Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bube
02.06.2009, 21:52 Uhr

Fußgängerampel

Hallo,

mir ist heute etwas ganz blödes passiert:
Ich stand an einer roten Ampel und wollte gegenüber in eine Querstraße nach links abbiegen.
Die Ampel wurde grün und ich fuhr hinter ein paar anderen Autos los. Jedoch ging es nur zögerlich über die Kreuzung, nur etwas schneller als Schritttempo. Direkt links in der Querstraße ist eine Fußgängerampel (diese gehört aber noch zur Kreuzung). Die Autos vor mir fuhren alle über den Fußgängerüberweg, ich jedoch wurde vor dem Fußgängerüberweg immer langsamer, weil ich durch die Sonne, die direkt in mein Gesicht schien geblendet war, nicht sehen konnte, wann die Fußgänger grün bekommen und vermeiden wollte, dass ich entweder dann mitten auf dem Fußgängerüberweg stehe, wenn es für die Fußgänger grün wird oder am Ende noch jemand anfahre. Als ich kurz vor dem Fußgängerüberweg stand und immer noch kein Fußgänger loslief habe ich dann Gas gegeben um recht zügig über den Fußgängerüberweg zu kommen. Und wie es dann nunmal so ist wurde es scheinbar genau in dem Moment grün als ich Gas gab. Zwei Frauen wollten gerade loslaufen als ich über den Überweg fuhr. Ich habe nur gesehen, wie beide einen Schritt nach vorne gingen (die eine etwas zügiger als die andere) und eine zuckte dann richtig zurück. Ich habe auch gesehen, dass sie sich erschrocken hat, weil sie sich an die Brust fasste. Als ich über den Überweg hinweg war warf ich nochmal einen Blick in den Rückspiegel, aber soweit ich sehen konnte gingen dann beide über die Straße. Ich bin sogar nochmal zurück gefahren, weil ich mich bei den Frauen entschuldigen wollte, aber da war keiner mehr.
Kann mich jetzt eine Strafe erwarten? Habe schon etwas Angst, bin aber nichtmehr in der Probezeit.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bube
06.06.2009, 18:12 Uhr

zu: Fußgängerampel

hoffentlich hat sich dann sonst kein Fußgänger mein Kennzeichen gemerkt...

mir ist aber vor 1,5 Wochen noch was ganz bödes passiert:
Ich stand an einer roten Ampel, vor mir war ein Auto, dass in die selbe Querstraße nach links abbiegen wollte wie ich. In der Querstraße war Stau. Es war wurde grün und vor mir der fuhr los, konnte aber in keine Lücke fahren und stand am Rand der Kreuzung, aber blockierte keinen, weil er schon so gut wie über die Kreuzung war. Ich habe das erkannt und bin dann nicht ganz rüber gefahren, weil ich sonst mitten auf der Kreuzung gestanden hätte. Ich war aber schon an der Ampel vorbei. Als ich merkte, dass ich einen der zwei Fahrstreifen blockierte für den Verkehr der von links kam, konnte ich aber nichtmehr zurück, weil der der noch hinter mir war, genauso schlau war wie ich und war auch schon über die Ampel drüber. Jetzt musste ich dort notgedrungen warten, ein Bus kam auf der Spur gefahren, die ich blockierte und regte sich fürchterlich auf. Als dann keiner kam und in der Querstraße der Verkehr wieder am Rollen war, fuhr ich schnell in eine Lücke rein, um nicht weiter den Verkehr zu blockieren. Es wurde zwar auch dann wieder gehupt, aber ich wusste nicht was ich machen sollte.
Jetzt, 1,5 Wochen später, ist mir aufgefallen, dass jetzt an dieser Kreuzung und an dieser Ampel ein Schild steht "Bei Stau bitte an dieser Kreuzung halten". Kann ich davon ausgehen, dass das Schild wegen mir dort steht, weil sich jemand über mich beschwert hat? Muss ich mit Folgen rechnen?
Geht das überhaupt innerhalb so schneller Zeit, bis so ein Schild durch die Behörden usw. genehmigt ist? Also ich weiß aufjedenfall, dass solche Dinge an dieser Kreuzung öfter Vorkommen müssen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bube
06.06.2009, 20:21 Uhr

zu: Fußgängerampel

Ja, natürlich hätte ich an der Haltelinie warten müssen. Nur leider bin ich davon ausgegangen, als es gerade grün wurde, dass die Autos in dem kleinen Stau wieder schneller ins Rollen kommen.
Ich dachte halt nur, dass die gesamte Prozedur, bis irgendwo so ein Schild hinkommt, sicherlich länger dauert, als 1,5 Wochen. Vielleicht habe ich dann ja garnichts damit zu tun, also dass quasi jemand zur Polizei gegangen ist, mich angezeigt hat und deshlab dann erstmal das Schild dahin gekommen ist.
Oder was denkst du/ihr?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bube
08.06.2009, 08:59 Uhr

zu: Fußgängerampel

Weißt du/ihr, ob es da für mich deswegen noch Ärger geben kann? Und wenn ja, was kann mir passieren?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern drogenixgut
18.06.2009, 17:11 Uhr

zu: Fußgängerampel

hallo bube ganz klar dir passiert gar nix es sei denn es liegt eine Anzeige vor was ich nicht vermute das schild kam da hin weil es da vermutlich schon andauernd zu behinderungen kam!! das mit den frauen wäre schlimmer aber nett von dir dass du dich entschuldigen wolltest aber das hätte auch probleme geben können.Also sei in zukunft noch etwas sorgsamer
mfg drogenixgut

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-104 / 3 Fehlerpunkte

Wann dürfen Sie einen unbeschrankten Bahnübergang mit Blinklichtanlage überqueren, nachdem ein Zug durchgefahren ist?

Wenn das rote Blinklicht erloschen ist

Sofort nach dem Durchfahren des Zuges, auch wenn das rote Blinklicht noch leuchtet

Sobald der Gegenverkehr anfährt, auch wenn das rote Blinklicht noch leuchtet

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-003 / 3 Fehlerpunkte

Über welche Telefonnummern können Sie nach einem Unfall mit Verletzten die Polizei und einen Not- oder Rettungsdienst erreichen?

0130

110 oder 112

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-104 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben auf einer Landstraße außerhalb einer geschlossenen Ortschaft nach einer unübersichtlichen Stelle einen Unfall. Wie sichern Sie diese Unfallstelle ab?

Warndreieck am rechten Fahrbahnrand in ca. 100 m Entfernung aufstellen

Nachfolgenden Fahrzeuge z.B. durch Handzeichen warnen

Nur Warnblinklicht einschalten