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 franzi13
23.07.2007, 10:59 Uhr
STROMKASTEN ANGEFAHREN
Hallo,
Gestern habe ich vor meiner Freundin ihrem Haus den Stromkasten geramt. Ich wollte auf einem Randstein halten und habe dann irgendwie mit der Auto vorderseite den Stromkasten angefahren.
Das Fundament wurde nicht beschädigt.
An der Fasadenseite ist er durchgebrochen und die Klappe zum öffnen ist rausgebrochen.
Ich habe es der Stadt gemeldet und den Kasten sichern lassen.
Nun meine frage. Ich bin Fahranfänger und weis nun nicht ob ich den Schaden- (kann bis zu 1000,- kosten) selbst zahlen soll oder es der Versicherung melden soll.
Das Auto das ich gefahren habe geht mit über die Versicherung meiner Mutter. Also als 2 Wagen. Sprich die Versicherung würde für uns beide stark ansteigen.
Das Auto das ich fahre ist so schon sehr teuer in der Versicherung -(20 jahre alt)
Muss ich mir um meine Probezeit sorgen machen?

 steffi (39) 
23.07.2007, 11:14 Uhr
zu: STROMKASTEN ANGEFAHREN
»Sprich die Versicherung würde für uns beide stark ansteigen. «
Hier, liebe Franzi, unterleigst du einem Irrtum. Die Versicherung steigt nur für das Fahrzeug, das den Schaden verursacht hat, nicht für alle Fahrzeuge des Halters.
steffi (39)
 franzi13
23.07.2007, 11:21 Uhr
zu: STROMKASTEN ANGEFAHREN
Ja aber das Auto ist jetzt schon so teuer in der Versicherung, das ich es mir nicht mehr leisten könnte sollte sie steigen.
oder für wieviel Monate- Jahre würde sie steigen?
Hätte ich den Schaden gleich der Versicherung melden müssen, oder kann ich auf die Rechnung warten und sollte sie zu hoch sein die Versicherung benachrichtigen.
Probezeit?
 to
23.07.2007, 12:13 Uhr
zu: STROMKASTEN ANGEFAHREN
Der Versicherung musst Du den Schaden umgehend melden, sonst braucht die Versicherung nicht bezahlen. (Pflichten des Versicherungsnehmers)
Wenn dann irgendwann die Schadenhöhe feststeht, zahlt erstmal die Versicherung und Du kannst noch bis Jahresende entscheiden, den Schaden selbst auszugleichen.
 Crashkid 
23.07.2007, 17:23 Uhr
zu: STROMKASTEN ANGEFAHREN
"Muss ich mir um meine Probezeit sorgen machen?"
Nein, keine Sorge. Deine Probezeit darfst du behalten.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-015 / 3 Fehlerpunkte
Ein Fußgänger mit einem weißen Stock will vor Ihnen die Fahrbahn überqueren. Wie müssen Sie sich verhalten?
Weiterfahren, weil Blinde die Fahrbahn nicht ohne Begleitung überqueren dürfen
Geschwindigkeit vermindern und nötigenfalls anhalten
Warnzeichen geben und mit gleicher Geschwindigkeit weiterfahren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-102 / 3 Fehlerpunkte
Auf einer Straße mit starkem Verkehr haben Sie sich zum Linksabbiegen eingeordnet. An der Kreuzung merken Sie, dass Sie an sich nach rechts wollten. Wie verhalten Sie sich?
Sie biegen nach links ab und nehmen einen Umweg in Kauf
Sie halten an und versuchen, sich durch Rückwärtsfahren richtig einzuordnen
Sie warnen die anderen Verkehrsteilnehmer und biegen dann nach rechts ab
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-107 / 3 Fehlerpunkte
Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Trotz Vorrang müssen Sie sich auf ein Anhalten einstellen
Ihren Vorrang dürfen Sie nur dann nutzen, wenn die Engstelle frei ist
Sie müssen dem Gegenverkehr Vorrang gewähren
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