Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern albi
25.06.2006, 21:49 Uhr

Vorfahrt beim Rückwärts fahren?

Hi, wollte mal wissen, wenn ich durch ne Strasse fahre wo rechts vor links ist, unn ein Auto Rückwärts aus ne Strasse von rechts kommt, wer hat denn da Vorfahrt?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern erdnuss
25.06.2006, 21:51 Uhr

zu: Vorfahrt beim Rückwärts fahren?

Das ist vollkommen egal ob du rückwärts,seitswärts oder wie auch immer fährst...Vorfahrt hat rechts vor links...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
25.06.2006, 22:41 Uhr

zu: Vorfahrt beim Rückwärts fahren?

pol, das stimmt schon. Vorfahrt und Vorrang erstrecken sich auf die gesamte Straßenbreite. Die Fahrtrichtung eines Fahrzeugs ist dabei unerheblich. Allerdings ist zu beachten, daß dem Rückwärtsfahrer besondere Sorgfaltspflichten obliegen. Vorfahrt hat er trotzdem.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Andreas Wismann
26.06.2006, 09:52 Uhr

zu: Vorfahrt beim Rückwärts fahren?

Die StVO verlangt von beiden Verkehrsteilnehmern eine zurückhaltende Fahrweise (Wartepflichtiger: §8, Rückwärtsffahrender: §9, beide: §1 und §11 Abs. 3).

Diese Vorschriften widersprechen sich also nicht, sondern sie ERGÄNZEN einander. Sowas kommt in der StVO ganz oft.

Keiner hat hier 100% Vorfahrt.

Jeder muss (im Zweifel nach §1) defensiv fahren und dadurch die Gefährdung vermeiden.

Wenn's trotzdem gekracht hat, entscheiden entweder die Versicherungen oder spätestens die Gerichte. Und je nach konkreter Sachlage und Gerichtsauslegung steckt zu jeder Seite ein wenig "Spielraum" im Urteil drin. Es trifft es gerechterweise denjenigen härter, der nach Auffassung des Richters weniger defensiv gefahren ist.

Die StVO kann nicht für jeden denkbaren Fall einen eigenen Spezial-Paragrafen haben. Denn sonst müssten wir von morgens bis abends nur noch StVO lesen...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
26.06.2006, 15:26 Uhr

zu: Vorfahrt beim Rückwärts fahren?

hab nie was anderes Behauptet. Die Vorfahrt wird nicht aufgehoben. Trotzdem obliegen dem Rüchwärtsfahrer besondere Sorgfaltspflichten.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern mike87d
28.06.2006, 10:39 Uhr

zu: Vorfahrt beim Rückwärts fahren?

ist es nicht so, dass diese paragraphen, laut denen eine gefährung ausgeschlossen sein muss, zumindest "inoffiziell" doch stärker gewichtet sind als andere paragraphen?
dass also in dem fall der rückwärtsfahrer warten müsste, denn wenn er auf seine vorfahrt vertraut, kann er eine gefährdung nunmal nicht ausschließen.
beim abgesenkten bordstein ist das doch auch so: da muss eben derjenige eine gefährdung aller anderen ausschließen und muss deshalb alle anderen vorlassen, egal woher sie kommen, egal wer vorfahrt oder vorrang hat usw.
z.b. muss man ja auch einen entgegenkommenden linksabbieger vorlassen, wenn man über einen abgesenkten bordstein fährt.

mike

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern erdnuss
28.06.2006, 10:52 Uhr

zu: Vorfahrt beim Rückwärts fahren?

Schwer zu sagen was "inoffiziell" wie gewichtet wird!
Tatsache ist: Rückwärtsfahren hebt keine Verkehrsregeln auf, es obliegen dem Fahrzeugführer jedoch besondere Sorgfaltspflichten.
Beim abgesenkten Bordstein bist du generell wartepflichtig.
LG

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
28.06.2006, 15:02 Uhr

zu: Vorfahrt beim Rückwärts fahren?

"beim abgesenkten bordstein ist das doch auch so: da muss eben derjenige eine gefährdung aller anderen ausschließen und muss deshalb alle anderen vorlassen, egal woher sie kommen, egal wer vorfahrt oder vorrang hat"

Na ja, das ist etwas verschoben. Der jenige, der über einen abgesenkten Bordstein anfährt, hat tatsächlich keine Vorfahrt. Unser Rückwärtsfahrer aber, der hat Vorfahrt. Vor Gericht wird man abwägen müssen: "Wäre es dem Rückwärtsfahrer zumutbar gewesen, abzuschätzen, daß der andere Verkehrsteilnehmer im die Vorfahrt nimmt? Hätte er den Unfall verhinden können?"

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-106 / 3 Fehlerpunkte

Wo dürfen Sie in Fahrtrichtung links parken?

In Einbahnstraßen

Wo Schienen auf der rechten Seite verlegt sind

Wo rechts das Parken verboten ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-138-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier zu beachten (keine Vorfahrtstraße)?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-138-B

Fahrzeuge dürfen die Mittellinie nicht überqueren oder über ihr fahren

Die Mittellinie darf überfahren werden, wenn es der Gegenverkehr zulässt

Parken ist erlaubt, wenn zwischen einem parkenden Fahrzeug und der Mittellinie ein Fahrstreifen von mindestens 3 m bleibt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.23-002 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie tun, wenn Sie unterwegs feststellen, dass Ihr Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher ist?

Bis zur nächsten Vertragswerkstatt weiterfahren

Das Fahrzeug auf kürzestem Weg aus dem Verkehr ziehen

Erst nach Beseitigung des Schadens weiterfahren