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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chris24078
12.08.2007, 13:36 Uhr

EU Führerschein in England gemacht...Frage

Ich habe in England einen EU Führerschein gemacht, kann ich mit diesem jetzt uneingeschränkt in jeden EU Land fahren, also auch in Deutschland?
Gilt für den EU Führerschein auch dieses 185 Tage Regel? Weil mein Auftenhalt in England war kürzer, meine Adresse in England steht aber auf dem Schein...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern pikay1985
12.08.2007, 20:18 Uhr

zu: EU Führerschein in England gemacht...Frage

In England gibts keine Meldepflicht und somit auch keine Meldebescheinigung... man muss lediglich auf dem Antragsformular der DVLA für den Führerschein unterschreiben, ob man sich schon 185 Tage im Land aufhält.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-105 / 3 Fehlerpunkte

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.01-001 / 3 Fehlerpunkte

Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Was bedeutet das für Sie?

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- in jedem Fall auf Ihrem Vorfahrtrecht bestehen

- mit Fehlverhalten anderer rechnen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-120 / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrzeuge dürfen eine so beschilderte Straße nicht befahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-120

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