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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

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27.02.2006, 16:45 Uhr

Beim Parken - was hat Vorrang? Schild oder Bodenmakierung?

Hallo!
Ich habe mich am Abend bei schlechten Wetter (Schneegestöber) auf einen Parkplatz mit unbegrenzter Parkzeit unweit eines Behindertenparkplatzes gestellt. Da zuvor starker Schneefall war, habe ich leider nicht gesehen, dass die Bodenmarkierung (Rollstuhl mit Strich) bereits ca. 1,5m VOR dem Schild begonnen hat.
Folglich war ich mit den Vorderreifen bereits über der Markierung, Allerdings noch definitiv HINTER dem Schild
Hier eine kleine Skizze:

____P _____normaler Parkstreifen
..........RS] Auto

P = Schild für Behindertenparkplatz
RS = Bodenmarkierung Rollstuhl
] = Strich mit Abgrenzung Behindertenparkplatz normaler Parkstreifen

Jetzt habe ich gegen den erhaltenen Strafzettel - Tatbestand § 12 Abs. 3, § 49 StVO, § 24 StVG, 55 BKat (der am folgenden Tag gegen 11:00 Uhr ausgestellt wurde) Einspruch erhoben. Dieser wurde allerdings Abgelehnt, da bereits auf der Begründung hingewiesen wurde, dass Bodenmarkierung trotz schlechtem Wetter erkennbar war.
Dem wiederspreche ich aber, da am Vorabend für mich nicht erkennbar war, dass die Abgrenzung des Parkplatzes bereits 1,5 m vor dem Schild beginnt. (Finde ich im übrigen sehr untypisch)

Meine Fragen:
Was hat Vorrang Schild oder Bodenmarkierung (Zeichen 314 bzw. 315 und Zusatzzeichen mit Rollstuhlfahrersymbol)?
Beginnt die Begrenzung nicht normalerweise HINTER dem Schild (wie z.B. beim Halteverbot)?
Kann ich für schuldig erklärt werden, dass ich am Vorabend aufgrund von Schnee und untypischer Bodenmarkierung den Wagen in der genannten Form geparkt habe?
Kann mir jemand Urteile oder Gesetzesstellen für meine Einwände nennen ?

VIELEN DANK!!

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28.02.2006, 17:11 Uhr

zu: Beim Parken - was hat Vorrang? Schild oder Bodenmakierun

"Dieser wurde allerdings Abgelehnt, da bereits auf der Begründung hingewiesen wurde, dass Bodenmarkierung trotz schlechtem Wetter erkennbar war.
Dem wiederspreche ich aber, da am Vorabend für mich nicht erkennbar war, dass die Abgrenzung des Parkplatzes bereits 1,5 m vor dem Schild beginnt. "

das der strich nicht erkennbar war kannst du nicht bestreiten. das ist eine tatsachenfestellung. die ist für fast alle RM bindend.
allerdings kannst du versuchen zu beweisen das am vorabend der strich nicht zu erkennen war.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-102 / 3 Fehlerpunkte

Auf einer Straße mit starkem Verkehr haben Sie sich zum Linksabbiegen eingeordnet. An der Kreuzung merken Sie, dass Sie an sich nach rechts wollten. Wie verhalten Sie sich?

Sie halten an und versuchen, sich durch Rückwärtsfahren richtig einzuordnen

Sie biegen nach links ab und nehmen einen Umweg in Kauf

Sie warnen die anderen Verkehrsteilnehmer und biegen dann nach rechts ab

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-001 / 3 Fehlerpunkte

Was versteht man unter defensivem Fahren?

Vorsorglich an jeder Kreuzung anhalten

Nicht auf seinem Recht bestehen

Mit Fehlern anderer rechnen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-001-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-001-B

Ich muss den gelben Lkw durchfahren lassen

Ich darf vor dem gelben Lkw abbiegen