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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Karo88
21.05.2007, 04:01 Uhr

Unfall, noch in Probezeit

Hallo, hatte am Freitag einen Autounfall. War außerorts an einer Kreuzung mit Vorfahrt achten, habe abgebremst, war im 1. Gang habe geschaut und durch die tiefstehende Sonne niemanden gesehen, losgefahren und schon was passiert. Dem anderen ist Gott sei Dank nichts passiert nur die beiden Autos sind totalschaden. Polizei war natürlich da und hat den Unfall aufgenommen. Der andere Autofahrer macht keine Anzeige wegen Personenschaden aber ich krieg ne Anzeige wegen Ordnungswiedrigkeit meinte der Polizist. Er wusste aber auch nicht so genau was auf mich zukommt, da ich noch in der Probezeit bin. Habe mir sonst noch nie was zu Schulden kommen lassen. Muss ich mit Aufbauseminar oder Führerscheinentzug rechnen?

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21.05.2007, 09:29 Uhr

zu: Unfall, noch in Probezeit

Eine gute und eine schlechte Nachricht.

Zuerst die gute: Deine Fahrerlaubnis ist unmittelbar nicht in Gefahr.

Die Schlechte: Due hast einen Verkehrsunfall in Folge einer Vorfahrtsverletzung verschuldet. Das ist ein A- Verstoß und zieht 50 Euro und 3 Punkte in Flensburg nach sich. Ferner wird die Probezeit auf 4 Jahre verlängert; ein Aufbauseminr wird angeordnet werden.

Beim dritten A- Verstoß innerhalb der Probezeit wird die Fahrerlaubnis entzogen.

mfG
Durban

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-106 / 3 Fehlerpunkte

Wie können Sie auf der Autobahn Hilfe anfordern?

Über Autobahnraststätten

Über die Telefonnummern 112 oder 110

Über Notrufsäulen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-115 / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrzeuge dürfen den so gekennzeichneten Sonderfahrstreifen benutzen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-115

Linienbusse

Pkw

Lkw

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?

Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen

Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden

Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben