Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern RoyKeane16
07.05.2007, 15:01 Uhr

Kennzeichen mit verbotenen Abkürzungen erlaubt oder nicht?

Servus,
ich habe mal in der Zeitung gelesen,dass in Deutschland keine Kennzeichen mit Abkürzungen wie SS,SA,HJ,KZ oder so vergeben werden.Gibts da eigentlich Ausnahmen?Ich habe nämlich neulich ein Auto mit SS auf dem Kennzeichen gesehen?

Ich habe neulich auf der Autobahn ein Auto mit dem Kennzeichen AC-AB gesehen,hinten drauf ein großer Aufkleber von irgendso ner Hooligan-Gruppe.Dürfen die Behörden überhaupt solche kennzeichen an solche Leute vergeben?Die Hooligan-Parole ACAB ("all cops are bastards")ist doch eigentlich in Deutschland verboten.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Soni88
07.05.2007, 15:06 Uhr

zu: Kennzeichen mit verbotenen Abkürzungen erlaubt oder nicht?

Also auf der Internetseite, wo ich meins reserviert habe (Hannover), steht

"Generell ausgeschlossen sind die Buchstabenkombinationen HJ, KZ, NS, SA und SS."

Aber obs jetzt tatsächlig verboten ist... hm, gute Frage.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Schindel
07.05.2007, 21:16 Uhr

zu: Kennzeichen mit verbotenen Abkürzungen erlaubt oder nicht?

Rechlich gibt es da keine verpflichtung. Erlaubt sind A-Z und als Sonderzeichen Ä Ü und Ö, in jeder kombination. Sonst hätte Hamburg ja auch ein problem mit ihrem "HH". Üblich ist aber, dass zumindest Ä Ü und Ö nicht vergeben wird, wie weit kombinationen wie "HJ" "KZ" usw... nicht vergeben werden liegt in der Hand der jeweiligen Stelle.

Wenn du nach Bad Segeberg (SE), wirst du viele Autos treffen die sich zwanghaft ein "X" nach ihrer Stadtkennung machen lassen haben

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
07.05.2007, 21:29 Uhr

zu: Kennzeichen mit verbotenen Abkürzungen erlaubt oder nich

Die Bundesregierung hat vor Jahren den Zulassungsstellen empfohlen die Kombinationen SS, SA, HJ, KZ nicht zu vergeben. Ein Kennzeichen AC-AB zu verbieten wäre etwas arg weit hergeholt, zumal in Deutschland kaum jemand diese Abkürzung mit dem Spruch "all cops are bastards" in Verbindung bringen würde. Schließlich könnte jede beliebige Buchstabenkombination in irgendeiner Sprache der Welt irgendetwas bedeuten.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Soni88
07.05.2007, 21:43 Uhr

zu: Kennzeichen mit verbotenen Abkürzungen erlaubt oder nicht?

"Schließlich könnte jede beliebige Buchstabenkombination in irgendeiner Sprache der Welt irgendetwas bedeuten."

Joa, da is was dran   

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
07.05.2007, 23:28 Uhr

zu: Kennzeichen mit verbotenen Abkürzungen erlaubt oder nicht?

In Köln ist übrigens zusätzlich zu SS & co auch
" K - PD xx " verboten

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lambo-Benni
08.05.2007, 07:57 Uhr

zu: Kennzeichen mit verbotenen Abkürzungen erlaubt oder nicht?

Was eißt HH (außer Hansestadt Hamburg)?

Die schönste Nummer ist doch ## F - XX ##

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lothar
08.05.2007, 10:17 Uhr

zu: Kennzeichen mit verbotenen Abkürzungen erlaubt oder nicht?

Die Kennzeichenkombinationen mit SS, HJ, etc. sind nicht verboten (d.h., es gibt kein Gesetz, dass die Vergabe dieser Kombinationen verbietet). Sie werden von den meisten Zulassungsstellen nur nicht heraus gegeben und können somit auch nicht als Wunschkennzeichen bestellt werden. Welche weiteren Kombinationen nicht herausgegeben werden, liegt im Ermessen der jeweiligen Zulassungsstelle.

Gruß
Lothar

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Stromtierchen
08.05.2007, 11:42 Uhr

zu: Kennzeichen mit verbotenen Abkürzungen erlaubt oder nicht?

Bei uns wird auch die Zahlenkombination 88 seit 2 Jahren nicht mehr vergeben, wenn Autos vorher zugelassen worden war es durchausmöglich diese zu bekommen.
Ein Bekannter hat zufällig die 88 bekommen und dank kurzem Haarschnitt (ohne politischen Hintergrund) wird der arme jetzt Regelmäßig kontrolliert.

Das Stromtierchen

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lambo-Benni
08.05.2007, 11:45 Uhr

zu: Kennzeichen mit verbotenen Abkürzungen erlaubt oder nicht?

Ist doch ein einziger Schwachsinn das Ganze, oder was meint ihr?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Stromtierchen
08.05.2007, 11:49 Uhr

zu: Kennzeichen mit verbotenen Abkürzungen erlaubt oder nicht?

Ich wohne in einer "Hochburg", da denke ich schon das es sinnvoll ist da so eindeutige Abkürzungen zu vermeiden, es gibt so viele schöne Kennzeichen.

z.B. PIR-AT xx WE-IB xx WE-IN xx
sehr witzig

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lambo-Benni
08.05.2007, 14:55 Uhr

zu: Kennzeichen mit verbotenen Abkürzungen erlaubt oder nicht?

Das scheint für manche als Grund HH zu verbieten wohl nicht auszureichen!?!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Security_neu
08.05.2007, 18:33 Uhr

zu: Kennzeichen mit verbotenen Abkürzungen erlaubt oder nicht?

"Ist doch ein einziger Schwachsinn das Ganze, oder was meint ihr?"

Ist übrigens in JEDEM anderen Land erlaubt, diese Kombinationen.
Mal wieder legen die deutschen Behörden alles so streng aus.
Was ist denn an K-PD verwerflich?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
08.05.2007, 19:12 Uhr

zu: Kennzeichen mit verbotenen Abkürzungen erlaubt oder nicht?

Die KPD ist immerhin für verfassungsfeindlich erklärt worden und verboten worden
Die NPD ist ja so gesehen legal

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-027-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-027-B

Ich muss den gelben Pkw durchfahren lassen

Ich darf durchfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-114-B / 3 Fehlerpunkte

Wer hält falsch?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-114-B

Der gelbe Pkw

Der rote Pkw

Beide Pkw

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-003 / 3 Fehlerpunkte

Welches Verkehrszeichen gibt Vorfahrt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-003

Verkehrszeichen 2

Verkehrszeichen 1

Verkehrszeichen 3