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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern frage
26.09.2006, 18:17 Uhr

Vom Verzögerungsstreifen aus zurück?

Darf man sich auf dem Verzögerungsstreifen eines Schnellwegs oder einer Autobahn nochmal umentscheiden und zurück auf die Fahrbahn wechseln?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
26.09.2006, 18:26 Uhr

zu: Vom Verzögerungsstreifen aus zurück?

unter berücksichtigung des nachfolgenden verkehrs und wenn noch keine durchzogene linie da ist, ja.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern MrMurphy
26.09.2006, 19:03 Uhr

Ja, wenn man nicht rechts überholt

Außerdem solltest du darauf achten, dabei niemanden rechts zu überholen.

Es gibt ja so Spezis, die auf dem Verzögerungsstreifen noch beschleunigen und denen dann wieder "einfällt", dass sie die Autobahn doch nicht verlassen wollten. Begründen wollen sie es dann gerne damit, dass der Verzögerungsstreifen nicht zur Fahrbahn gehört und damit kein überholen vorliege.

Damit laufen sie vor Gericht aber regelmässig vor die Wand, weil durch das Beschleunigen auf dem Verzögerungsstreifen ausreichend belegt ist, das der Wechsel auf den Verzögerungsstreifen dem Überholen dienen sollte und gar nicht geplant war, die Autobahn zu verlassen.

Die Ausrede des Meinungsumschwungs funktioniert höchstens bei relativ langen Verzögerungsstreifen (länger als 500m), und wenn man den Verkehr auf der eigentlichen Fahrbahn mit moderatem Tempo überholt.

Gruss

MrMurphy

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern frage
26.09.2006, 19:53 Uhr

zu: Vom Verzögerungsstreifen aus zurück?

Danke schonmal.

Wenn man vor dem Zurückfahren erst noch andere Autos vorbeilassen muss - wie stark darf man dann abbremsen, während man auf dem Verzögerungsstreifen auf eine Lücke wartet?

Ich stelle mir gerade vor, wie ich am Ende der gestrichelten Linie auf dem Verzögerungsstreifen links-blinkend anhalte und auf eine Lücke warte :D

Ausprobieren will ich das nicht, aber es wäre mal interessant, zu wissen, ob sowas erlaubt ist (irgendwie kann ich mir das nicht vorstellen...).

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ute
25.07.2007, 21:40 Uhr

zu: Vom Verzögerungsstreifen aus zurück?

"Wenn man vor dem Zurückfahren erst noch andere Autos vorbeilassen muss - wie stark darf man dann abbremsen, während man auf dem Verzögerungsstreifen auf eine Lücke wartet?"

Ehe man auf eine Lücke wartet, um vom Verzögerungsstreifen wieder auf die Autobahn zu gelangen, sollte man doch lieber diese verlassen und sich bei der nächstbesten Auffahrt wieder auf die Autobahn begeben.

Stell Dir mal vor, es ist viel Betrieb auf der Autobahn. Du willst sie verlassen und kommst nicht runter, weil vor Dir jemand steht, der krampfhaft eine Lücke von der Verzögerungsspur auf die Autobahn sucht! :-0

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ps2spieler
26.09.2006, 21:25 Uhr

zu: Vom Verzögerungsstreifen aus zurück?

Bei uns in der Region gibt es einige Beschleunigunsstreifen die sich sofort in einen Verzögerungsstreifen verändert. Da habe ich schon viele Ortsunkundige gesehen die da im letzten moment erst rüber gefahren sind weil sie nicht gecheckt haben das das eine Abfahrt ist. Vorallem ist das nervig wenn manche zu früh rüber fahren(zur Abfahrt fahren) da kannst den beschleunigsstreifen nicht richtig nurtzen

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
27.09.2006, 10:37 Uhr

zu: Vom Verzögerungsstreifen aus zurück?

@kahleberger
wie soll ich in was einfahren was ich noch gar nicht verlassen habe ?
eine ab hat man verlassen wenn man das autobahnende schild passiert hat.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
27.09.2006, 13:45 Uhr

zu: Vom Verzögerungsstreifen aus zurück?

@kahleberger
das bezieht sich doch nur darauf, dass man nicht irgendwo von der ab runter darf.
da man aber noch nicht runter ist und auch nicht will, ist der § unmassgeblich.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern trexer
27.09.2006, 22:44 Uhr

zu: Vom Verzögerungsstreifen aus zurück?

holger hat recht, so darfst du das Gesetz nicht interpretieren Kahleberger.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lizzard
27.09.2006, 23:09 Uhr

zu: Vom Verzögerungsstreifen aus zurück?

>>>Hat er überhaupt nicht. Und du auch nicht, das ist eine Verordnung und kein Gesetz, wo das geschrieben steht!<<<

Schlagt euch! :-D

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Warnecke
27.09.2006, 23:20 Uhr

zu: Vom Verzögerungsstreifen aus zurück?

@Kahleberger

Gib doch mal eine Quellenhinweis ! Dein Hinweis auf den § 18 ist hier nicht sehr hilfreich...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Warnecke
27.09.2006, 23:26 Uhr

zu: Vom Verzögerungsstreifen aus zurück?

Das kannst Du auch nicht!

Den gibt es nicht...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lizzard
27.09.2006, 23:28 Uhr

zu: Vom Verzögerungsstreifen aus zurück?

>>>Das kannst Du auch nicht!

Den gibt es nicht... <<<

Doch...

http://www.fahrtipps.de/stvo/stvo_18.php

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Warnecke
27.09.2006, 23:35 Uhr

zu: Vom Verzögerungsstreifen aus zurück?

So ! Was steht denn da drin??

Ich will den Hinweis auf die Verordung die Kahle erwähnt..

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144 / 3 Fehlerpunkte

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-101 / 3 Fehlerpunkte

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