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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern vespa-fan
07.01.2011, 01:01 Uhr

Falschparker abschleppen lassen

Hallo,
stellt euch folgende Situation vor, ein ganz normaler Supermarktparkplatz:
http://img153.imageshack.us/img153/6272/parklaptz.
jpg

Ich (Grau) kann nun nicht aus meinem Parkplatz raus, weil Grün sich mitten zwischen die parkflächen quasi auf die Parkplatzsraße gestellt hat.
Ich kann also weder rückwärts noch vorwärts raus. Die Autos die neben mir parken hätten natürlich auch nicht rausgekonnt.

Nun ist es leider kein Supermarktplatz, wo man eine Durchsage machen kann, um den Fahrer zu ermitteln, sondern ein Schulparkplatz. Ich habe die Polizei angerufen um Grün abschleppen zu lassen, die Polizei sagte mir, da es sich um einen privaten Schulparkplatz handelt, dürfen sie niemanden abschleppen. Eine Suche nach dem Fahrer voom grünen Wagen war erfolglos, da es keine Lautsprecherdurchsagen in der Schule gibt.

Was kann ich tun? Ich kann nicht rausfahren, laut Polizei kann ich nicht abschleppen lassen, den Fahrer kann ich auch nicht finden, also was tun?

Ich habe ja schließlich auch Termine und kann nicht 2 Stunden auf den Fahrer vom grünen Wagen warten.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Wackeldackel
07.01.2011, 05:45 Uhr

zu: Falschparker abschleppen lassen

Die Aussage, dass DU den nicht abschleppen lassen kannst, ist nicht korrekt. Die Polizei kann hier nicht abschleppen lassen (kein öffentliches Straßenland). Das ist richtig, aber DU darfst gerne ein Abschleppunternhemen anrufen und beauftragen.

Das hättst Du den Polizisten so sagen müssen, dann hätten diese Dir die Halterdaten sagen können, wo Du Deine Auslagen für das Umsetzen privatrechtlich einfordern kannst. Das geht meist nur über ein Mahnverfahren und Gerichstvollzieher und verursacht einige Kosten.
Wenn dann der Halter noch umzieht kann sich der Vorgang der Zahlung der von Dir verauslagten Summe über Jahre hinziehen.

Besser ist es, die Polizisten vor Ort höflich und freundlich um eine Halterabfrage zu bitten, um den Halter anzurufen oder irgendwie ausfindig zu machen.
Manchmal hilf es schon, wenn der daneben stehende ausfindig gemacht werden kann, dieser rausfährt und man dadurch das Auto freibekommt.

Eventuelle finanzielle Nachteile durch das Zuparken können in jedem Fall zivilrechtlich gegenüber dem Halter bzw. Fahrer des Fahrzeugs geltend gemacht werden. Hierbei sind Zeugen und oder Fotos viel wert.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern vespa-fan
07.01.2011, 12:38 Uhr

zu: Falschparker abschleppen lassen

Wenn es so einfach gewesen wäre den Fahrer ausfindig zu machen, hätte ich es ja gemacht ;)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern vespa-fan
07.01.2011, 12:41 Uhr

zu: Falschparker abschleppen lassen

>>Eventuelle finanzielle Nachteile durch das Zuparken können in jedem Fall zivilrechtlich gegenüber dem Halter bzw. Fahrer des Fahrzeugs geltend gemacht werden. Hierbei sind Zeugen und oder Fotos viel wert.<<

Was habe ich denn im Nachhinein noch für Möglichkeiten?
Ich habe bloß 6 oder 7 Zeugen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
08.01.2011, 10:47 Uhr

zu: Falschparker abschleppen lassen

Ist die Sache denn nun so geschehen, wie wie sie uns vorstellen sollen,
oder stellst du dir das Szenario (»Polizei, die dir nicht raushilft, Schule die keine Lautsprecher hat«) nur so vor?
Mir kommt das ganz schön Phantasie behaftet vor -oder wie ein Plan, sich unberechtigt auf einen Parkplatz stellen, und die mögl. Konsequenzen abchecken zu wollen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-101-B / 3 Fehlerpunkte

Warum sollen Sie hier besonders vorsichtig fahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-101-B

Weil die Fahrbahnoberfläche ungleichmäßig ist

Weil der Straßenverlauf unübersichtlich ist

Weil der Gegenverkehr die Kurve schneiden könnte

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-013-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-013-B

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