Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern holly
13.06.2007, 21:08 Uhr

Alkohol

Darf ich nun als 17-jähriger fahranfänger noch eine gewisse alkoholmenge trinken oder nicht(alkoholfreies bie beispielsweise)?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
13.06.2007, 21:50 Uhr

zu: Alkohol

der verstand sagt nein, das gesetz aber leider noch ja.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Malte
13.06.2007, 22:41 Uhr

zu: Alkohol

In der Probezeit 0,00 Promille und unter 21 auch 0,00 Promill. Egal, ob man in der Probezeit ist oder nicht.

Korrigiert mich, wenn ich falsch liege.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern minho
13.06.2007, 22:44 Uhr

zu: Alkohol

Soll die 0,0-Promille-Grenze nicht erst im August kommen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Malte
13.06.2007, 22:49 Uhr

zu: Alkohol

Ja, dass kann sein :) aber ich würde in der Probezeit aber dennoch nicht mit Alkohol fahren.

http://www.fahrtipps.de/verkehrsregeln/probezeit-a
lkohol.php


gruß

Malte

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
13.06.2007, 22:55 Uhr

zu: Alkohol

>> Korrigiert mich, wenn ich falsch liege.<<

tue ich.
siehe erstes posting.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Malte
13.06.2007, 22:56 Uhr

zu: Alkohol

ja danke holger :)

muss halt jeder wissen, wie er es macht :)

gruß

Malte

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Volltreffer
13.06.2007, 23:19 Uhr

zu: Alkohol

hollys Frage könnte man durchaus so interpretieren, daß er oder sie oder es Fahren und Trinken nicht trennen kann.....grübel...


Hollylein, watt willste nu, fahrender Trinker oder trinkender Fahrer sein?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lambo-Benni
14.06.2007, 06:19 Uhr

zu: Alkohol

Also Du darfst trinken, sobald Du 18 bist sogar uneingeschränkt. Aber lass das Auto stehen!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Efreet
14.06.2007, 06:42 Uhr

zu: Alkohol

Ich kann solche fragen schon verstehen. Wir wissen zwar alle, oder sollten es wissen, dass man mit Alkohol im Blut nicht an das Steuer eines Autos sitzen sollte.

Wir haben nun Grillsaison, das sitze zumindest ich auch mal Sonntags Abends draussen und trinke Wein oder ein Bierchen.
1 Promill hat man schnell intus, da muss man gar nicht so viel trinken. Wenn ich nun 8 Stunden später wieder aufstehen müsste und auf mein Auto angewiesen bin um zur arbeit zu kommen dann kann man verstehen wieso, so etwas gefragt wird.

Da du aber erst 17 bist fällt dieser Punkt weg. Also lieber laufen.

So mach ich das auch. Letztes Wochenende habe ich genau gewusst, dass ich mal wieder gerne etwas mehr trinken will, also habe ich einen kleinen Spaziergang von 5km gemacht und habe das Auto stehen lassen. So einfach ist das ;)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lillie
14.06.2007, 08:38 Uhr

zu: Alkohol

naja, die Frage war, ob alkoholfreies Bier möglich sei! Das kannst Du bestimmt trinken - der Alkoholanteil ist so minimal, der ist sicherlich erst nach mehreren Gläsern überhaupt nachweisbar, daher unbedenklich.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-012-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-012-B

Der blaue Pkw muss warten

Das Motorrad darf vor mir abbiegen

Ich lasse den blauen Pkw abbiegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-118 / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrzeuge dürfen neben anderen Fahrzeugen in zweiter Reihe halten?

Taxen, um Fahrgäste ein- oder aussteigen zu lassen, wenn die Verkehrslage dies zulässt

Alle Fahrzeuge, wenn das Warnblinklicht eingeschaltet ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-105 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Parken verboten?

Am Fahrbahnrand, wenn hierdurch die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert wird

Vor Bordsteinabsenkungen

Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen