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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern gerscht
14.01.2006, 21:17 Uhr

Führerschein verloren

Hallo,
ich habe letzte Woche meinen Führerschein verloren und muss nun einen neuen beantragen. Dies wäre nicht weiter schlimm, jedoch lebe ich in England und weiß jetzt nicht genau, wie ich weiter vorgehen kann.
Die Botschaft in london meinte, dass ich meinen deutschen Führerschein gegen einen englischen eintauschen MUSS, was mir allerdings gravierende nachteile einbringen wuerde (oder etwa doch nicht?!). Ich hatte noch den guten alten klasse drei...
Meine Frage ist nun, ob jemand hier schon einmal ein ähnliches Problem hatte, und welche Möglichkeiten es gibt, den deutschen Schein zu behalten.
Kann ich nicht einfach zur Zulassungststelle, bei der ich als letztes gemeldet war gehen (fliegen), und mir einen neuen ausstellen lassen?!
Vielen Dank,
Kilian

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern omo
15.01.2006, 22:30 Uhr

zu: Führerschein verloren

Hallo,

am Besten zur der austellenden Behörde Fliegen
und einen neuen beantragen.Den alten dreier gibt es nicht mehr wieder ,aber den neuen mit
den gleichen Rechten.(Besitzstandreglung)
aber ob sich lohnt extra nach Deutschland zu
fliegen.vieleicht sollte man vorher beim zuständigen Straßenverkehrsamt anrufen und
nachfragen.

Viel Glück bei der Beantragung
omo

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern gerscht
16.01.2006, 16:37 Uhr

zu: Führerschein verloren

Ups, war wohl etwas missverstaendlich... ich hab ihn rein physikalisch verloren, inklusive meines geldbeutels... ;-(

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Thommy Bumm
01.03.2006, 06:05 Uhr

zu: Führerschein verloren

Ein Ersatzführerschein ist nach § 7 Abs.1 FeV in Deutschland nicht möglich, wenn Du in Deutschland keinen Wohnsitz hast. Deine letzte Führerscheinstelle schickt Dir auf Anfrage eine so genannte "Karteiauskunft". Damit dürfte dann eine Umschreibung in England kein Problem mehr sein. Du bekommst dann die Klasse "C1" (bis 7,5 t).

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Dürfen Sie hier parken?

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Ja, als Begleitperson von Blinden mit amtlichem Parkausweis

Ja, als Schwerbehinderter mit amtlichem Parkausweis

Ja, für kurzfristige Einkäufe