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Das FAHRTIPPS-Forum
Hans82
09.07.2014, 16:25 Uhr
Prüfung auf anderem Motorrad
Guten Tag,
ich bin heute leider durch meine praktische Prüfung gerasselt. Das Problem ist, dass am Montag Abend irgendwer in der Fahrschule den Reifen an dem Ausbildungsmotorad wechseln wollte und dabei das Motrorad so beschädigt hat, dass es nicht mehr fahrtüchtig war. Das wurde mir gestern Abend in meiner letzten Stunde vor der Prüfung mitgeteilt. Statt dessen bin ich abends mit der baugleichen gedrosselten A2 Maschine gefahren und habe noch einmal alle Grundübungen durchgegangen. Aussage war zu dem Zeitpunkt man würde mit dem Prüfer reden und ich könne auf der gedrosselten Maschine Prüfung machen.
Heute morgen hieß es dann auf einmal, dass das nicht ginge weil ich dann nur den A2 Schein bekommen würde und stattdessen musste ich statt auf einer der BMWs auf einer Honda von einer anderen Zweigstelle der Fahrschule fahren. Ich hatte den Weg zum Prüfer Zeit mich mit der Maschine vertraut zu machen, wir haben auf dem Weg kurz gehalten und ein paar der Grundübungen gemacht. Das waren alles in allem gerade mal 15 min.
Jetzt hab ich in der Prüfung den Slalom im Schritttempo nicht bestanden. Bis dahin lief alles ohne Fehler. Ich saß das erste mal auf der Maschine, die sich doch auch deutlich anders fährt als mein Ausbildungsmotorad. Vom Chef der Fahrschule habe ich bis jetzt noch keine Aussage. Gibt es dazu irgendwelche Regelungen, dass man auch auf dem Motorad geprüft werden sollte, auf dem man gelernt hat?
Vielen Dank,
Hans
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-109 / 3 Fehlerpunkte
Welche Gefahren können sich durch Nichtbeachten dieses Verkehrszeichens ergeben?
Das Fahrzeug könnte schleudern und den Gegenverkehr gefährden
Das Fahrzeug könnten einen Achs- oder Federbruch erleiden
Die Ladung könnte beschädigt werden
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-015 / 3 Fehlerpunkte
Ein Fußgänger mit einem weißen Stock will vor Ihnen die Fahrbahn überqueren. Wie müssen Sie sich verhalten?
Geschwindigkeit vermindern und nötigenfalls anhalten
Warnzeichen geben und mit gleicher Geschwindigkeit weiterfahren
Weiterfahren, weil Blinde die Fahrbahn nicht ohne Begleitung überqueren dürfen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-105 / 3 Fehlerpunkte
Darf eine Ladung nach vorn über das Kraftfahrzeug hinausragen?
Ja, wenn die Ladung oberhalb einer Höhe von 2,50 m nicht mehr als 50 cm hinausragt
Ja, es reicht, wenn der Fahrer in seiner Sicht nach vorn nicht behindert wird
Ja, wenn die Ladung gekennzeichnet ist
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