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123Flubber
23.07.2007, 00:03 Uhr
zu: Rotlichtverstoß....hilfe
Hallo,
sicher, das Beobachten des Verkehrs ist eine Grundaufgabe, die du als Autofahrer beherrschen musst - und du sagst ja selbst: Hättest du das genügend beherzigt, wärst du nicht in dieser Situation.
Dennoch: Es ist deine Pflicht einem heranfahrenden Einsatzfahrzeug freie Bahn zu schaffen - auch wenn dies durch kurzzeitige Überschreitung gesetzlicher Regelungen erfolgen muss, solange du niemanden gefährdest und sie angemessen erscheinen.
Fazit: Notiere dir am besten Ort, Zeit und ein kleines Gedächtnisprotokoll. Solltest du Post bekommen, kannst du deine Situation in einem entsprechenden Antwortschreiben (was dann rein formal als Widerspruch gewertet wird) darlegen.
Rein subjektiv betrachtet denke ich nicht, dass eine Verfolgung des Verkehrsverstoßes unter diesen Umständen in Betracht kommt. Also erstmal durchatmen.
Grüßle!
durbanZA
23.07.2007, 00:57 Uhr
zu: Rotlichtverstoß....hilfe
» Rein subjektiv betrachtet denke ich nicht, dass eine Verfolgung des Verkehrsverstoßes unter diesen Umständen in Betracht kommt. Also erstmal durchatmen. «
Es ist nicht nur subjektiv so, sondern auch rechtlich: § 38 StVO schreibt vor, daß Verkehrsteilnehmer bei Herannahen eines Einsatzfahrzeuges mit Wegerechten sofort freie Bahn schaffen müssen.
Sollte es dazu nötig sein, ein Rotlicht zu überfahren, dann muß der Verkehrsteilnehmer das sogar, unter Minimierung der Gefahr.
Minimierung der Gefahr, das ist genau das, was der TE hier getan hat: Er hat nicht die Kreuzung überquert, sondern ist vorsichtig rechts abgebogen. Das ist verhältnismäßig, sodaß die Ahndung des Rotlichtverstoßes eigentlich nicht in Betracht kommt.
Eigentlich.
Denn in diesem Fall gewinnt ein bekannter Satz sehr an Wahrheit:
Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Dinge .
Wenn kein Bild von dem Einsatzfahrzeug esistiert, oder es auf dem Blitzerbild nicht drauf ist, wird die Behörde ein Bußgeldverfahren einleiten.
Der TE muß dann seinen Einspruch damit begründen, daß er das Rotlicht überfahren mußte, um dem RTW Platz zu machen. Das sollte er aber belegen .
Deshalb, jetzt richte ich mich direkt an Dich, solltest Du Dich auf diese Belege vorbereiten.
Als jemand, der im Rettungsdienstbereich arbeitet, rate ich Dir: Versuche zeitnah soviel wie möglich über das Einsatzfahrzeug herauszubekommen!
In ein paar Wochen oder sogar Monaten wird es nicht mehr möglich sein, das Fahrzeug zu identifizieren. Nur einige Sonderrechtsfahrten werden protokolliert, und wenn, dann sind das nur rudimentäre Aufzeichnungen, d.h. die genaue Wegstrecke lässt sich aus den Protokollen nicht entnehmen.
Weißt Du zufällig noch irgendwelche Details des RTW (Organisation?).
Du solltest Dich mit der örtlichen Leitstelle in Verbindung setzen, möglicherweise können die rekonstruieren, welches FAhrzeug zur angegebenen Zeit in der Gegend unterwegs war.
Das solltest Du aber schnell tun, je länger Du wartest, desti größer die Wahrscheinlichkeit, daß nix mehr zu rekonstruieren ist.
Das ganze ist nervig, aber Du verpesserst damit Deinen Standpunkt immens.
Möglicherweise hast Du Glück, und der RTW wurde ebenfalls geblitzt oder ist mit auf dem Bild. Aber sicherhaltshalber solltest Du versuchen, einen Beleg für die Einsatzfahrt zu bekommen.
Wie gesagt, an sich kann man Dir Deine Handlung nicht vorwerfen. Natürlich ist es fraglich, ob Du auch anderweitig hättest Platz machen können, dennoch hast Du Dich in einer Situation, die sekundenschnelle Entscheidungen erfordert, für einen Weg entschieden, der nicht der schlechteste ist.
durbanZA
23.07.2007, 23:21 Uhr
zu: Rotlichtverstoß....hilfe
Ja, es ist eine nervige Angelegenheit, vorallem, weil man,w enn man Pech hat, an unfreundliche Leitstellenmitarbeiter gerät; manchmal sind die etwas grantig. Lass Dich nicht mit dem Argument "Datenschutz" abspeisen, Du benötigst ja keine genauen Informationen, sondern musst nur wissen, ob zu angegebener Zeit ein RTW in der Nähe war.
Es ist wirklich lästig, aber Deine einzige Chance, im Falle eines Falles um ein Aufbausemianr herumzukommen.
Du bist einer der wenigen Glücklichen, die in der Tat so eine Chance haben, und hier geht es immerhin um knapp 350 Euro.
Daß Du auch auf den Bordstein hättest ausweichen können, solltest Du natürlich nicht in den Anhörungsbogen schreiben!
Aus meiner rettungsdienstlichen Erfahrung weiß ich, daß viele Autofahrer sich zieren, ein Rotlicht zu überqueren, selbst wenn das zweifelsfrei geboten wäre. Also, wie gesagt, es war nicht die schlechteste Lösung, die Du gewählt hast. Nur etwas unglücklich, daß die Kreuzung automatisch rotlichtüberwacht war. Ein Streifenwagen hätte Dich vermutlich in der Situation nicht angehalten.
In welchen Landkreis war das?
durbanZA
24.07.2007, 13:59 Uhr
zu: Rotlichtverstoß....hilfe
halte uns mal auf dem Laufenden!
durbanZA
24.07.2007, 19:44 Uhr
zu: Rotlichtverstoß....hilfe
Hey, das klingt ja alles recht produktiv :)
Also, das läuft so ab:
Die Behörde wird Dich als Fahrer ermitteln und einen Bußgeldbescheid schicken. Darin steht noch nichts vom Aufbausemianr, da das erst viel später von der Führerscheinstelle kommt.
Für den Bußgeldbescheid hat die Behörde 3 Monate + 14 Tage Postlaufzeit Zeit.
Gegen diesen Bußgeldbescheid mußt Du dann schriftlich Einspruch einlegen (normalerweise ist ein Vordruck mit beigefügt) mit der Begründung, daß Du das Rotlicht überfahren musstest um einem Einsatzfahrzeug Wegerecht zu gewähren. Wenn Du es bis dahin weißt, kannst Du auch gleich angeben, welches Fahrzeug das vermutlich war.
Danach gibt es zwei Möglichkeiten:
- Das Verfahren wird eingestellt
- Das ganze geht vor Gericht.
Aber soweit ist es ja noch nicht. Einen Einspruch kannst Du jederzeit zurückziehen, wenn Du das Gericht vermeiden willst.
Wenn die Behörde zeitnah ein Photo vom RTW hat, ist es wahrscheinlich, daß sie dich gar nicht erst anschreiben wird.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-110 / 3 Fehlerpunkte
Vor einem Bahnübergang steht vor einer von rechts kommenden Straße ein rot leuchtendes Lichtzeichen ohne Andreaskreuz. Wo müssen Sie warten?
An der Haltlinie
Ich kann nach dem Beobachten des Verkehrs bis zum Bahnübergang vorfahren
Wenn keine Haltlinie vorhanden ist, vor dem Lichtzeichen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-107 / 3 Fehlerpunkte
Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?
Sie müssen dem Gegenverkehr Vorrang gewähren
Ihren Vorrang dürfen Sie nur dann nutzen, wenn die Engstelle frei ist
Trotz Vorrang müssen Sie sich auf ein Anhalten einstellen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-103 / 3 Fehlerpunkte
Was ist Voraussetzung für das Ausscheren zum Überholen?
Dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist
Dass der Vorausfahrende rechts blinkt
Dass der Gegenverkehr nicht gefährdet wird
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