Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Tanja31
06.12.2007, 14:32 Uhr

Nur Zeugenbefragung bekommen - Führerschein weg??

Hallo zusammen, ich hoffe, Ihr könnt mir helfen. Ich bin vor 3 Wochen geblitzt worden - mitten in der Nacht bei einem Autobahnwechsel. Nun konnte ich übers Internet rauskriegen, dass dort 70 kmh war, weil dort ne Ampel in der Nähe ist (hab ich leider nicht gesehen). Heute ist nun ein Zeugenfragebogen gekommen. Da das Auto auf meinen Mann zugelassen ist, hat er natürlich Post bekommen. Dort steht jetzt aber nicht drin, wie viel kmh ich gefahren bin und wie hoch das Bussgeld ist, sondern es ist lediglich ein Zeugenfragebogen. Was hat das denn zu bedeuten? Ist nun der FS weg? Mein Mann ist vor kurzem selbst geblitzt worden und bekam direkt Post - musste 20 Euro zahlen und alles war gut. Warum gibts jetzt nur nen Zeugefragebogen?? Und würde es helfen, wenn mein Mann die Aussage verweigert? Immerhin kann man mich wohl erkennen!
Vielen Dank im Voraus - Tanja

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
06.12.2007, 14:41 Uhr

zu: Nur Zeugenbefragung bekommen - Führerschein weg??

Der Zeugenbefragungsbogen bedeutet einfach, daß Dein Mann, der Fahrzeughalter, als Fahrer anhand des Photos ausgeschlossen wurde.
Eine Aussage über das Strafmaß kann man dem nicht entnehmen.
Er wird lediglich dazu aufgefordert, anzugeben, wer gefahren ist.

Viel ist da nicht zu rütteln. Wenn er sich auf das Zeugnisverweigerungsrecht beruft, weiß die Behörde ja, daß sie im nähren Umfeld suchen muß. Und daß auf dem Bild eine Frau ist, hat sie ja anscheinend schon erkannt.

Die einzige Vorausnahme, die man so treffen kann, ist, daß die Geschwindigkeitsübertretung wahrscheinlich mehr als 20 km/h beträgt. Bei geringfügigen Geschwindigkeitsübertretungen, wie die, die Dein Mann vor kurzen hatte, wird idR ein Verwarngeldangebot rausgeschickt, daß meistens sogar vom Fahrzeughalter schnell und unbürokratisch wahrgenommen (= bezahlt) werden kann.

mfG
Durban

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-014 / 3 Fehlerpunkte

Wann ist ein Drogenabhängiger zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder geeignet?

Erst wenn er mindestens 1 Jahr lang nachweisbar drogenfrei ist und zu erwarten ist, dass er nicht rückfällig wird

Wenn er seit 6 Monaten kein Rauschgift genommen hat

Wenn er seit 1 Monat kein Rauschgift genommen hat

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-117 / 3 Fehlerpunkte

In einer Straße sind links und rechts neben der Fahrbahn Parkstreifen zum Längsparken vorhanden. Wo dürfen Sie parken?

In Einbahnstraßen auf dem rechten oder dem linken Parkstreifen

In Straßen für beide Fahrtrichtungen auch auf dem linken Parkstreifen

In Straßen für beide Fahrtrichtungen nur auf dem rechten Parkstreifen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-001 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Halten verboten?

An engen und an unübersichtlichen Straßenstellen

Auf Bahnübergängen

Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen