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24.02.2007, 12:50 Uhr

Datum des Urteils?

Ich habe innerhalb der Probezeit ein Verkehrsdelikt begangen.
Mitlerweile ist meine Probezeit aber vorbei und die Staatsanwaltschaft hat sich noch nicht gemeldet.
Meine Frage ist nun, ob das Datum des Urteils zählt , also die Probezeit dann nicht mehr beachtet wird, oder das Datum des Deliktes.
Bei Punkten verhält es sich wohl so...
Sugar

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
24.02.2007, 12:55 Uhr

zu: Datum des Urteils?

das datum des deliktes zählt.

holger

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-134 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-134

Auf ein Haltverbot,

- das nur auf dem Seitenstreifen gilt

- das nur für Lkw gilt

- das auf der Fahrbahn und auch auf dem Seitenstreifen gilt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-102 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-102

Sie dürfen nicht abbiegen

Sie haben Vorrang vor dem Gegenverkehr

Sie müssen dem Gegenverkehr Vorrang gewähren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-105 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesen Verkehrszeichen beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-105

Wenn Sie der Vorfahrtstraße folgen, müssen Sie links blinken

Die Fahrtrichtung nach links ist vorgeschrieben

Wenn Sie der Vorfahrtstraße folgen, müssen Sie auf Fußgänger Rücksicht nehmen, wenn nötig warten