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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
14.02.2007, 19:20 Uhr

Alkoholverbot - Fahranfänger

hallo,

das Gesetz ist ja jetzt auf den Weg gebracht worden und wird wohl in den nächsten wochen/monaten dann umgesetzt sein...

Meine Frage dazu ist, ob das Gesetz rückwirkend gilt. D.h. Gilt das Gesetz auch für den, der sich derzeit in der Probezeit befindet, also den Führerschein schon hat, oder nur bei Neu-Erteilungen.
In der Regel gelten Gesetze in diesem Zusammenhang nicht rückwirkend.
Hätte aber gerne eine Bestätigung.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern deMario
14.02.2007, 20:00 Uhr

zu: Alkoholverbot - Fahranfänger

ja bestimmt gilt das gesetzt auch für diejenigen die in der Probezeit sind, denn du bist ja rein logisch gesehen in der Probezeit noch ein "Fahranfänger" sonst würde es ja net Probezeit heissen, deshalb zählt es schon denk ich.

Im übrigen bin ich dafür , dass man Alkoholverbot für Fahranfänger einführt, ich selebr trinke nie Alkohol wenn ich mit dem Auto unterwegs bin, ob wohl ich am wochenede viel unterwegs bin mit Freunden in diskos und so, noch nicht mal ein schluck, darauf bin ich stolz.

Jo und im übrigen woher soll man bitteschön wissen ob man nun an der 0,3 Promillegrenze opder an o,5 promille gtrenze ist? man kann es villeicht erraten , jo pi mal daumen ein glas bier o,3 promile und so, aber jeder körper ist anderes, reagiert anders auf Alkohol, und die Grenze wird meist eh überschritten, daher bin ich absolut für eine Einführung von ASlkoholverbot für Fahranfänger, bin auch noch in der Probezeit 1Jahr lang knapp.

mfg demario

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
14.02.2007, 20:01 Uhr

zu: Alkoholverbot - Fahranfänger

das wird dir, vorläufig, keiner bestätigen können.
ich vermute eher, dass es einfach heissen wird "wer sich in der probezeit befindet".
damit wäre auch die verlängerte pz eingeschlossen.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern retter
14.02.2007, 20:44 Uhr

zu: Alkoholverbot - Fahranfänger

Ziel des Gesetzentwurfs ist, die Zahl der insbesondere von jungen Fahrern verursachten Unfälle mit Toten und Verletzten weiter zu verringern. Verstöße sollen mit 125 Euro Bußgeld und zwei Punkten in der Flensburger Verkehrssünderkartei geahndet werden, teilte Tiefensee mit.

Werden Fahranfänger mit Alkohol im Blut erwischt, sollen sie zudem ein Aufbauseminar machen, bei dem in vier bis sechs Stunden ihre Fahrkenntnisse aufpoliert werden. Zudem verlängere sich dann die Probezeit um weitere zwei auf vier Jahre. Bei Grobund Mehrfach-Verstößen muss nach Angaben des Ministeriums ein alkoholisierter Führerscheinneuling mit einer Strafe von bis zu 1000 Euro rechnen. Nach der Probezeit gilt die allgemeine Alkoholgrenze von 0,5 Promille.

Das Gesetz soll laut Tiefensee bald im Bundestag beraten werden und spätestens im Herbst in Kraft treten. Es bedarf nach Angaben des Ministeriums nicht der Zustimmung des Bundesrates, der die Absichten aber grundsätzlich stützt. Altersunterschiede gibt es beim Alkoholverbot nicht. Tiefensee wies den Vorstoß des Verkehrsclubs Deutschland (VCD) zurück, die totale Alkoholsperre auf alle Autofahrer auszudehnen. Es sei auch nicht an noch höhere Bußgelder gedacht. Wirkungsvoller für das Verhalten der Autofahrer wäre nach Feststellungen des Verkehrsgerichtstags in Goslar der Führerscheinentzug. «Wir werden das weiter diskutieren», sagte der Minister.

Regierungssprecher Ulrich Wilhelm sprach von einem «klaren Signal, dass Trinken und Fahren nicht miteinander vereinbar sind. Ein Drittel der Pkw-Fahrer unter Alkoholeinfluss, die im Jahr 2005 an einem Unfall mit Getöten oder Verletzten beteiligt waren, war zwischen 18 und 24 Jahre alt.» Ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung mache dagegen nur rund 8 Prozent aus. «Insgesamt geht rund jeder neunte Verkehrstote auf das Konto von Alkohol am Steuer», sagte Tiefensee. Nach Ermittlungen des Statistischen Bundesamtes kam es 2005 zu 12 821 Verkehrsunfällen mit Personenschäden, bei denen Alkohol im Spiel war. Bei diesen Unfällen starben insgesamt 327 Menschen.

Zur Durchsetzung des Alkoholverbots appellierte Tiefensee an die Bundesländer, nicht übermäßig an Personalkosten bei der Polizei zu sparen. Die Kontrolle knüpft den Experten zufolge bei der Bestrafung nicht an einer starren Null-Promille-Grenze an, sondern an der Feststellung, dass der Fahrer unter Alkoholeinfluss stand. Dabei gebe es eine Toleranzempfehlung von 0,2 Promille, die in geringen Dosen die Einnahme von Medikamenten wie Hustensaft erlaube. Dies mindert nach Aussage des Verkehrsministers jedoch nicht die geplante Wirkung des Gesetzes: «Die Botschaft ist Null Alkohol.» Erlaubt sein sollen nach Länderangaben auch alkoholhaltige Süßwaren in geringer Menge.

Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Konrad Freiberg, begrüßte die Pläne, fügte aber hinzu, zunächst müsse man in der Lage sein, derartige gesetzliche Maßnahmen zu kontrollieren. «Wir müssen deutlich machen: Alkohol gehört nicht ans Steuer. Wir werden mit der Null-Promille-Grenze Erfahrungen machen und dann wird sicherlich eine Diskussion auftreten, ob die auf alle ausgeweitet werden soll.»

Begrüßt wurde der Kabinettsbeschluss auch von der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Sabine Bätzing, sowie den Automobilclubs ADAC und ACE. Unterstützung wurde auch aus Ländern wie Rheinland-Pfalz und Brandenburg signalisiert. Bätzing appellierte an die Karnevalisten, auch während der «närrischen Tage» Alkohol nur zurückhaltend zu konsumieren.

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14.02.2007, 21:11 Uhr

zu: Alkoholverbot - Fahranfänger

Wäre für ein generelles Verbot bzgl. Alkohol am Steuer. Würde auch verstärkte Drogentests gutheißen (z.B. wie der Augentest vor dem Erwerb der Fahrerlaubnis).
Denn nicht nur junge Fahrer bauen dahingehend Unfälle, auch ältere und erfahrene können den Promille-Wert und die Folgen schlecht einschätzen.

Wenn die das "Rauchen am Steuer" allerdings verbieten, geb ich meinen Personalausweis ab! Aber darüber lässt sich wieder streiten wie bei Handy etc. Verbot.

@retter : es ist wie du schon sagtest ein "Entwurf". wer weiß was den da oben noch alles einfällt, um die Lücken in den Staatskassen zu stopfen. Die 125 Eur, 2 Punkte etc pp sind mit Sicherheit noch nicht das Ende vom Lied. Nicht nur in Bezug auf Alkohol/Drogen am Steuer, auch in Bezug auf Drängler... da wollen die jetzt auf einmal auch weiter ran, weil sie gesehen haben, was sie damit so alles in die Kassen spielen....
Und wenn die Strafen weiterhin so angezogen werden (allgemeine wie Unfall, Geschwindigkeitsverstoß), wird bei vielen mit Sicherheit die "Angst" vor finanziellen Folgen beim alltäglichen Fahren immer dabei sein. Und ob das Sinn der Sache ist, Angst vor Fehlern zu haben....
Sicherlich kann man den Menschen sehr gut mit dem leeren Geldbeutel bestrafen. Aber in welchem Verhältnis stehen die Strafen noch !?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern P2k1
14.02.2007, 23:13 Uhr

zu: Alkoholverbot - Fahranfänger

Tach,

und was mit Alkoholhaltigen medikamenten? (Hustentropf u.a.)

mfg
P2k1

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ursprung_aller_dreistigkeit
15.02.2007, 00:06 Uhr

zu: Alkoholverbot - Fahranfänger

>>Wäre für ein generelles Verbot bzgl. Alkohol am Steuer.<<

dito

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern deMario
15.02.2007, 00:08 Uhr

@Kahleberger

"ICH bin für 0,0 Promille - aber für alle Verkehrsteilnehmer, die ein Fahrzeug führen!!! "

das ist unmöglich, sonst wäre es schon längst eingeführt worden.

Des wäre wie wenn du jedem des rauchen verbieten würdest, klappt ja auch net ;-)

mfg demario

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
15.02.2007, 00:25 Uhr

zu: Alkoholverbot - Fahranfänger

@demario

>> das ist unmöglich, sonst wäre es schon längst eingeführt worden. <<

es soll länder geben, da ist es verboten.
ist also nicht unmöglich.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Security_neu
15.02.2007, 10:36 Uhr

zu: Alkoholverbot - Fahranfänger

"Tach,

und was mit Alkoholhaltigen medikamenten? (Hustentropf u.a.)

mfg
P2k1 "


Im Kölner Stadt Anzeiger stand heut morgen, dass die Grenze doch nicht bei 0,0 liegen soll, sondern bei 0,2. Eben wegen Medikamenten und wegen Messungenauigkeiten. 0,0 sei einfach unrealistisch umzusetzen, da man sogar schon nach ein, zwei Pralinen mehr Alk drin hat.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ursprung_aller_dreistigkeit
15.02.2007, 22:34 Uhr

zu: Alkoholverbot - Fahranfänger

>>Ja, es ist unmöglich, wenn man es nicht will, weil andere ein Interesse dran haben, Geld mit dem Alkohol zu verdienen, Geld mit rauchen zu verdienen, darum gibt es auch kein allgemeines Rauchverbot.<<

solang politiker in den obersten wirtschaftsetagen mit rummauscheln, werden die interessen natürlich nicht gegen den betreffenden wirtschaftszweig gerichtet. das prinzip der krähen.

im ausland ist alk am steuer ein richtig teurer spaß und hier ein augenzwinkern.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tolu
16.02.2007, 11:10 Uhr

zu: Alkoholverbot - Fahranfänger

also ich habe vorgestern zu diesem thema einen experten des ministeriums im fernsehen angehört. er sagte zum thema 0,0 promille:

1. die differenzen bei den akkotestern (zum blasen) lässt 0,0 nicht überprüfen.
ob das stimmt weiss ich nicht, wäre wohl lösbar.

2. will man nicht leute bestrafen, die nur noch geringen restalkohol intus haben (z.b. vom vorherigen tag) und leute die unbewusst in lebensmitteln geringe mengen alk aufnehmen. auch medikamente können geringe mengen enthalten.

der 2. punkt ist auch mein agrument gegen 0,0 promille.
ziel ist es meines erachtens, dass trinken vor dem fahren zu unterlassen, das wäre mit 0,02 auch getan. nur würden die obigen fälle nicht "bestraft". den bei 0,02 würde niemand mehr trinken könnne, ohne das risiko einzugehen zuviel im blut zu haben.
deshalb: nicht trinken beim fahren, aber andere gründe für geringe mengen alkohol im blut nicht bestrafen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
16.02.2007, 11:51 Uhr

zu: Alkoholverbot - Fahranfänger

>> deshalb: nicht trinken beim fahren, aber andere gründe für geringe mengen alkohol im blut nicht bestrafen. <<

genauso ist das gesetz ja angelegt. 0,0 promille heisst ja nicht 0,0 promille, sondern vor dem fahren nichts trinken. die formulierung suggeriert
eben, das jeglicher alk genuss tabu ist, aber mini mengen werden toleriert. damit ist das ziel ja erreicht.

mein motto: kein alk am steuer - man könnte ja was verschütten.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
16.02.2007, 17:24 Uhr

zu: Alkoholverbot - Fahranfänger

Man muß bedenken, daß knapp 16 Millionen Bundesbürger über 40 Jahre mit einer 0,0 0/00- Grenze gelebt haben, und das funktionierte auch irgendwie.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern rizzo
17.02.2007, 04:01 Uhr

zu: Alkoholverbot - Fahranfänger

Zur Ausgangsfrage:
Selbstverständlich wird das Gesetz auch für solche Fahranfänger gelten, die schon vor Inkraftreten des Gesetzes Fahranfänger in diesem Sinne waren und es bei Inkrafttreten noch immer sind. Das hat aber mit "Rückwirkung" so gar nix zu tun:

Eine echte Rückwirkung würde nur dann vorliegen, wenn quasi nachträglich Fahrverbote gegenüber solchen Fahranfängern verhängt würden, die vor Inkrafttreten des gesetzes zb 0.2 o/oo AAK gepustet haben.

Im Übrigen ist ja nun auch nicht wirklich einzusehen, warum ältere Fahranfänger nach Inkrafttreten des Gesetzes verschont werden sollen...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern steinboeckin
17.02.2007, 07:18 Uhr

zu: Alkoholverbot - Fahranfänger

Hallo tolu,

»1. die differenzen bei den akkotestern (zum blasen) lässt 0,0 nicht überprüfen.
ob das stimmt weiss ich nicht, wäre wohl lösbar.«

ich habe die Sendung gesehen und denke nicht, dass das lösbar wäre.

http://www.wdr.de/tv/markt/20040216/b_4.phtml
Besonders interessant erscheint mir:
"...Der elektronischen Alkoholtester Safe-Mate bescheinigte allen Studenten sogar eine eindeutige Fahrtüchtigkeit. Seltsamerweise zeigte das Gerät für alle Testpersonen den gleichen Promillewert von 0,12 an. Dabei hatte jeder zuvor mindestens sechs Kölsch getrunken. Das zweite elektronische Gerät iCC 2001-D-DUC lieferte zumindest differenziertere Ergebnisse. Hier landeten die Studenten zwischen 0,49 und 0,82 Promille..."

Gruß
steinboeckin

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-016 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesem Verkehrszeichen erlaubt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-016

Mit einem Parkschein aus einem Parkscheinautomaten darf hier jeder unbegrenzt parken

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Schwerbehinderte mit entsprechend nummeriertem Parkausweis dürfen hier parken

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Wodurch wird die Größe der Fliehkraft in Kurven beeinflusst?

Durch den Kurvenradius

Durch den Fahrtwind

Durch die Geschwindigkeit

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Was ist in der hier beginnenden Zone erlaubt?

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Das Halten bis zu 3 Minuten

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Das Parken, wenn eine Parkscheibe benutzt wird