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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern patrig
21.12.2005, 17:39 Uhr

Versicherungsvergleich

Ein Freund hat mich neulich nach einer guten und günstigen Versicherung gefragt.
Ich konnte ihm gar nicht darauf antworten, aber diese Frage hat mich so neugierig gemacht, dass ich mich einfach mal umgeschaut habe.
Ich hab da einige Vergleichsseiten im Netz gefunden wie:

-versicherungsvergleich.de
-kfz-auskunft.de
-aspect-online.de

und noch ein paar mehr.
Die waren alle sowas von unübersichtlich und, meiner Meinung nach, unstrukturiert, dass ich schon fast kein bock mehr hatte weiter zu schauen.
Aber dann bin ich auf eine Site gestoßen, die mich gleich überzeugt hat:

-http://www.versicherungsseiten24.de/auto.html

da wird nicht lange erklärt oder gefaselt, sondern man kommt direkt zum Vergleich.
Sagt mir mal eure Meinung dazu, kann man die empfehlen????

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern autokanzler
22.12.2005, 01:46 Uhr

zu: Versicherungsvergleich

hmm... der Beitrag sieht für mich sehr nach Werbung aus! zu perfekt formuliert, immer auf Groß- und Kleinschreibung geachtet...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern P2k1
22.12.2005, 12:42 Uhr

zu: Versicherungsvergleich

Man kann ja auch irgend eine Adresse angeben die es gar nicht gibt - Hausnummer 4000 z.B. ;)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-126 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-126

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-014 / 3 Fehlerpunkte

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Erst wenn er mindestens 1 Jahr lang nachweisbar drogenfrei ist und zu erwarten ist, dass er nicht rückfällig wird

Wenn er seit 1 Monat kein Rauschgift genommen hat

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

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Sie müssen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen