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Fahrzeuge, Technik

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern deMario
04.01.2007, 17:42 Uhr

blaue Leuchten einbauen erlaubt?

Hallo, ein Freund von mir hat sich in seinem Auto Leuchtröhre unter Gaspedalen und Beifahrerseite eingebaut, die man mit schalter ein und aus machen kann, ich ftrgate ihn ob es verboten sei und er meinte nur wenn man diese unter dem auto einbauen würde udn außerdem dürfe man alles im Innenraum machen im Auto nur draußen nicht. Ich hab mir heut so eine balue Glühbirne gekauft für den Innenraum wwen man Tür auf und zu macht , des Licht halt und auf der Packung steht nicht für stcvgo zugelassen, wenn ich des Einbau, was sagt mir die Polizei bzw was habe ich zu befürchten? und ist des erlaubt des was mein freund da eigebaut hat, soweit ich weiss ist es ja nur erlaubt lichter einzubauen und zu benutzen wenn des auto steht.



mfg demario

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ursprung_aller_dreistigkeit
04.01.2007, 18:22 Uhr

zu: blaue Leuchten einbauen erlaubt?

solang die funktionen der pedale oder anderer bedienelemente nicht gestört werden und du durch nichts behindert wirst, beim fahren, ist es meines wissen egal, ob man im innenraum blaues, grünes oder rotes licht verbaut.

nur ausserhalb des autos ist es nicht erlaubt solche veränderungen vorzunehmen, sprich unterbodenbeleuchtung, blaue frontschürzenleuchten etc....

allerdings solltest du beachten, wenn durch einen falsch verbautes oder kaputtes kabel schäden am fahrzeug entstehen (kurzschlüsse oder brände) dann kann auch bei vollkasko die versicherung "nein" zum schadenersatz sagen.

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04.01.2007, 19:30 Uhr

zu: blaue Leuchten einbauen erlaubt?

ok danke, aber warum ist dann die glühbirne für innenraum laut stvo nicht erlaubt? zu benutzen, außer bei autopräsentationen oder so?



MFG DEMARIO

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Security_neu
04.01.2007, 20:10 Uhr

zu: blaue Leuchten einbauen erlaubt?

Im Innenraum sind die blauen Birnchen erlaubt, müsste aber auch auf der Packung stehen, dass der Gebrach nur dann erlaubt ist, wenn es nicht rausscheint.

Hab selber blaue drin, stand letztens am Straßenrand und Beifahrertür war auf weil jemadn einstieg, also war das blaue Innenlicht an. Und dreimal darfste raten wer genau in dem Moment mir entgegenkam und langsam an mir vorbei gefahren ist... Die sind aber ohne anzuhalten weitergefahren, wärs verboten hätten die bestimmt was gesagt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern deMario
04.01.2007, 21:03 Uhr

zu: blaue Leuchten einbauen erlaubt?

aso, des heisst alsio wenn ich tür auf mache muss licht aus bleiben , des ist aber unlogisch, unterbodenbeleuchtugn bin ich mir sehr sicher darf während der fahrt net an sein aber darf genutzt werden wenn man steht also mit auot parkt praktisch

mfg demario



ich finds eh voll unnötig mit dieser lichtreglung ich mein klar ok leute könnten denken polizei und so fährt grad vorbei oder krankennwaggen , hat schon seinen sinn

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ursprung_aller_dreistigkeit
04.01.2007, 23:13 Uhr

zu: blaue Leuchten einbauen erlaubt?

demario, hast du die tür während der fahrt geöffnet? ;) wenn du stehst, dann ist es vollkommen wurscht ob es grün, gelb oder barbiepink leuchtet. wichtig ist, dass im fließenden verkehr nichts zu sehen ist und andere verkehrsteilnehmer durch so eine rollende lichtshow nicht irritiert oder abgelenkt werden.
finds sehr eigenartig, wenn manche leute am auto rumbasteln und - gewollt oder ungewollt- z.b. das bremslicht zum blinker mutiert. sowas stand schon vor mir an der ampel. ich dachte erst das ist ein wackelkontakt, aber der wollte wirklich mit grell-rotblinkender bremsleuchte rechts abbiegen.

lange rede, gar kein sinn: fakt ist, durch auffällige beleuchtung am auto, den verkehr nicht zu gefährden. deshalb sind, anders als in amerika, unterbodenbeleuchtungen oder spezial-LED´s nicht erlaubt. zudem soll dadurch auch nicht die shilouette eines kfz verändert werden, was laut tüv und dekra wohl irgendwie geschehen soll.
(allerdings sollten dann auch die xenon-scheinwerfer auf den prüfstand, denn die blenden und irritieren IMMER)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Marvin Waack
05.01.2007, 17:09 Uhr

zu: blaue Leuchten einbauen erlaubt?

Quatsch, richtig eingestelltes Xenon Licht blendet nicht mehr als normale Halogen Scheinwerfer.

Und zu den Lampen, das Licht darf nur nicht rauscheinen ist zwar richtig, aber viele Polizisten meinen das man es gar nicht darf und bekommen einen dran.

Da ich in der Probezeit bin habe ich es ganz einfach gelöst.
Ich habe blaue Fußraumbeleuchtung, diese geht an wenn man die Tür anmacht und geht dann auch gleich danach wieder gedimmt aus. Ich habe zusätzlich noch einen Schalter angebracht damit ich das Licht komplett ausschalten kann wenn mich die Polizei anhalten sollte, denn was sie nicht sieht macht sie nicht heiß.

Und das die Polizisten einen sofort anhalten die das machen ist auch Quatsch, ein Arbeitskollege hat im Innenraum überall blaue LEDs verbaut die immer während der Fahrt leuchten, er ist schon neben der Polizei gefahren die haben nichts gesagt, schade eigentlich, denn er ist der festen Meinung das man das einbauen darf.
Wenn der um die Ecke kommt denkt man da landet ein UFO.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ursprung_aller_dreistigkeit
05.01.2007, 18:22 Uhr

zu: blaue Leuchten einbauen erlaubt?

marvin

>>...richtig eingestelltes Xenon Licht blendet nicht mehr als normale Halogen Scheinwerfer.<<

bei RICHTIG eingestellter leuchtweite! aber wer geht regelmäßig um sein auto herum und prüft die leuchtweite? oder wer geht schon zum lichttest? wer belädt sein auto schon korrekt?

bist du oft nachts unterwegs? ich schon und ich kann sagen, dass xenon-scheinwerfer durch das aggressivere, tageslichtähnliche licht mehr blenden, als NORMALE scheinwerfer.
diese xenon-teile haben offenbar genausoviel vorteile, wie nachteile.

im endeffekt ist es vielleicht auch mein eigenes empfinden, aber die dinger sind für viele menschen einfach nur anstrengend.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern MuE
05.01.2007, 18:27 Uhr

zu: blaue Leuchten einbauen erlaubt?

@ursprung

solch ein Fehler kann schonmal vorkommen... ebenso das beim Bremsen der Stromkreis für den Blinker ausfällt und stattdessen das Bremslicht blinkt... Strom is wie Wasser... sucht sich seinen Weg... Und Metall korodiert und wird auch mal spröde, gerade Elektrokontakte...

bei mir am auto leuchtet im sommer bei extremer hitze immer die ABS-Leuchte auf... wackelt man mal bisschen am steuergerät isses wieder ok... und bevor ich 500 eur aus dem fenster klopp wackel ich im sommer halt mal

bin dennoch der meinung das blaue leuchten verboten sind. sah mal nen beitrag wo immer nur von weißen leds die rede war...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Eispirat
06.01.2007, 21:07 Uhr

zu: blaue Leuchten einbauen erlaubt?

Also zum Thema Xenonscheinwerfer muß ich Ursprung_aller_dreistigkeit leider wiedersprechen, alle Fahrzeuge mit Xenonscheinwerfer ab Werk müssen mit einer automatischen Weitenregulierung (und einer Scheinwerferwaschanlage) ausgerüstet sein! Wer es nachrüsten will, muß diese Sicherheitspunkte auch vorweisen!
Somit ist kein blenden, des Gegenverkehrs möglich!

Fahre viel in der Nacht und muß auch ehrlich zugeben, wenn ich geblendet werde, dann sind es Halogenscheinwerfer!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tolu
07.01.2007, 01:32 Uhr

zu: blaue Leuchten einbauen erlaubt?

leider blenden einige xenon leuchten doch. warum weiss ich nicht, aber ich merke es. besonders schlimm, sind die von älteren bmw.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Marvin Waack
07.01.2007, 10:13 Uhr

zu: blaue Leuchten einbauen erlaubt?

Alle am Fahrzeug angebrachten lichttechnischen Einrichtungen müssen auch funktionieren. In den straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen gibt es keine Unterscheidung zwischen Leuchten, die im Stand oder denen, die während der Fahrt benutzt werden.
Andere lichttechnische Einrichtungen, wie zum Beispiel Unterbodenbeleuchtung, hinter den Scheiben des Innenraums angebrachte Christbäume, Leuchtdioden, Namensschriftzüge oder ähnliches sind nicht zugelassen.

Quelle: TÜV Nord

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern MuE
07.01.2007, 12:40 Uhr

zu: blaue Leuchten einbauen erlaubt?

Ergo verstößt von 10 LKW-Fahrern min. jeder 4. gegen die Tüv Bestimmungen... Gerade zur Winterzeit...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ursprung_aller_dreistigkeit
07.01.2007, 14:44 Uhr

zu: blaue Leuchten einbauen erlaubt?

ich denke mal, es ist ermessenssache der polizei, ob und wie man jemanden abstraft.

glaube nicht, dass so ein paar kleine blaue lämpchen im innenraum verheerende auswirkungen haben können. definitive verbote zum verbau, gibts in diese richtung nicht.

apropos: für die xenon-verteidiger

>>Bei Scheinwerfern mit Gasentladungslampen (Xenon) ist eine automatische Leuchtweitenregelung vorgeschrieben. Achssensoren erfassen den Neigungswinkel der Karosserie. Aus den Sensorsignalen berechnet dann ein elektronisches Steuergerät die Korrektur der Scheinwerfereinstellung. Diese erfolgt durch die Stellmotoren. <<

fein, aber entgegenkommende fahrzeuge oder passanten werden davon nicht registriert. und wenn die straße so uneben wie der kilimandscharo ist, dann bedeutet das viel spaß für den gegenverkehr? aber der tüv wird schon recht haben. ;)

für den vergleich:
http://www.hella.com/produktion/HellaDE/WebSite/Ch
annels/AutoIndustrie/Licht/SW/SW.jsp

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-104 / 3 Fehlerpunkte

Was kann schon durch eine 20 %ige Überladung eintreten?

Verschlechterung des Lenkverhaltens

Schäden an tragenden Fahrzeugteilen

Überbeanspruchung der Bremsen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-109 / 3 Fehlerpunkte

Welche Gefahren können sich durch Nichtbeachten dieses Verkehrszeichens ergeben?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-109

Das Fahrzeug könnten einen Achs- oder Federbruch erleiden

Die Ladung könnte beschädigt werden

Das Fahrzeug könnte schleudern und den Gegenverkehr gefährden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-013 / 3 Fehlerpunkte

Jemand hat soeben eine Haschisch-Zigarette geraucht. Darf er anschließend ein Kraftfahrzeug führen?

Ja, weil das Rauchen einer Haschisch-Zigarette unbedenklich ist

Nein, weil er dann fahruntüchtig sein kann