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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr


 
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05.03.2006, 05:26 Uhr

zu: hilfe wer hat auf einkaufsparkplätzen vorfahrt

Bei Parkplatzunfällen geht man im Allgemeinen von einer 50/50-Schuldteilung aus.

Das "Recht" auf einen Parkplatz hat ansich derjenige, der ihn zuerst erreicht, d.h. wenn du an einer Parklücke vorbei fährst, um rückwärts einzuparken, hast du gegenüber deinem Hintermann erstmal das Vorrecht an der Parklücke.
Eine Vorfahrt im verkehrsrechtlichen Sinne wie an einer Kreuzung ist das aber nicht.
Auch beim Rückwärtsfahren hast du eine besondere Sorgfaltspflicht.

Wie gesagt gibts bei solchen Unfällen meistens eine Schuldteilung, wenn der Unfallgegner Probleme macht, lass das doch deine Versicherung regeln, die ist dafür da. Zurückzahlen kannst du den Schaden später immer noch, wenn du eine Hochstufung vermeiden willst.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
05.03.2006, 15:23 Uhr

zu: hilfe wer hat auf einkaufsparkplätzen vorfahrt

Wenn du die Lücke zuerst erreicht hast, dann hattest du auch Vorrang, sodass der andere nicht in diese Lücke einfahren durfte.

Wenn du allerdings zwei Meter rückwärts fährst und es plötzlich knallt, dann bist du wohl deinen Sorgfaltspflichten beim Rückwärtsfahren nicht nachgekommen.

Die Schuldfrage solltest du nicht von den Antworten in einem Forum abhängig machen, sondern der Versicherung überlassen. Für das Ausfüllen des Unfallfragebogens lässt du dir bitte von jemandem helfen, der etwas besser Deutsch kann.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-009 / 3 Fehlerpunkte

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Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-103-B

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-011-B / 3 Fehlerpunkte

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Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-011-B

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Der blaue Pkw muss mich abbiegen lassen