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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern makOne
09.03.2006, 19:03 Uhr

Sekundenschlaf

Mein Vater hat kürzlich einen Unfall auf der BAB gehabt, den er wahrscheinlich durch ein kurzes Einnicken am Steuer verursacht hat. Es gab keine weiteren Unfallbeteilgten, er ist mit seinem Auto von der Fahrbahn abgekommen und ist nachdem er sich überschlagen hat auf dem Feld gelandet. Die Sache ist die, dass er sich an nichts mehr erinnern kann, natürlich auch nicht daran, dass er eingeschlafen ist oder an irgendeine andere denkbare Ursache, z.B ein Reh oder eine besonders unglückliche ruckartige Bewegung. Meine Frage ist nun: wie schwer wird ein solches 'Vergehen' geahndet, d.h. worauf muss er sich einstellen und ist es sinnvoll sich einen Anwalt für ein etwaiges Gerichtsverfahren zuzulegen, denn dass er eingeschlafen ist, bleibt ja weiterhin unbewiesen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
10.03.2006, 01:02 Uhr

zu: Sekundenschlaf

Gibt es denn schon irgendeinen Tatvorwurf?

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-010 / 3 Fehlerpunkte

Zwei Fahrzeuge kommen sich entgegen und wollen beide links abbiegen. In welchen Fällen müssen sie darauf verzichten, voreinander links abzubiegen?

Wenn Sie erkennen, dass der entgegenkommende Linksabbieger hinter Ihnen abbiegen will

Wenn Markierungen auf der Fahrbahn es verbieten

Wenn der entgegenkommende Linksabbieger kurz vor der Kreuzungsmitte anhält

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-106-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-106-B

Weiterfahren, weil die Fußgänger noch auf dem Gehweg sind

Weiterfahren, solange nicht mehr als zwei Fußgänger die Fahrbahn überqueren wollen

Anhalten, um den Fußgängern das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144 / 3 Fehlerpunkte

Wie haben Sie sich bei dieser Verkehrszeichenkombination zu verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144

Beim Einfahren in den Kreisverkehr ist Vorfahrt zu gewähren

Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken nach rechts angezeigt werden

Das Einfahren nach links ist vorgeschrieben