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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern asdf555
24.01.2009, 20:21 Uhr

2-Jahres-Regel (§ 20 Abs. 2 a.F. FeV) abgeschafft

Hi, hat jemand Erfahrung, wie die Behörden die Neuerteilung jetzt handhaben?
Gibt es interne Verhaltensanweisungen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
25.01.2009, 00:39 Uhr

zu: 2-Jahres-Regel (§ 20 Abs. 2 a.F. FeV) abgeschafft

Wie ich das bisher mitgekriegt habt, wird die Neuregelung recht unproblematisch gehandhabt.

In aller Regel wird die FE prüfungsfrei erteilt.
Bei der Neufassung handelt es sich schließlich nicht um eine freie Ermessensregel zugunsten der Fsst.
Nur wenn begründete Verdachtsmomente vorliegen, dürfen die Prüfungen erteilt werden. Allein die Tatsache, dass der Antragssteller X Jahre nicht im Besitz der FE war, rechtfertigen die Prüfungsanordnung nicht, denn gerade das entspricht ja offensichtlich nicht der Intention des Gesetzgebers.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-001-B / 3 Fehlerpunkte

Was gilt hier?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-001-B

Alle Fahrzeuge müssen rechts abbiegen

Rechtsabbieger dürfen fahren

Geradeausfahrer und Linksabbieger müssen warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-010 / 3 Fehlerpunkte

Aus einem unmittelbar vor Ihnen fahrenden Polizeifahrzeug wird Ihnen eine rot leuchtende Winkerkelle gezeigt. Was bedeutet dies?

Sie müssen das Zeichen nicht beachten

Sie müssen dem Fahrzeug folgen und hinter ihm anhalten

Sie werden aufgefordert, abzubiegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-009 / 3 Fehlerpunkte

Ein Polizeifahrzeug überholt Sie und schert vor Ihnen ein. Auf dem Dach erscheint in roter Leuchtschrift "BITTE FOLGEN". Für wen gilt dies?

Für alle Fahrzeuge, die in gleicher Richtung fahren

Nur für vor dem Polizeifahrzeug fahrenden Fahrzeuge

Nur für Sie