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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
25.05.2007, 12:52 Uhr

zu: Null-Komma-Null ...

kahleberger

schreibst du auch die quelle dabei ? und ab wann ?

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
25.05.2007, 13:39 Uhr

zu: Null-Komma-Null ...

Hm, aber keine Änderung der Owi- Regelsätze bis unter 1,1? Interessant.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lambo-Benni
25.05.2007, 14:21 Uhr

zu: Null-Komma-Null ...

Ich bin für 0,0 für alle, ausnahmslos!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lambo-Benni
25.05.2007, 14:33 Uhr

zu: Null-Komma-Null ...

@Frosch: Ich will sie wieder! Fakt ist, dass Alkohol die Sinne entschärft - also verbieten!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ute
25.07.2007, 21:40 Uhr

zu: Null-Komma-Null ...

Tja, da sollten wir mal Einspruch gegen den Einigungsvertrag erheben!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ute
25.07.2007, 21:40 Uhr

zu: Null-Komma-Null ...

Die Bayern und ihr Bier! Wie soll das gehen, wenn 0.0 Promille angesagt sind? Holsten alkoholfrei? Ich weiß nicht ob alle damit einverstanden sind? ;-)))

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern steinboeckin
25.05.2007, 20:40 Uhr

zu: Null-Komma-Null ...

Hallo Kahleberger,

du willst doch wohl nicht allen Ernstes behaupten in Bayern setzen sich mehr Alkoholisierte ans Steuer als in den restlichen Bds.-Ländern???

Falls ja: Gerade weil die Bayern rechtzeitig den vernünftigen Umgang mit Alkohol lernen, sind sie sehr viel früher in der Lage ihren Zustand realistisch einzuschätzen. Meine Behauptung! Jawoll!
Prost!
steinboeckin

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern steinboeckin
25.05.2007, 21:12 Uhr

zu: Null-Komma-Null ...

»...Dann sollen also alle Frühzeitig an den Alkohol gewöhnt werden...«

Quatsch!
Die Ausgangsthematik war:

»... und schon ist die Alkohollobby, die immer dagegen war die 0,0 Promille-Grenze Bundesweit einzuführen, zum größten Teil aus dem Rennen... «

Der frühzeitige und offene Umgang mit jeglicher Art von Drogen stellt Prävention dar. Das meinte ich. Und so ist es.
Gruß
steinboeckin

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern minho
14.06.2007, 22:19 Uhr

zu: Null-Komma-Null ...

Schön und gut, aber Autofahren sollte man dann trotzdem nicht, auch wenn man den Umgang mit Alkohol gelernt hat. Man kann es nicht einschätzen, ob die Sinne noch hundertprozentig mitmachen oder nicht.
Da können sich die Bazis noch so sehr auf den kopf stellen.
Aber was solls, Bayern eben...Erinnert mich irgendwie an diese Geschichte:
Zitat: "Der Bayrische Rundfunk wird die Sendung 'Sesamstraße' nicht ausstrahlen. Bayrische kinder sind intelligent genug, sie benötigen solch eine Sendung nicht."

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Maitredujeu
01.07.2007, 00:13 Uhr

zu: Null-Komma-Null ...

Ich bin auf jeden Fall für 0,0 für alle. Man kann gerne sein Bier oder sonstigen Alkohol trinken, wenn man Essen oder feiern geht, nur sollte man danach halt mit ÖPNV oder Taxi nach Hause kommen. Man muss sich entscheiden, ob man fährt oder trinkt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lizzard
01.07.2007, 14:23 Uhr

zu: Null-Komma-Null ...

Naja, so doll find ich das mit 0,0 Promille für alle nicht. Wenn der Weg net weit ist trink ich auch schonmal nen Bier oder ein Glas Wein und dann is man schnell mal bei 0,3.
Wenn ich weiß, dass ich allerdings ne längere Strecke oder gar Autobahn fahren muss, trinke ich sowieso keinen Tropfen.

Jedoch begrüße ich 0,0 für alle Fahranfänger bis 21 Jahre. Die können den Alkoholkonsum oft noch nicht abschätzen und landen dann im Baum...

Grüße
Lizzard

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-102-B / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen aus diesem Feldweg links abbiegen. Wer muss warten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-102-B

Das Kraftfahrzeug auf der Landstraße

Ich muss warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?

Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden

Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen

Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-116 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren zügig auf einer Landstraße und sehen in einiger Entfernung ein Reh in der Nähe der Fahrbahn äsen. Wie müssen Sie sich verhalten?

Geschwindigkeit erhöhen, um schnell an dem Reh vorbeizukommen

Sofort Vollbremsung durchführen

Geschwindigkeit vermindern und bremsbereit sein