Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carla.m
20.01.2010, 12:06 Uhr

Probezeit bis Anfang Feb. und nun ein Unfall... EI Ei Ei

Ich war an jenem verhexten Wochenende - 'Schneetief Daisy' verwüstet Europa', in einem fremen und mir nicht bekannten Wagen unterwegs.

Der Wagen gehörte dem Vater meiner Freundin, der mich bat, diese in einem Dörfchen abzuholen... Unbekannte Landstraße. Alles weiß...

Vorher habe ich zur 'Sicherheit' gefragt, ob denn Winterreifen montiert seien. "Allwetterreifen".

Vorab sei gesagt, dass ich 23 bin, über 80Km von meinem Heimatort studiere und insofern häufig mit dem Wagen unterwegs bin. Dennoch habe bislang weder Punkte noch andere Verkehrsverstöße auf meinem Konto.

Ferner sind meine Wilden Zeiten ganz gewiss vorbei.

Dennoch befahre ich in jenem Wagen, der sich kaum steuern lässt, weil die Schneeschicht geschätzte 8 Cm hoch auf der Fahrbahn liegt, diese breite ausgebaute Straße... weit und breit kein Fahrzeug. Um eine Brücke zu überqueren, beschleunige ich hoch auf etwa 40 km/h - sonst wäre ich nicht über die Brücke gekommen.

Nach dieser Brücke folgte eine lange Gerade mit einem leichten Gefälle (etwa 500 Meter) an dessen Ende sich ein Stoppschild befand.

Von links kommt ein Wagen. Ich rolle auf das Stoppschild zu und habe noch etwa 10-15 Km/h drauf. Als ich dann jedoch bremse, weil sich auf meiner Fahrbahn ein durch den Wind angehäufter Schneehaufen befindet, gerät der Wagen ins Rutschen - ohne ABS - verhält sich der Wagen aufgrund des Gefälles wie ein Schlitten. Etwa 1-2 Meter hinter dem Stoppschild, steht der Wagen. Der Fahrer im anderen Fahrzeug (etwa 19), bremst nicht mehr und fährt mir direkt mit geschätzten 40 Km/h rein. Unmittelbar nach dem Aussteigen, meint er noch... "ich habe nicht mehr gesehen, dass Sie nicht zum Stehen kommen."

Okay, klar, wäre ich noch zum Stehen gekommen, hätte er nicht bremsen müssen und wäre mir auch mit 100 Km/h nicht direkt in den Wagen gefahren.

Demnach bleibt der schwarze Peter natürlich bei mir. Kann ich nachvollziehen.

Jedoch kann man hier doch einfach ungewöhnliche / besondere Umstände zugrunde legen. Fahrlässig habe ich ganz gewiss nicht gehandelt. Unachtsam auch sicher nicht. 'sau schlechte' Witterungsverhältnisse, ein mir fremdes Fzg, und Reifen, die die m s-Kennung nicht verdienen, sind einfach nicht wegzudenken. Darüber hinaus bleibt dann ja noch das Gefälle und das fehlende ABs.

Dennoch hat die Polizei den Fall als Bußgeldtatbestand aufgenommen. Der junge Mann war nicht verletzt.

Das ist doch wohl ein Fall für den Verkehrsanwalt oder?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Wackeldackel
20.01.2010, 12:26 Uhr

zu: Probezeit bis Anfang Feb. und nun ein Unfall... EI Ei Ei

Du hast eigentlich alle Tatsachen aufgeführt, die Dich an diesem Tag, (mit diesem Auto, mit diesen Reifen, mit diesen Wetterverhältnissen und diesem Stoppschild) nicht daran hindern sollten absolut langsam und besonders vorsichtig zu fahren....

Nun hat es diese Vorfahrtsverletzung und den Unfall gegeben.

Wann und wo Du wohnt und oder studierst (offenbar nichts einschlägiges) spielt hierbei keine Rolle.

Das Gegenteil ist der Fall; Wenn Du Dich nicht auskennst und den Wagen nicht beherrscht, ist das gerade ein Grund umsichtig zu fahren oder sogar das DIng stehen zu lassen.

Daran wird auch kein "Verkehrsanwalt" mehr was ändern können....

WD

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carla.m
20.01.2010, 13:36 Uhr

zu: Probezeit bis Anfang Feb. und nun ein Unfall... EI Ei Ei

Ganz gewiss. Dessen bin ich mir bewusst. Jedoch kann man mir keine Fahrlässigkeit unterstellen - die hierbei zwar nur bedingt eine Rolle spielt, jedoch nicht völlig unerheblich ist.

Langsamer fahren ist relativ. Offensichtlich wurde zu spät gebremst oder eben ein, zwei oder sogar 3 Km/h zu schnell gefahren. Doch legt man hierbei wieder die Gegebenheiten zugrunde, stellt man fest, das der Wagen (Gesetz der Massenträgheit) angefangen ist zu rutschen und das wars. Ein Schlitten bremst auch erst, wenn der Boden wieder eben ist oder er durch zu viel Reibung gebremst wird und die Reibung so die andere physikalische Größe aufhebt.

Der Vater meiner Freundin, sitzt als Komissar im Verkehrskommisariat und sollte sich ja auskennen. Er meinte, ich solle unbedingt einen Verkehrsanwalt aufsuchen. Das ließe sich schon regeln...

'Mal eine andere Frage...wie sieht eine Teilnahmebestätigung welche man nach dem Asf bekommt eigentlich aus?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carla.m
20.01.2010, 13:44 Uhr

zu: Probezeit bis Anfang Feb. und nun ein Unfall... EI Ei Ei

Noch eine weitere Frage wäre, was denn wäre, wenn man die Teilnahme an einem ASF einfach verweigert. Dann ist der Führerschein weg - ist klar. Aber welche Folgen hat es noch und wie lange wäre der Führerschein weg?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
20.01.2010, 14:11 Uhr

zu: Probezeit bis Anfang Feb. und nun ein Unfall... EI Ei Ei

Dann nimm Dir doch einen Anwalt.
Auch wenn er für Dich wenig erreichen sollte, Du zahlst ihn immerhin. Wenigstens einer der davon profitiert.

Wenn Du das ASF nicht besuchen solltest, wird die Fahrerlaubnis entzogen und kann erst nach dem Besuch eines ASF neu erteilt werden.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-001 / 3 Fehlerpunkte

Hinter einem langsam fahrenden Fahrzeug haben sich mehrere schnellere Fahrzeuge angesammelt, die nicht überholen können. Was hat der Fahrer des langsameren Fahrzeugs zu tun?

Er muss

- an der nächsten Kreuzung abbiegen

- an geeigneter Stelle den schnelleren Fahrzeugen das Überholen ermöglichen

- seine Geschwindigkeit beibehalten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.05-101-B / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie sich einstellen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.05-101-B

Auf ein Fahrzeug, das hinter der Kurve in Ihrer Richtung langsam fährt

Auf Wildwechsel hinter der Kurve

Auf schnellen Gegenverkehr, der die Kurve schneiden wird

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-002 / 3 Fehlerpunkte

Kann die Fahrtüchtigkeit schon durch verhältnismäßig geringe Mengen Alkohol beeinträchtigt werden?

Nein, wenn der Alkohol zusammen mit Kaffee getrunken wird

Nein, geringe Mengen Alkohol haben nie Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit

Ja, auch geringe Mengen Alkohol können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen