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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Jannemann
01.03.2008, 21:44 Uhr

Taxi Zeichen mit Zusatzschild

Hallo!

Welche Bedeutung hat das Taxi Zeichen (229) mit dem Zusatzschild "Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt" (Z 1053-30)

Bedeutet das, dass die Taxen in den gekennzeichneten Flächen parken dürfen, oder jeder?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Drummer
02.03.2008, 00:59 Uhr

zu: Taxi Zeichen mit Zusatzschild

Hmm... Meiner Meinung bezieht sich das Zusatzzeichen auf das Haltverbot im 229; denn für die Taxe gilt es ja nicht!
Wenn also dort gekennzeichnete Parkflächen sind, würde ich mal behaupten, daß ich dort mit meinem Kfz parken darf!

Aber wie gesagt: "Meine Meinung!" Kann auch anders sein!

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-001 / 3 Fehlerpunkte

Ein Polizeibeamter regelt auf einer Kreuzung den Verkehr, obwohl die Ampeln in Betrieb sind. Was gilt?

Die vorfahrtregelnden Verkehrszeichen

Die Zeichen des Polizeibeamten

Die Lichtzeichen der Ampeln

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-002 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen dürfen Sie in eine Kreuzung nicht einfahren, obwohl die Ampel "Grün" zeigt?

Wenn Sie auf der Kreuzung warten müssten, weil der Verkehr stockt

Wenn ein Polizeibeamter "Halt" gebietet

Wenn an der Kreuzung das Zeichen "Halt! Vorfahrt gewähren!" steht

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-130 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-130

Auf ein Überholverbot, das im 3 km Entfernung beginnt

Auf eine Fahrbahn mit zwei Fahrstreifen für eine Richtung von 3 km Länge

Auf eine Überholtverbotstrecke von 3 km Länge