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20.03.2007, 16:21 Uhr

Zweimal geblitz in probezeit

Bei mir ist folgendes passiert ich wurde vor 4woche 35 zuviel gefahren und geblitz ich hab noch keine brief bekommen.Und vor vier tagen wurde ich ander ampel nochmal geblitz es war gelb ich bin durchgefahren dann wurde ich zwemal hintereinander geblitz aber es war eigentlich gelb und ich bin noch in der probeziet ich weis jetzt nicht ob mein führerschein für immer weg ist.Aber das auto ist über meine burder versichert.Ich weis jetzt nicht was ich tuhn soll kann einer vielecht mir behilflicht sein .

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20.03.2007, 17:38 Uhr

zu: Zweimal geblitz in probezeit

Was Dich bezüglich der Geschwindigkeitsübertretung erwartet, kannst Du mit unserem Bußgeldrechner in Erfahrung bringen; dabei sind Toleranzen (3 km/h unter 100 km/h, 3 % ab 100 km/h) und die Tachovoreilung zu berücksichtigen.
Ab einer Überschreitung von 31 km/h innerorts steht ein Fahrverbot (ein Monat) im Raum.

Ein Ampelblitzer löst nicht bei gelb aus. Demnach mßu die Ampel rot gewesen sein. Dafür gibt es ein Bußgeld von 50 Euro (zzgl. Gebühren) und 3 Punkte.
Sollte die Ampel länger als eine Sekunde rot gewesen sein, beträgt das Bußgeld 125 Euro (zzgl. Gebühren) und es gibt 4 Punkte, sowie einen Monat Fahrverbot.

Bei beiden Verstößen handelt es sich um A- Verstöße. Aufgrund dessen wird Deine Probezeit auf 4 Jahre verlängert und ein Aufbauseminar angeordnet werden.
Die Kosten dafür sind regional sehr unterschiedlich und liegen meist so zwischen 200 und 400 Euro. Solltest Du daran nicht fristgerecht teilnehmen, wird Dir die Fahrerlaubnis entzogen.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-130 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-130

Auf einen Bahnübergang in etwa 160 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-112 / 3 Fehlerpunkte

Wovor warnt dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-112

Vor Schleudergefahr bei nasser Fahrbahn

Vor Schleudergefahr bei verschmutzter Fahrbahn

Vor alkoholisierten Autofahrern

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-103 / 3 Fehlerpunkte

Was haben Sie zu beachten, wenn Sie eine Ladung transportieren wollen?

Maß- und Gewichtsgrenzen dürfen nicht überschritten werden

Oberhalb einer Höhe von 2,5 m darf die Ladung bis zu 50 cm nach vorn über den Fahrzeugumriss hinausragen

Die Ladung darf den Fahrer nicht behindern