Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bekennender_fabianer
01.09.2007, 23:03 Uhr

Ist man zum Ausweichen verpflichtet oder reicht bremsen??

Hi,

einem Freund von mir ist vor 2 Tagen ein Rollerfahrer direkt vors Auto gefahren.Im ersten Reflex hat er sofort das Lenkrad nach rechts greissen,um nicht in den reinzufahren.Allerdins ist er dadurch mit 50 gegen den Bordstein einer Bushaltestelle gefahren und hatte dadurch nen Felgenbruch und nen kaputten Stoßdämpfern.Der Rollerfahrer ist abgehauen und die Kosten muss er selber tragen(Weil er der Versicherung nicht beweisen kann,dass er jemandem ausweichen musste).

Jetzt hab ich mal ne Frage:Was ist z.B.,wenn einem ein Fußgänger vors Auto läuft,aber rechts und links stehen geparkte Autos?Ist man gesetzlich verpflichtet,dem auszuweichen (und damit eigene Sach- oder sogar Körperschäden in Kauf zu nehmen) oder reicht es,einfach zu bremsen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lizzard
02.09.2007, 00:55 Uhr

zu: Ist man zum Ausweichen verpflichtet oder reicht bremsen?

Grundsätzlich ist es mal immer schlecht einen über den Haufen zu fahren. Als Autofahrer bist du immer der Dumme. Da ist es für dich IMMER billiger das Auto zu Schrott zu fahren, als nen Fußgänger zu überrollen.

Mein Onkel stand übrigens schon einmal vor der Wahl Fußgänger oder Ampel. Er hat sich für die Ampel entschieden. Da er allerdings alleine im Auto saß und nix beweisen konnte, musste er bzw. seine Versicherung den Schaden tragen.
Zwar Scheiße weil der Typ auch noch bei rot rüber gegangen ist, aber war halt genau der Richtige... Nen Hartz 4 Empfänger ohne Geld, der natürlich alles abgestritten hat...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bekennender_fabianer
02.09.2007, 01:10 Uhr

zu: Ist man zum Ausweichen verpflichtet oder reicht bremsen??

Trägt der Fußgänger generell nie die Schuld,wenn er z.b. ohne zu gucken auf die Straße rennt?Wenn das der fall wäre,ist der Fußgänger ja wohl von jeder Aufmerksamkeits-Pflicht als Verkehrsteilnehmer befreit....

Wenn ich nen Menschen,Hund,Reh oder sonstwas überfahre,hab ich zwar ne hässliche Beule,aber das lässt sch beheben.
Wenn ich aber ausweiche und ein Auto oder nen Baum erwische,ist mein Auto schrott,zerstöre evtl. ein fremdes Auto und verletze mich im schlimmsten Fall selber....das wärs mir nicht wert....

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lambo-Benni
02.09.2007, 08:47 Uhr

zu: Ist man zum Ausweichen verpflichtet oder reicht bremsen??

Ich muss dem Fabianer aber recht geben mit dem 2. Absatz. Wenn ein Idi** an übersichtlicher Stelle einfach auf die Straße rennt, müsst ich mir zweimal überlegen, ob ich wirklich mit 50 in die parkenden Autos oder in den Laternenpfahl donnern will... Ist zwar etwas wüst ausgedrückt - wie auch vom Fabianer - aber die Botschaft sollte klar sein, ohne als Psychopath hingestellt zu werden...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bekennender_fabianer
02.09.2007, 13:42 Uhr

zu: Ist man zum Ausweichen verpflichtet oder reicht bremsen??

@peg
Würdest du mit 60kmh in eine Reihe geparkter Autos rasen,weil dir einer vors Auto läuft?Wenns ganz toll läuft,rennt der Fußgänger weg und du kannst den kompletten Schaden bezahlen,weil es keine Zeugen gibt.....

man sollte immer erst an die eigene Gesundheit denken,bevor man an andere denkt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lizzard
02.09.2007, 14:50 Uhr

zu: Ist man zum Ausweichen verpflichtet oder reicht bremsen??

Nagut man muss dann natürlich immer abwägen wie groß die Gefahren sind. Bei heutigen Autos ist ein Aufprall mit 40 Kmh Einschlagsgeschwindigkeit ja kein Problem mehr. Natürlich ist dein Auto dann trotzdem schrott.

Wenn nicht gerade noch Zeugen für dich Aussagen, hast du vor Gericht echt schlechte Karten.
Ich sag es nochmal: Wenn ich mich selbst nicht in Gefahren bringe und es nur bei Blechschäden bleibt, ist der Sachschaden mal wesentlich geringer und deine Chancen vor Gericht sind besser.

Muss jeder für sich selbst entscheiden, aber ich würde im Zweifelsfall wohl immer den Blechschaden wählen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bekennender_fabianer
02.09.2007, 15:01 Uhr

zu: Ist man zum Ausweichen verpflichtet oder reicht bremsen??

Du sagst es,das muss jeder selbst entscheiden.
So hart das klingt:Ich fahre nicht mein Auto zu Schrott,um jemandem das Leben zu retten.Vor allem,wenn der mir ohne zu gucken vors Auto läuft.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Aimee
02.09.2007, 18:55 Uhr

zu: Ist man zum Ausweichen verpflichtet oder reicht bremsen??

Euch will ich nie als Fußgänger begegnen!

Ich hoffe inständig, dass das hier gesagte nicht repräsentativ für alle Autofahrer steht.

Ausgangspunkt war doch eine kaputte Felge und ein kaputter Stoßdämpfer wegen einem Rollerfahrer. Ärgerlich, zugegeben. Ein Stoßdämpfer kostet rund 150 Euro, eine Felge ca. 100 Euro (soweit sie nicht das Superduper-Übermegateil ist).

Korrigiert mich, wenn ich was falsch verstanden habe, für mögliche 250 Euro Schaden macht ihr lieber einen Rollerfahrer platt (der möglicherweise 4 facher Vater ist)???

250 Euro sind schnell vergessen. Ein Rollerfahrer, der auf die eigene Motorhaube aufgeladen wird, mit dem Kopf auf die massive Querstrebe oder die Scheibenwischer aufschlägt direkt vor Euch, wenn er Glück hat mit dem Kopf durch die weichere Windschutzscheibe donnert, das bleibt sicher ein Leben lang unvergesslich!

Aimee

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lambo-Benni
02.09.2007, 19:13 Uhr

zu: Ist man zum Ausweichen verpflichtet oder reicht bremsen??

Ich geh immer davon aus, dass der Rollerfahrer (oder Fußgänger, oder wer auch immer), den ich punkte ein gesuchter Massenmörder ist, dann habe ich auch keine Gewissensbisse.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
02.09.2007, 19:33 Uhr

zu: Ist man zum Ausweichen verpflichtet oder reicht bremsen??

Um die Frage ganz knapp zu beantworten: Man ist gesetzlich verpflichtet, den Personenschaden unter allen Umständen zu vermeiden.

Fabianer, wenn das Gericht feststellt, daß Du ein rettendes Ausweichmanöver nicht eingeleitet hast, um Dein Auto nicht zu beschädigen, dann kann man Dir das vorwerfen.

Abgesehen davon kann der Fußgänger, der ohne zu gucken die Fahrbahn betritt, selbstverständlich in Haftung genommen werden.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Aimee
02.09.2007, 19:37 Uhr

zu: Ist man zum Ausweichen verpflichtet oder reicht bremsen??

@Lambo-Benni,

ich bin schon mal angefahren worden und lag deswegen 3 Wochen im Koma. Ãœber Deine Witze kann ich nicht lachen.

Aimee

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lambo-Benni
02.09.2007, 19:50 Uhr

zu: Ist man zum Ausweichen verpflichtet oder reicht bremsen??

Wie sagte mal ein bekannter Mensch?

"Humor ist, wenn man trotzdem lacht."

Nimms locker Aimee, das Leben geht weiter. Sei dafür dankbar uund mach das beste daraus.

Ich mache meine Witze über alles und jeden (ja, auch über mich) und sehe das nicht als negative Eigenschaft ;-)

Also immer lächeln und brav Fußgänger punkten!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bekennender_fabianer
02.09.2007, 20:16 Uhr

zu: Ist man zum Ausweichen verpflichtet oder reicht bremsen??

@durban

Was nützt es mir,wenn der Fußgänger später verurteilt wird?Das würde mir mein Auto auch nicht zurückbringen.

@aimee

Warum sollte ich denn Gewissenbisse haben?Ich kann ja nix dafür,wenn mir einer vors Auto läuft.
Jeder muss selbst wissen,ob ihm sein Auto oder ein menschenleben mehr wert ist.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bekennender_fabianer
02.09.2007, 20:46 Uhr

zu: Ist man zum Ausweichen verpflichtet oder reicht bremsen??

Soll ichs ehrlich sagen:Ja,mein Auto ist mir mehr wert als ein menschenleben.
Dass ich jemanden überfahren habe,merke ich in den Minuten nach dem Unfall.
Wenn ich mein Auto schrott fahre und velleicht auch noch fremde Autos zerstöre,merke ich das für die nächsten jahre in Form von Schulden.
Da dürfte klar sein,was ich bevorzuge

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ute
02.09.2007, 20:55 Uhr

zu: Ist man zum Ausweichen verpflichtet oder reicht bremsen??

@bekennender_fabianer

Ich möchte bloß gern wissen, was Du für ein Mensch bist, der so denkt?
Wieviel Wert ist für Dich ein Menschenleben. Schulden, die muß man begleichen und das kann manchmal ganz schön weh tun, wenn man dann jeden Cent umdrehen muß
Aber glaubst Du wirklich, das â EUROžMinuten nach dem Unfallâ EUROœ â EURO“ so wie Du es schreibst â EURO“ alles vorbei und vergessen ist? Ein Menschenleben auf den Gewissen zu haben? Jemand so zu verletzen, daß er ein Leben lang behindert ist. Wofür Du dann büßen mußt! Etwas, was Dich dann nicht nur finanziell, sondern auch seelisch belastet.
Prahlen, protzen, eine dicke Lippe riskieren. â EURO“ na gut, wer es braucht, soll damit selig werden â EURO“ aber über ein Menschenleben so leichtfertig reden/schreiben wie Du es tust, das paßt beim besten Willen nicht hierher!!!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern fraktum
02.09.2007, 21:10 Uhr

zu: Ist man zum Ausweichen verpflichtet oder reicht bremsen??

Don't feed the troll

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bekennender_fabianer
02.09.2007, 21:16 Uhr

zu: Ist man zum Ausweichen verpflichtet oder reicht bremsen??

Ja,ich glaube dass nach dem Unfall alles vergessen ist.Ich mache mir doch nicht für etwas Vorwürfe,wo ich nix für kann.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
02.09.2007, 22:16 Uhr

zu: Ist man zum Ausweichen verpflichtet oder reicht bremsen??

» @durban

Was nützt es mir,wenn der Fußgänger später verurteilt wird?Das würde mir mein Auto auch nicht zurückbringen. «


Ich rede davon, daß er haftbar gemacht werden kann, egal, ob er strafrechtlich verurteilt wird oder nicht. Ich meine die zivilrechtliche Seite. Dir geht es um das verlorene Geld. In einem betreffenden Fall müsste er es Dir erstatten.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern diezge
02.09.2007, 22:46 Uhr

zu: Ist man zum Ausweichen verpflichtet oder reicht bremsen??

Hallo fabianer,

also ich versprech Dir eines:

Wenn Du mal einen Menschen überfahren hast, dann, wirst Du, sehr lange Zeit nachts schweißgebadet aufwachen, weil Dir die Szenen immer wieder durch den Kopf schwirren.

Sprechen wir mal darüber, nachdem Du Deine erste Vollbremsung wegen eines Fußgängers hinter Dir hast, ob Dir die Knie schlottern oder nicht.

Zu den Schulden, die bei einem geschrotteten Auto auf Dich zukommen, sage ich nur eines:
Wenn Du einen Fußgänger zum Krüppel fährst und der dann zeitlebens behindert und pflegebedürftig ist, dann zahlt das zwar die Krankenkasse, aber die holt sich das Geld wieder. Und zwar bei Dir. Und das nicht zu knapp, da kannste einen zweiten Job besorgen und zusätzlich am Wochenende noch in der Tanke stehen, um finanziell über die Runden zu kommen.

Im Übrigen sind Fußgänger die schwächsten Verkehrsteilnehmer und unterliegen (zu Recht) einem besonderen Schutz.

Außerdem hat man im Straßenverkehr ständig mit dem Fehlverhalten anderer zu rechnen und die Fahrweise dementsprechend anzupassen. Ganz besonders bei Fußgängern. Diese müssen nämlich, um am Verkehrsleben teilzunehmen, keine Prüfungen oder Sehtests absolvieren. Wer sagt Dir, daß die Person, die vor Dir die Straße überquert, überhaupt weiß, was eine Fußgängerampel ist oder überhaupt ein Verkehrszeichen kennt oder diese auf Grund schlechter Augen überhaupt erkennt?


Gruß,

diezge

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Mishka
03.09.2007, 00:12 Uhr

zu: Ist man zum Ausweichen verpflichtet oder reicht bremsen??

ich bin geschockt und geplättet ob der ansichten einiger hier...bloß keine beule in das liebe auto bringen...hilfeeee, da kann man echt nur hoffen, dass ganz schnell von irgendwoher ein gehirn herabfällt!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Volltreffer
03.09.2007, 01:10 Uhr

zu: Ist man zum Ausweichen verpflichtet oder reicht bremsen??

Ich mutmaße die Auslassungen der Herren ob ihres heiligen Kfz sind alleine ihrer persönlichen Unreife geschuldet.

Keinem normalen Menschen kann ein weniger beschädigtes Auto, welches nach 10 bis 15 Jahren sowieso auf dem Schrott landet wichtiger sein als ein Mensch der wegen einer "Schadensminderung" vielleicht 30, 40 , 50 oder mehr Jahre behindert bleibt.

Und eben die, die hier so hart und abgeklärt tun, sind doch genau die, die in Tränen aufgelöst nach der Mama plärren wenn es wirklich soweit kommt und sie mit den Folgen ihrer ach so coolen Handlungsweise konfrontiert werden.

Man stelle sich nur vor ein Kind liefe auf die Fahrbahn, solche Knaller würden sehenden Auges das Kind ihrer Schrottkarre opfern, ich vermeine da schon einen leísen Vorsatz zu wittern.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern steinboeckin
03.09.2007, 04:58 Uhr

zu: Ist man zum Ausweichen verpflichtet oder reicht bremsen??

Hallo,

»Ich mutmaße die Auslassungen der Herren ob ihres heiligen Kfz sind alleine ihrer persönlichen Unreife geschuldet.«

Dessen fester Ãœberzeugung bin ich ebenfalls. Niemand kann vorhersagen, wie er reagiert, wenn es wirklich zu solch einer Situation kommt.

Auch ich habe gelernt, in bestimmten Situationen- wenn plötzlich ein Tier auf der Strasse auftaucht- "draufzuhalten". Aber als ich mich tatsächlich in der Situation befand, bin ich doch reflexartig nach rechts ausgeschert. Und das, obwohl ich in Bruchteilen von Sekunden daran gedacht habe: "draufhalten".

Es war Gegenverkehr. Und es handelte sich "nur" um eine Entenfamilie. Ich hätte nie gedacht, dass ich so reagiere. Es gibt keine Zeit zu überlegen.
Ich bin davon überzeugt, dass die meisten hier, auch die angeblichen "Draufhalter", ihre Reflexe in solch einer Situation nicht vorhersagen können.

Gruß
steinböckin

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lambo-Benni
03.09.2007, 07:11 Uhr

zu: Ist man zum Ausweichen verpflichtet oder reicht bremsen??

@Peg:

Danke.

zur Situation:

Ich bin der Meinung, in diesem Thread wird alles zu ernst aufgefasst.

Mal ganz ehrlich: Man stelle sich vor ein erwachsener (kein Kind, das ist nochmal was Anderes) Mensch rennt ohne zu schauen auf die Straße, ein paar Meter vors Auto. In dem Bruchteil einer Sekunde wird jeder schon wegen der Reflexe quasi automatisch ausweichen, auch wenn diese Reflexe ja abtrainiert werden sollen (bei Wild auf der Straße soll man nicht ausweichen, warum macht man's trotzdem? - Reflexe).

Der Schaden den das Fzg erlangt, wenn man einen Menschen erwischt, kann sehr viel größer sein, als wenn man ausweicht und irgendwo rein knallt. Zudem ist man als Fahrer besser geschützt als ein Fußgänger!

Der Psychische Schaden beim Überfahren ist sowieso größer als jeder Schaden, der am Auto entstehen könnte...

Den gerichtstermin wegen fahrlässiger Tötung (im Extremfall) wäre auch nicht nötig gewesen und kann dazu das eigene Leben auch noch versauen!

Also nehmt doch mein (unser) Geschwätz nicht so ernst,sondern denkt einmal logisch nach.

Der Gedanke, "warum soll ich mein Auto auf eigene Kosten zu Schrott fahren, weil irgend so ein Idiot seine Antidepressiva verlegt hat?" ist nicht unberechtigt, aber deswegen würde es trotzdem keiner wagen (ich geh mal davon aus, dass hier keiner ein ernsthaftes psychisches Problem hat - nicht einmal unser Volltreffer *g*), den Passanten einfdach zu überrollen...

Aber bevor ich ausweiche versuche ich es natürlich erstmal mit einer Vollbremsung, dank ABS sollte man zur Not immer noch ausweichen können.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Aimee
03.09.2007, 11:48 Uhr

zu: Ist man zum Ausweichen verpflichtet oder reicht bremsen??

Mich tröstet an der Diskussion, dass offensichtlich viele Schreiber noch nicht in einer solchen Gefahrensituation waren.

Wenn noch Zeit bleibt, abzuwägen Schaden oder Fußgänger, hat man noch alle Zeit der Welt so zu reagieren, dass weder Schaden noch Personen in Mitleidenschaft gezogen werden.

Die ursprüngliche Frage Bremsen oder Ausweichen ist legitim. In der Gefahrensituation bleibt keine Zeit für Selbstreflektionen, je schneller man reagieren kann, desto höher die Chance heil rauszukommen. Darum ist Vorbereitung alles â EURO“ und das geht wirklich!

Im Fahrsicherheitstraining haben wir gelernt: Die Frage Ausweichen oder Bremsen lässt sich nicht generell beantworten. Allerdings gibt es klare Fakten, die für das eine oder andere sprechen:

â EURO“ zum Ausweichen braucht man viel Platz

â EURO“ wie groß und welcher Art ist das Hindernis?

â EURO“ bei beweglichen Hindernissen ist die Reaktion des Anderen nur schwer bis gar nicht vorhersehbar. Im Zweifelsfall reagiert der Andere falsch und macht die notwendige Lücke zu. Jetzt hilft nur noch bremsen aber bis zu diesem Punkt ist man noch kein bisschen langsamer geworden. Der Abstand zum Hindernis kann jetzt schon zu klein sein!

Als Daumenregel gilt:
â EURO“ bei beweglichen Hindernissen bremsen. Die Reaktion des Anderen ist nicht vorhersehbar!

â EURO“ bei stehenden Hindernissen ausweichen.
Achtung: um stöhrende Antriebs- oder Bremskräfte des Motors auszuschalten, Kupplung treten, halten, dann ausweichen, Kupplung lösen. Ohne die stöhrenden Antriebs- und Bremskräfte des Motors erhalten die Reifen maximalen Halt auf der Straße während des Ausweichens. So kann eventl. Ausbrechen noch verhindert werden.

Aimee

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lambo-Benni
03.09.2007, 11:53 Uhr

zu: Ist man zum Ausweichen verpflichtet oder reicht bremsen??

Danke Aimee,

das war mal einer der wenigen wirklich brauchbaren Beiträge in diesem Thread!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Volltreffer
03.09.2007, 12:00 Uhr

zu: Ist man zum Ausweichen verpflichtet oder reicht bremsen??

Um Längen jedenfalls besser als der hier:
»Du sagst es,das muss jeder selbst entscheiden.
So hart das klingt:Ich fahre nicht mein Auto zu Schrott,um jemandem das Leben zu retten.Vor allem,wenn der mir ohne zu gucken vors Auto läuft.
«

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lambo-Benni
03.09.2007, 13:06 Uhr

zu: Ist man zum Ausweichen verpflichtet oder reicht bremsen??

Volltreffer, habe ich nur so ein Gefühl oder sucht Du tatsächlich nur einen Grund, Dich mit jedem anzulegen? beherzige meinen Tipp: Jeder hat eine andere Ausdrucksweise, die es richtig zu interpretieren gilt. Am besten, man geht immer vom guten aus, dann fällt es auch leichter einem Beitrag einen - vermutlich gedachten - positiven Sinn zu entnehmen ;-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern FragMaster
03.09.2007, 16:40 Uhr

zu: Ist man zum Ausweichen verpflichtet oder reicht bremsen??

Obwohl ich auch schon manchmal mit dem guten Volltreffer aneinander geraten bin und dabei ähnliche Verdachtsmomente hatte:

Der von ihm zitierte Satz ist sowas von dämlich -da kann ich ihn nur unterstützen!

"Ich fahr doch nicht mein Auto kaputt um Jemandem das Leben zu retten!"

Gehts noch?????

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern FragMaster
03.09.2007, 16:55 Uhr

zu: Ist man zum Ausweichen verpflichtet oder reicht bremsen??

Wenn mir einer vors Auto läuft, dann ist doch das Letzte, an was ich in so einer Situation denke, die Befürchtung, dass Derjenige dann abhauen könnte und ich auf dem Schaden sitzen bleibe! Ich kann das doch Niemandem einfach so unterstellen und ihm aufgrund solch einer idiotischen Vermutung bewusst über den Haufen fahren, ihn möglicherweise töten oder schwer verletzen, wo ich es doch relativ leicht verhindern könnte!

Abgesehen davon: Im Ernstfall wird das so schnell gehen, da hab ich doch Anderes zu tun als mir über sowas Gedanken zu machen!

Wahrscheinlich reagiere ich da nur noch automatisch und garnicht erst dazu kommen, abzuwägen! Denn wenn noch Zeit über sowas nachzudenken, kann die Situation garnicht so dramatisch sein und ich könnte den Zusammenprall sicherlich verhindern.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lambo-Benni
03.09.2007, 16:55 Uhr

zu: Ist man zum Ausweichen verpflichtet oder reicht bremsen??

Bei dem - zugegeben - ungeeignet formuliertem Satz sollte man aber auch den Kontext beachten. Man kann einer Diskussion nicht einfach einen beliebigen Satz entnehmen und den Autor dafür zerreißen!

Nicht das ich den Satz so unterstütze.Er (bzw. der Folgesatz) beinhaltet auch, genauso bei Kindern (e.g.) vorzugehen...

Hier kommen einem die Fhigkeiten eines Politikers zugute, sofern man sie denn hat. Die Kunst einen Inhalt, sei es positiv oder negativ, so zu verpacken, dass es den Sinn nicht verfälscht, aber ganz anders auftritt. Könnte man u.U. unter sozialer Kompetenz einordnen.
damit meine ich:

"Der von ihm zitierte Satz ist sowas von dämlich" (Zitat FragMaster) Und dieser?

Freie Meinungsäußerung? Bin ich klar dafür. Aber bitte nicht beleidigend werden (nicht, dass mich das persönlich stören würde, aber niveauvoll ist es nicht).

Wenn man mit einer Meinung nicht übereinstimmt, kann man das anders erklären, wenn gewollt auch provokativ.

Oder mit 5 Fragezeichen hinter einer provokativen Frage *grins*.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern corsa-ultrablau
03.09.2007, 16:59 Uhr

zu: Ist man zum Ausweichen verpflichtet oder reicht bremsen??

Admin, wo bist Du?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lambo-Benni
03.09.2007, 17:01 Uhr

zu: Ist man zum Ausweichen verpflichtet oder reicht bremsen??

Ist doch noch alles im grünen Bereich und wird - glaube ich - so schnell nicht eskalieren.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern corsa-ultrablau
03.09.2007, 17:02 Uhr

zu: Ist man zum Ausweichen verpflichtet oder reicht bremsen??

Wenn Du das sagst, Lambo-Benni, dann bin ich ja beruhigt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern FragMaster
03.09.2007, 17:05 Uhr

zu: Ist man zum Ausweichen verpflichtet oder reicht bremsen??

@ Lambo-Benni:

Schön gesagt, aber ich bleibe dabei. Vielleicht fehlt mir ja auch die nötige soziale Kompetenz, aber Die Aussage ist meiner Meinung nach einfach dämlich.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lambo-Benni
03.09.2007, 18:03 Uhr

zu: Ist man zum Ausweichen verpflichtet oder reicht bremsen??

@ FragMaster:

Ich sagte ja nicht, dass ich nicht Deiner Meinung sei und meine Aussage betrifft Dich eigentlich weniger als viele andere. Deine bisherigen Beiträge machen Dich mir nicht unsympatisch.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lambo-Benni
03.09.2007, 19:56 Uhr

zu: Ist man zum Ausweichen verpflichtet oder reicht bremsen??

Und glaub mir, Fabianer, da versteht Dich kaum einer so gut, wie ich... ich habe wegen dem einen oder anderen Auto schon einiges auf mich genommen *g*

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Aimee
03.09.2007, 21:28 Uhr

zu: Ist man zum Ausweichen verpflichtet oder reicht bremsen??

irgendwann sind alle Fußgänger ... ich glaube wir können diesen Beitrag schließen. Da kommt nichts mehr dabei raus.

Aimee

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-001 / 3 Fehlerpunkte

Ein Kraftfahrer hat zu viel Alkohol getrunken und darf deshalb nicht mehr fahren. Wie kann er seine Fahrtüchtigkeit nicht wiederherstellen?

Indem er

- zwei Tassen starken Kaffee trinkt

- eine halbe Stunde schläft

- eine halbe Stunde spazieren geht

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-102-B / 3 Fehlerpunkte

Warum müssen Sie auf dieser Straße besonders vorsichtig fahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-102-B

Weil eine Straßenbahn entgegenkommen könnte

Weil die Fahrbahnoberfläche uneben und unterschiedlich griffig ist

Weil das Fahren auf den Schienen gefährlich ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-002 / 3 Fehlerpunkte

Ein Polizeibeamter regelt den Verkehr auf einer Kreuzung, an der vorfahrtregelnde Verkehrszeichen aufgestellt sind. Was gilt?

Die vorfahrtregelnden Verkehrszeichen

Die Regel "rechts vor links"

Die Zeichen des Polizeibeamten