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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern JuJu
25.12.2009, 18:27 Uhr

B 17

Hallo,
ich hätte da eine Frage bezüglich des B 17 Führerscheins.

Ich bin (noch) 17 und bin gerade dabei meinen Führerschein zu machen,daher hab ich mich auch für den B 17 Führerschein angemeldet und auch bereits die Gebühren,etc erledigt.
Doch vor einigen Monaten hatte ich mir eine Verletzung zugezogen und konnte nicht an den Fahrstunden teilnehmen.
Nun zu meiner Frage:
Ich werde in einem Monat 18 und habe weder die theoretische noch die praktische Prüfung abgelegt. Was passiert, wenn ich 18 werde,bevor ich dieFahrerlaubnis erwerbe, obwohl ich mich für den B 17 angemeldet habe?

Über eine Antwort würde ich mich freuen,

mfg JuJu

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Andreas Wismann
27.12.2009, 18:33 Uhr

zu: B 17

Da passiert nichts Großartiges. An dem Tag, wo Du die Fahrprüfung bestehst, bist Du entweder volljährig oder noch nicht. Im letzteren Fall bekommst Du vom Prüfer die Prüfungsbescheinigung, die zum Fahren mit 17 Jahren berechtigt. Andernfalls könntest Du ja eigentlich schon den richtigen Führerschein bekommen, den der Prüfer aber nicht dabeihaben wird (falls er überhaupt schon hergestellt ist).

Er wird dann einen Prüfungsvermerk ans zuständige Straßenverkehrsamt senden, wo Du den Führerschein letztendlich abholst. Ungefähr so wird's ablaufen. Frag am besten bei der Fahrschule nach, wie das bei Euch organisatorisch gelöst wird.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-107-B / 3 Fehlerpunkte

Warum kann hier das Rechtsabbiegen gefährlich werden?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-107-B

Weil Sie sonst möglicherweise nicht rechtzeitig anhalten können, wenn Fußgänger die Seitenstraße überqueren

Weil Ihr Fahrzeug bei zu schnellem Abbiegen ins Schleudern geraten kann

Weil Fahrzeuge, die aus der Seitenstraße kommen, beim Abbremsen ins Schleudern geraten können

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144 / 3 Fehlerpunkte

Wie haben Sie sich bei dieser Verkehrszeichenkombination zu verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144

Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken nach rechts angezeigt werden

Beim Einfahren in den Kreisverkehr ist Vorfahrt zu gewähren

Das Einfahren nach links ist vorgeschrieben

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-001 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-001

Auf Vorfahrt

- bis zum Ortsende

- nur an der nächsten Kreuzung oder Einmündung

- an allen Kreuzungen und Einmündungen dieser Straße