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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern compynick
17.10.2013, 13:59 Uhr

Halteverbot oder nicht?

Hallo,
ich habe mittig vor diesem Schild geparkt, in der Annahmne, dass hier nur Halteverbot zwischen 6 und 7 Uhr ist.
http://imageshack.us/photo/my-images/545/ohvk.jpg/

Trotzdem hatte ich, als ich wieder kam eine Knolle!
Wie verhält es sich also mit diesem Uhrzeit-Schild?
Bezieht es sich nur auf das untere Halteverbotsschild?
Ich habe damals gelern, dass alles was an einem Schild hängt zusammengehört!?

Selbst wenn es nur zum unteren gehört, stände ich ja nur halb im Halteverbot. Gibt es da eine Regel zu?

Mfg Jannik

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Andreas Wismann
17.10.2013, 16:14 Uhr

zu: Halteverbot oder nicht?

hmm, sehr ärgerlich. Das Zusatzzeichen gilt in der Tat nur für das unmittelbar darüber befindliche Vorschriftzeichen. Also "nach" dem Schild besteht hier den ganzen Tag über absolutes Haltverbot. Eine solche Beschilderung ist in meinen Augen schon ziemlich "zwielichtig", wenn ich das einmal so sagen darf. Da wirst Du nicht die_oder_der erste sein, dem das passiert ist.

»stände ich ja nur halb im Halteverbot«

Nun, ein halbes Auto reicht schon für eine "ganze" Verwarnung ...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Wackeldackel
17.10.2013, 17:37 Uhr

zu: Halteverbot oder nicht?

Was soll an der Beschilderung "zwielichtig" sein? Links vom Schild ist immer Halteverbot und rechts davon nur am Montag, eine Stunde lang, eben von 6 bis 7:00 Uhr.
Und der TE hat im Bereich des Halteverbots, wenn auch nur mit dem "halben" Auto, geparkt, was der Auslöser für das Knöllchen war.

WD

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Andreas Wismann
18.10.2013, 10:55 Uhr

zu: Halteverbot oder nicht?

Wir verstehen das, als Kenner der Materie.

Der "Otto-Normal-Verbraucher" ist damit nicht selten überfordert. "Zwielichtig" ist m.E. ein ganz treffender Ausdruck defür: Je nachdem, aus welchem Blickwinkel Du es betrachtest, erschließt sich eine solche Beschilderung dem Betrachter - oder eben nicht. Findest Du nicht, dass gerade die Beschilderung von Halt- und Parkverboten bisweilen an Kaffesatzleserei grenzt? Bedenke, wie umfassend man in der Fahrlehrerausbildung diese Thematik büffelt, bis auch der Letzte es verstanden hat, und vergleiche das mit dem Umfang des theoretischen Unterrichts dazu in der Fahrschule.

Im formalen Sinn ist die Beschilderung natürlich normengerecht.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Wackeldackel
18.10.2013, 11:09 Uhr

zu: Halteverbot oder nicht?

Sicher ist das nicht immer alles mit einem kurzen Blick zu erfassen. Wenn man aber die Schilder in Ruhe von oben nach unten studiert, einen Kalender und eine Uhr zur Hilfe nimmt, ist es kein Hexenwerk.
Und das Beispiel vom Foto ist ja wohl noch eine absolut harmlose Konstruktion.
Merkwürdig finde ich nur, dass wenn seitens des Parkwilligen Zweifel bestehen, dass meist doch der Abstellplatz näher als die Rechtsfindung ist.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-105 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen muss das Überholen abgebrochen werden?

Wenn durch unerwarteten Gegenverkehr Gefahr besteht

Wenn der Eingeholte seine Geschwindigkeit stark verringert

Wenn der Eingeholte plötzlich beschleunigt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-112-B / 3 Fehlerpunkte

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Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-112-B

Vor dem Radfahrer abbiegen, weil der motorisierte Verkehr Vorrang hat

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-007 / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie sich hier einstellen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-007

Dass hier Kinder häufiger als sonst über die Fahrbahn laufen

Dass der fließende Verkehr angehalten wird, um Kinder über die Straße zu lassen

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