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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern entsebe
16.10.2006, 11:21 Uhr

Abbiegen mit LKW über 7,5 t.

An einer Ampelkreuzung ist das Abbiegen in zwei Fahrstreifen möglich.
Welchen Fahrstreifen muß nun der LKW
über 7,5 t. benutzen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
16.10.2006, 12:02 Uhr

zu: Abbiegen mit LKW über 7,5 t.

Die freie Fahrstreifenwahl innerorts gilt nur für Kfz. bis 3,5 t. Nach dem Wortlaut des § 7 StVO gilt das immer dann, wenn mehrere markierte Fahrstreifen für eine Richtung vorhanden sind, also auch beim Abbiegen.

Der Lkw-Fahrer müsste in diesem Fall also den rechten Fahrstreifen benutzen. Unabhängig davon gilt aber auch für ihn § 7 Abs. 1 StVO, d.h. er darf den linken Fahrstreifen benutzen, wenn die Verkehrsdichte dies rechtfertigt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
16.10.2006, 15:09 Uhr

zu: Abbiegen mit LKW über 7,5 t.

ist egal auf welchem fahrstreifen er fährt.

§37 >> 4) Wo Lichtzeichen den Verkehr regeln, darf nebeneinander gefahren werden, auch wenn die Verkehrsdichte das nicht rechtfertigt.<<

holger


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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-104 / 3 Fehlerpunkte

Was kann schon durch eine 20 %ige Überladung eintreten?

Verschlechterung des Lenkverhaltens

Überbeanspruchung der Bremsen

Schäden an tragenden Fahrzeugteilen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-020-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-020-B

Ich muss den roten Pkw vorlassen

Ich darf als Erster fahren

Ich muss die Straßenbahn vorlassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-128 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-128

Sie müssen mindestens mit 60 km/h fahren, sofern Sie nicht aus Gründen der Verkehrssicherheit langsamer fahren müssen

Sie dürfen diese Straße nicht benutzen, wenn Sie nicht mindestens 60 km/h fahren können oder dürfen

Sie dürfen nicht schneller als 60 km/h fahren