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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Moni87
23.02.2007, 18:41 Uhr

Versicherung

Hallo Ihr könnt mir hoffentlich sagen bei wieviel Prozent ich anfangen muss wenn ich mein Auto vesichern will. Ich hab gelesen bei 140%, aber irgendwo habe ich gehört das ich bei 200% anfangen muss.Was stimmt den jetzt?mein Führerschein habe ich seit Januar 2007. Und das wäre dann jetzt mein Erstwagen. Und um wie viel sinken denn die Prozente im Jahr?Ich hoffe Ihr könnt mir helfen!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern steinboeckin
23.02.2007, 20:10 Uhr

zu: Versicherung

Hallo Moni87,

guckstDuHier

Erfolgreiche Suche :-)
Gruß
steinboeckin

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Security_neu
23.02.2007, 21:25 Uhr

zu: Versicherung

Eigentlich startest du bei 220 oder 240 % als Anfänger (18 Jahre, grade Lappen in der Hand).

Es gibt aber eine besondere Regelung für Söhne und Töchter; das habe ich auch. Weil meine Eltern ihre Autos dort versichert haben, und sonst alle Versicherungen bei der Versicherung haben, konnte ich mit 18 mein Auto auf mich anmelden und startete mit 140%. Das war im Mai 2006; seit Januar 07 bin ich jetzt bei 100%, weil ich über ein halbes Jahr lang unfallfrei gefahren bin. Deswegen kostet mich mein 3er BMW nur 580 Euro im Jahr an Haftpflicht :-)
Wir sind übrigens bei einer großen Versicherung, keine Direkt oder Onlineversicherung.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern steinboeckin
23.02.2007, 21:46 Uhr

zu: Versicherung

Stimmt, security_neu, das ist bei meiner Tochter auch so, aber mit dem Unterschied, dass sie nicht im Fahrzeugschein eingetragen ist.
Ich hatte Moni87 so verstanden: Sie will den Wagen auf ihren Namen anmelden.
Gruß
steinboeckin

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern retter
23.02.2007, 21:50 Uhr

zu: Versicherung

das geht nur wen das auto auf den namen der eltern angemeldet ist. bzw als 2 wagen dan geht das mit den günstigeren tarifen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Fahrschüler07
23.02.2007, 22:05 Uhr

zu: Versicherung

Du fängst je nach Versicherung hoch an, so ab 200%, wenn du das auto nicht als zweitwagen anmeldest.
Ich hab das selbe Problem. Muss den auch sofort auf mich zu lassen. Dann kommts noch auf die Typklasse an und da kann ein BMW E46 locker günstiger sein, wien Golf3.

Gut vergleichen kann man auch auf www.aha.de!

Eine günstige Versicherung ist die Janitos-Versicherung der Gothaer-Gruppe. Ist übrigends auch Testsieger.

Ein BMW 318i, 118PS, Typkl 14 würde dort für nen FA ca. 151€/Monat kosten.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Security_neu
23.02.2007, 22:41 Uhr

zu: Versicherung

Doch doch, der Wagen ist auf MICH angemeldet. Und ich konnte trotzdem als 18-jähriger mit 140% anfangen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Moni87
24.02.2007, 00:17 Uhr

zu: Versicherung

Ja genau ich will denn Wagen auf meinen NAmen anmelden.Und Security_neu hat schon recht. Ich habe meine kosten bei einer Versicherung berechnet wo meine Eltern Ihr Auto angemeldet haben.Und die hat mir auch 140% angezeigt. Aber von meinen Kollegen habe ich gehört das die über 200% hatten. Deshalb war ich verunsichert!wusste nicht das,dass daran liegt das ich auch dort versichert bin wo meine Eltern versichert sind.Jetzt weiß ich ja schon bescheid danke!

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-106-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie hier rechnen?

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Mit einer gefährlichen Linkskurve

Mit Querverkehr vor der Kurve

Mit einem hinter der Kuppe liegen gebliebenen Fahrzeug

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-127 / 3 Fehlerpunkte

Darf hier schneller als 60 km/h gefahren werden?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-127

Ja, wenn die Fahrbahn trocken ist

Ja, wenn die Fahrbahn nass ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-101 / 3 Fehlerpunkte

Welches Verkehrszeichen gibt an der nächsten Kreuzung Vorfahrt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-101

Verkehrszeichen 2

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