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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Sam_t2
22.03.2007, 14:13 Uhr

praktische Prüfung

Ist es zulässig, dass ein Fahrschüler durchfällt, weil er zu langsam auf die Autobahn aufgefahren ist, der Prüfer den Schüler jedoch noch nach Verlassen der Autobahn so an die 10-15 Minuten bis zur nächsten Zweigstelle der Fahrschule weiterfahren lässt?

Eigentlich müsste doch bei nächster Gelegenheit (wenn auch nicht unbedingt noch auf der Autobahn) der Fahrlehrer übernehmen, oder?

Da sonst keine Fehler gemacht wurden, zweifle ich diese Entscheidung an. Könnte man dagegen vorgehen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
22.03.2007, 14:18 Uhr

zu: praktische Prüfung

da gegen vorgehen ist sinnlos weil die entscheidung des aap richtig war und auch sein verhalten keinen anlass dazu bietet.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
23.03.2007, 10:33 Uhr

zu: praktische Prüfung

Natürlich ist das zu langsame Auffahren auf die Autobahn ein Grund zum Nichtbestehen der PP. Sei doch einfach dankbar, dass Du die Minuten bis zur Fahrschule noch selbst fahren durftest. Jeder Kilometer praktische Erfahrung ist wertvoll.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-003 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen tun?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-003

Wenn keine Haltlinie vorhanden ist, an der Sichtlinie anhalten

Nur anhalten, wenn Querverkehr kommt

An der Haltlinie halten, wenn nötig an der Sichtlinie erneut anhalten und Vorfahrt gewähren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-106 / 3 Fehlerpunkte

Wann ist das Überholen verboten?

Wenn Sie nicht die gesamte Überholstrecke überblicken

Wenn Sie nicht wesentlich schneller fahren können als der zu Überholende

Wenn die Verkehrslage unklar ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123

Die Geschwindigkeit von 60 km/h ist in jedem Fall unbedenklich

Die empfohlene Mindestgeschwindigkeit beträgt 60 km/h

Es darf nicht schneller als 60 km/h gefahren werden