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24.02.2007, 12:50 Uhr

Datum des Urteils?

Ich habe innerhalb der Probezeit ein Verkehrsdelikt begangen.
Mitlerweile ist meine Probezeit aber vorbei und die Staatsanwaltschaft hat sich noch nicht gemeldet.
Meine Frage ist nun, ob das Datum des Urteils zählt , also die Probezeit dann nicht mehr beachtet wird, oder das Datum des Deliktes.
Bei Punkten verhält es sich wohl so...
Sugar

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
24.02.2007, 12:55 Uhr

zu: Datum des Urteils?

das datum des deliktes zählt.

holger

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-002 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-002

Vorfahrt gewähren

Als Rechtsabbieger sind Sie nicht wartepflichtig

Vorsichtig und mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-109 / 3 Fehlerpunkte

Was bedeutet dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-109

Es ist immer zu warten, wenn sich ein Schienenfahrzeug nähert

Der Schienenverkehr hat immer Vorrang

Hinweis auf vorhandene elektrische Oberleitungen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-005-B / 3 Fehlerpunkte

Wo müssen Sie warten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-005-B

In Höhe der Ampel

An der Haltlinie

An der Sichtlinie