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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DeepBlue83
14.02.2007, 18:03 Uhr

Bußgeld wegen missachteter Vorfahrt

Hallo alle zusammen,

mir ist heute ein Bescheid ins Haus geflattert in dem ich beschuldigt werde die Vorfahrt einer Autofahrerin missachtet zu haben, so dass sie gezwungen war "stark abzubremsen". Es gab KEINEN Unfall. Jetzt soll ich ein Bußgeld zahlen oder mich zu dem Vorfall äußern.
Ich kann mich an keine wirklich gefährliche Situation erinnern (keine quietschenden Reifen oder sonstiges?!). Die im Bescheid genannte Strecke wird von mir fast täglich befahren, also war es höchst wahrscheinlich mein Auto.
Zugegeben, es kann schon vorkommen das man aus versehen mal etwas knapp in eine Kreuzung fährt, aber gleich Anzeige zu erstatten?
Wie soll ich auf die Anzeige reagieren? Reicht in meiner Stellungnahme ein "Ich kann mich nicht erinnern" ?

Schöne Grüße und vielen Dank im Voraus!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern vip3
14.02.2007, 18:20 Uhr

zu: Bußgeld wegen missachteter Vorfahrt

Wenn es zeugen gibt, könnte es kritisch werden, sind allerdings keine Zeugen vorhanden, dann stände ja Aussage gegen Aussage.
Zugegeben, es ist nicht alltäglich, dass jemand wegen missachteter Vorfahrt Anzeige erstattet, ich wüsste allerdings auch nicht, warum jemand dies ohne Grund tun sollte, ein "Vergehen" deinerseits wird als wohl vorgelegen haben.

gz

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DeepBlue83
14.02.2007, 18:34 Uhr

zu: Bußgeld wegen missachteter Vorfahrt

Danke für die schnelle Antwort!
Naja, was soll man sagen :D
Manche Leute neigen wohl zur Überreaktion.
Wenn ich jeden anzeigen wollte der knapp über ne Kreuzung fährt...oh je. Wie auch immer. Mir ist mein Vergehen jedenfalls nicht bewusst, daher werde ich am besten auch so argumentieren?

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14.02.2007, 19:19 Uhr

zu: Bußgeld wegen missachteter Vorfahrt

"Aussage gegen Aussage" gibt es im deutschen Rechtssystem nicht; der Richter ist frei in der Würdigung der Zeugenaussagen.
Damit der Bußgeldbescheid rechtskräftig wird, muß der Fahrer zweifelsfrei identifiziert werden. Es ist fraglich, ob der Zeuge den Fahrer so genau gesehen hat (Wink mit dem Zaunpfahl!).
Bist Du noch in der Probezeit?

Was ist eigentlich als Beweismittel auf dem AB angegeben?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DeepBlue83
14.02.2007, 19:54 Uhr

zu: Bußgeld wegen missachteter Vorfahrt

Nein mit Probezeit krieg ich keine Probleme mehr ;)

Und als Beweismittel wird eine Zeugin angegeben.

Ich schätze es handelt sich bei der Zeugin um die Fahrerin des PKW, da es weiterhin heißt, "die Zeugin musste stark abbremsen".

Schöne Grüße!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
14.02.2007, 21:28 Uhr

zu: Bußgeld wegen missachteter Vorfahrt

oh, hab ich überlesen ;)
Wie gesagt, Du müsstest als Fahrer identifiziert werden, damit ein Urteil gegen Dich gefällt werden kann.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Crashkid
14.02.2007, 21:45 Uhr

zu: Bußgeld wegen missachteter Vorfahrt

Nur mal aus Neugierde: Wie viel soll dich das Vergnügen denn kosten?

Klingt nach"Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Vorfahrtberechtigten wesentlich behindert" -somit 25 Euro!?!

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-107 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-107

Trotz Vorrang müssen Sie sich auf ein Anhalten einstellen

Sie müssen dem Gegenverkehr Vorrang gewähren

Ihren Vorrang dürfen Sie nur dann nutzen, wenn die Engstelle frei ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-135 / 3 Fehlerpunkte

Was ist in der hier beginnenden Zone erlaubt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-135

Das Halten bis zu 3 Minuten

Das Parken, wenn eine Parkscheibe benutzt wird

Das Halten zum Be- oder Entladen sowie zum Ein- oder Aussteigen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-101 / 3 Fehlerpunkte

Wie weit darf eine Ladung über die Rückstrahler nach hinten höchstens hinausragen, ohne dass eine Kennzeichnung notwendig ist?

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