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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
03.04.2007, 15:00 Uhr

Wie müssen Fahrschulautos gekennzeichnet sein?

...eine Frage, die mich schon länger beschäftigt hat. Als ich meinen Führerschein machte, waren eigentlich alle Autos mit einem beiseitigen Dachschild als Fahrschule markiert. Doch die sieht man heute kaum noch.
Dann kamen die ersten Atos auf, die durch Magnetschilder vorne und hinten sich als Fahrschulfahrzeug deklarierten.
In letzter Zeit sehe ich immer öfter Fahrschulautos, die nur hinten oder gar nicht als solche gekennzeichnet sind.
Wie ist das geregelt, hat sich da was geändert? Oder sind das nur Modeerscheinungen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lambo-Benni
03.04.2007, 15:55 Uhr

zu: Wie müssen Fahrschulautos gekennzeichnet sein?

Soweit ich informiert bin, sind diese Beschilderungen freiwillig, beeinflussen aber die Haftung des FL. Wenn er mit diesen Schildern fährt hat er immer ein Argument mehr, wenn ihm einer drauf fährt.

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03.04.2007, 17:49 Uhr

zu: Wie müssen Fahrschulautos gekennzeichnet sein?

Also muss gar kein Schild vorhanden sein? War das schon immer so?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Bunny007
03.04.2007, 18:29 Uhr

zu: Wie müssen Fahrschulautos gekennzeichnet sein?

Also bei meinem Fahrschulauto ist nur hinten ein Magnetschild drauf...jetzt in der Prüfungsvorbereitung wird das allerdings abgenommen, um das Auto den anderen Verkehrsteilnehmern nicht als Fahrschule kenntlich zu machen. Man nimmt an, dass ein Fahrschüler ab da eigenständig und richtig fahren kann, so wie es auch nach der Prüfung sein sollte...
Ist schonmal eine Vorbereitung...
Vor allem weil man hinten öfters mal einen hupen hört   
Dabei fällt ein Fahrschulwagen mit den ganzen Zusatzspiegelung auch gaaaaaaaaaaaar nicht auf :D

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03.04.2007, 18:35 Uhr

zu: Wie müssen Fahrschulautos gekennzeichnet sein?

es muss keine besondere kennzeichnung am fz sein, dass war auch schon immer so. wenn eine kennzeichnung angebracht ist, muss sie nach vorne und hinten wirken (dachschild oder vorne und hinten mag.schild). bei prüfungen darf das auto nicht mit dem bekannte fahrschulschild "FAHRSCHULE" in rot und einer roten umrandung versehen sein.

ist das schild z.b. grün ist das erlaubt. werbung aller art ist auch erlaubt. blöd, aber so ist es. bei der haftung ist es natürlich besser wenn ein schild dran ist. bei prüfungen prüfen einige prüfer "anders" wenn das fz zu leicht identifizierbar ist. genauso wie bei fahrschule von denen bekannt ist, dass dort geschummelt wird.

die von mir im zweiten teil beschriebene regelung gilt hier in meinem bereich, in andere bereichen wird es anders gesehen und gilt auch erst seit einigen jahren.
früher durfte bei der ausbildung nur ein namenszug an der seite sein der bei prüfungen auch zu entfernen war.

holger

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03.04.2007, 18:38 Uhr

zu: Wie müssen Fahrschulautos gekennzeichnet sein?

» wenn eine kennzeichnung angebracht ist, muss sie nach vorne und hinten wirken «

Sehr oft sehe ich aber Autos, die nur hinten eine Kennzeichnung haben. Was ist damit?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
03.04.2007, 19:40 Uhr

zu: Wie müssen Fahrschulautos gekennzeichnet sein?

dieses wissen ist in den tiefen der kommentare von bouska verborgen.
fahrlehrerei ist in fast allen bereichen eine sehr undurchsichtige geschichte, ausserdem unterliegt sie landesrecht, so das in verschiedenen bundesländern unterschiedliche regelungen möglich sind..
als fl hast du meistens glück das sich keiner so richtig mit den §§ auskennt.
ich hatte mal glück bei einer routiene kontrolle der polizei. das fs schild darf nur bei ausbildungsfahrten angebracht sein und ich kam alleine von der nachtfahrt. ich hatte es fest auf der heckablage befestigt. ein scheriff meinte : das kostet aber... ich hab dann nur gesagt: ja, wenn es aussen angebracht wäre (stimmte aber nicht). damit war die sache erledigt.
anderesseits haste aber mit dem fs schild auch einen "freifahrtschein" bei einsichtigen polizisten. ich fahre z.b. mit den mopedfahrern in der ersten stunde auf strasse immer eine sehr ruhige, ungefährliche anlieger-frei strasse bei uns durch die felder. andere werden angehalten, wir durchgewunken.
das schönste war bei einer terroristefahndung in den `70ern. dutzend cops mit maschinenpistolen hielten alles an was kam. uns auch. dann entschuldigte der scheriff sich noch: hab zu spät gesehen das ihr "fahrschule" seit. ich hab dann noch gesagt: der mopedfahrer gehört auch zu mir und wir konnten weiterfahren. wären enzlin, raspe und konsorten schlau gewesen, hätten sie sich "FAHRSCHULE" ans auto geschrieben.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
03.04.2007, 22:09 Uhr

zu: Wie müssen Fahrschulautos gekennzeichnet sein?

Ein Fahrschulschild nur hinten ist zulässig. Das ist weder eine "undurchsichtige Geschichte", noch unterliegt das Landesrecht, da die DV-FahrlG im ganzen Bundesgebiet gilt.

Richtig ist, dass der frühere Wortlaut in der DV-FahrlG etwas missverständlich war. Damals hieß es, dass Fahrschulfahrzeuge bei der Ausbildung "an Vorder- und Rückseite mit einem Schild mit der Aufschrift 'Fahrschule' versehen sein dürfen".

Bouska hat seinerzeit in einem Kommentar tatsächlich die (irrige) Meinung vertreten, dass man aus dem Wortlaut herauslesen könne, dass das Fahrzeug entweder an Vorder- und Rückseite gekenzeichnet sein müsste oder eben gar nicht.

Der Wortlaut wurde geändert und lautet jetzt:
"Die Fahrzeuge dürfen bei der Ausbildung an der Rückseite, zusätzlich auch an der Vorderseite, ein Schild mit der Aufschrift "FAHRSCHULE" in roter Schrift auf weißem Grund führen. Neben oder anstelle einer solchen Kennzeichnung ist auch ein entsprechendes Schild auf dem Dach quer zur Fahrtrichtung zulässig, daß auch retroreflektierend sein kann. Das Schild darf nicht auf anderen als Ausbildungsfahrten verwendet werden."

Nach neuem Wortlaut wäre also ein Schild nur an der Vorderseite nicht zulässig, wohl aber nur an der Rückseite. Über den Sinn könnte man wieder diskutieren.

In der Praxis ist das Heckschild jedenfalls wichtiger, um dem Hintermann die Gefahr möglichen Fehlverhaltens (z.B. abwürgen) zu zeigen, während die Kennzeichnung nach vorne eher entbehrlich ist. Auch haftungsrechtlich ist es gut, wenn das Fahrzeug als Fahrschulwagen zu erkennen war, weil dann nach der Rechtsprechung andere Verkehrsteilnehmer mit einem Fehlverhalten rechnen müssen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ute
25.07.2007, 21:40 Uhr

zu: Wie müssen Fahrschulautos gekennzeichnet sein?

"In der Praxis ist das Heckschild jedenfalls wichtiger, um dem Hintermann die Gefahr möglichen Fehlverhaltens (z.B. abwürgen) zu zeigen, während die Kennzeichnung nach vorne eher entbehrlich ist." Mir ist es aber auch schon des öfteren aufgefallen, das FS-Autos nur von der Seite zu erkennen sind. Als Hinterherfahrender ist es dann schwer diesen zu erkennen, das es sich um ein solches handelt. Dazu sei auch folgender Thread hervorgeholt:

http://www.fahrtipps.de/forum/lesen.php?nr=12787&a
mp;forum=1#beitrag_84807


"...ganzen Zusatzspiegelung .." (sicher Spiegeln nicht Spiegelung) - wenn ich mich auf den Verkehr konzentriere, dann sehe ich normaler Weise nicht die Spiegel, die sich auf der Beifahrerseite befinden. So einen langen Hals habe ich nicht. Wie also stellt man am besten fest, dass es sich um ein FS-Auto handelt? Ich bin der Meinung soetwas sollte der Kennzeichnungspflicht, insbesondere für den Heckbereich, unterliegen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lillie
04.04.2007, 16:55 Uhr

zu: Wie müssen Fahrschulautos gekennzeichnet sein?

Also, auch wenn das keine fachliche Ergänzung ist, fällt mir hierzu eine immer wieder gern erzählte nette Geschichte aus meiner Fahrschulzeit ein:

Vor etwa 25 Jahren befand ich mich - damals 17 Jahre jung - auf meiner Überlandfahrt. Das Fahrschulauto war rundum mit Magnetschildern beschriftet (oben nicht, das gab´s damals noch nicht). Wir fuhren also friedlich auf einer Landstraße, bis plötzlich ein Polizist auftauchte und uns auf einen Parkplatz winkte. Ich, so leicht zögernd, rollte vorsichtig auf den Parkplatz und brachte das Auto neben dem Polizisten zum Halten. Der Fahrlehrer neben mir sagte nichts. Ich kurbel die Scheibe runter, der Polizist guckt mich an und sagt: Allgemeine Fahrzeugkontrolle. Kann ich bitte Ihren Führerschein sehen?
Ich leicht schockiert und verschreckt sag nur: Nee.
Er: WAAS? Sie haben keinen Führerschein?
Ich schüttele irritiert den Kopf.
Bevor er nun ausholen kann, greift endlich mein Fahrschullehrer ein und sagt: Also, hören Sie mal, wir sind hier ein Fahrschulauto, sehen Sie das nicht? Natürlich hat meine Schülerin keinen Führerschein.
Der Polizist schaut ungläubig und grimmig, aber tritt schließlich einen Schritt zurück, um das Auto zu betrachten. Sein Kollege dahinter bemerkt jetzt erst, was bei uns los ist, und lacht sich kringelig: Keinen Führerschein? Na klar hat die keinen. Bist du blöd...

Naja, sie entschuldigten sich dann ganz höflich, wünschten mir gute Fahrt und alles Gute für den Führerschein, und machten dann ganz umständlich die ganze Straße frei, hielten den Verkehr an etc, nur damit ich Superanfängerin bequem wieder auf die Straße abbiegen konnte, und winkten hinter mir her...
Naja, mein Fahrlehrer hat sich meine restliche Fahrschulzeit immer wieder an dieser Story ereifert und über mein schockiertes Gesicht amüsiert und es überall rumerzählt.

Soweit zum Thema: Erkennung von Fahrschulautos.

Meine zweite Führerscheinkontrolle hatte ich übrigens erst ca. 20 Jahre später ...

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-102 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-102

Sie müssen dem Gegenverkehr Vorrang gewähren

Sie dürfen nicht abbiegen

Sie haben Vorrang vor dem Gegenverkehr

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-142 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesen Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-142

Beim Einfahren in den Kreis ist zu blinken

Es darf nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden

Das Halten auf der Kreisfahrbahn ist verboten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-102 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Halten verboten?

Auf Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen

Vor Ein- und Ausfahrten von Grundstücken

Auf markierten Fahrstreifen mit Richtungspfeilen