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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern XCLAYM
10.06.2007, 15:21 Uhr

50ccm fäht aber 65kmh

So hallo erstmal
Ich mache im moment meinen Führerschein 17.
Da man mit diesem auch 50ccm fahren darf schafe ich mir eine alte Vespa 50s an diese fährt alerdings bis zu 65.
Darf ich das ausfahren ohne ärger zu bekommen?

Mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
10.06.2007, 15:30 Uhr

zu: 50ccm fäht aber 65kmh

du erhälst klasse m. der ist begrenzt auf 45 km/h.
ausnahmen git es für ältere kleinkrafträder bis 50 km/h und kleinkrafträder nach ddr recht.
die vespa könnte unter die erstgenannte regelung fallen. 65 sind aber zuviel, dass wäre dann fof und bedeutet mächtig viel ärger.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Stefan1988
10.06.2007, 18:26 Uhr

zu: 50ccm fäht aber 65kmh

Solange an dem Ding nix frisiert ist und es noch von damals ist, dann ist das schon okay. Die 65 sind ja sowieso Tachogeschwindigkeit schätze ich, von daher ist das kein Problem, sofern es noch eine so alte Vespa ist und alles original ist, ansonsten siehe oben.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
10.06.2007, 20:56 Uhr

zu: 50ccm fäht aber 65kmh

nicht mit tachoabweichung spekulieren von der man nicht weiss wie gross, wenn überhaupt, sie ist.

auch wenn nichts verändert wurde ist 65 zu schnell.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Volltreffer
10.06.2007, 22:48 Uhr

zu: 50ccm fäht aber 65kmh

Wenn es eine Vespa 50 speciale ist, dann handelt es sich um ein Leichtkraftrad bis 50ccm, für dieses wurde bis zum 1.4. 1980 der FS Kl 4 benötigt, ab dann 1b und heute 1A.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-118 / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrzeuge dürfen neben anderen Fahrzeugen in zweiter Reihe halten?

Alle Fahrzeuge, wenn das Warnblinklicht eingeschaltet ist

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-108-B / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie in dieser Situation beachten?|(Warnblinklicht an)

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Sie dürfen

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-002 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich gegenüber Fußgängern, welche die Straße überqueren, in die Sie einbiegen wollen?

Nur dann warten, wenn Fußgänger einen gekennzeichneten Überweg benutzen

Zügig weiterfahren, weil Fußgänger auf einbiegende Fahrzeuge Rücksicht nehmen müssen

Auf die Fußgänger besondere Rücksicht nehmen, nötigenfalls warten