Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr


 
(- Beitrag wird nicht angezeigt -)
 
Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
05.11.2005, 19:18 Uhr

zu: Unfallschuld trotz Fremdverschulden?

Bei so geringen Schäden einigen sich die Versicherungen oft -um Schuldstreitigkeiten zu vermeiden- sowieso 50/50.
Leider hast Du nicht geschrieben, WAS Dir vorgeworfen wird, aber ich tippe einfach mal auf eine Fahrlässigkeit beim Fahren Deinerseits...

Auf Parkplätzen ist die Vorfahrt nicht genau geregelt. Es gilt lediglich das Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme. Da es keine Zeugen für den UNfall gibt, geht die Polizei vielleicht davon aus, daß Ihr beide "ineinander" gefahren seid. Wahrscheinlich hat Dein Unfallgegner ebenso ein Schreiben von der Bußgeldstelle bekommen.
Du hast jetzt zwei Optionen:

- Bezahlen und gut ist. Das Bezahlen eines Buß- oder Verwarngeldes stellt für die Versicherungen KEIN Indiz für die Beurteilung der Schuldfrage dar (anders als oft geglaubt); Ein Einspruch könnte bei Ablehnung ein höheres Bußgeld nach sich ziehen.
- Einspruch einlegen. Die Beweispflicht liegt beim Staat; er muß Dir nachweises, daß Du Deine Sorgfaltspflichten vernachlässigt hast. Bist Du im Rechtschutz, dann könntest Du über diesen Schritt und seine möglichen Konsequenzen mit einem Anwalt beraten.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Norbert Veith
06.11.2005, 11:04 Uhr

zu: Unfallschuld trotz Fremdverschulden?

Die Angst vor einem Prozess ist unbegründet, da dessen kosten ein Bruchteil der lackierten Stoßstange betragen. Bei Streitwerten um 500.000 EUR sieht es anders aus. Ziehe einen Anwalt zu Rate. Ohne Anwalt gestaltet sich die Regulierung des Schadens sehr zäh. War der gegner Schuld, muß dessen Versicherung auch den Anwalt bezahlen! Und wenn eine Teilschuld vorliegt, wird der Anwalt Dir dies mitteilen. Wer wem wie aufgefahren ist, kann leicht per Gutachten belegt werden.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
06.11.2005, 11:24 Uhr

zu: Unfallschuld trotz Fremdverschulden?

casello, Du mußt bedenken, daß bei einem Eospruch gegen das Verwarnungsgeldangebot bei Abweisung Mehrkosten drohen... Und bei so kleinen Schäden regeln die Versicherungen das normalerweise mit Teilschuldabsprachen, um einem Prozeß aus dem Weg zu gehen, dessen Kosten den Schadenswert weit übersteigen würden.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern xgoedex
06.11.2005, 13:55 Uhr

zu: Unfallschuld trotz Fremdverschulden?

»Stehen meine Chancen denn tatsächlich so schlecht? Das kommt mir fast schon vor wie eine Verschwörung von korrupten Polizisten, wenn ich mal ganz ehrlich bin! «

Du kannst mal davon ausgehen, dass du nicht alleine ein Verwarngeld aufgebrummt bekommen hast, sondern dein Unfallgegner ganz genauso. Wenn der Pech hat, dann zahlt er sogar noch mehr, weil er einen Fehler beim Rückwärtsfahren (Vernachlässigung der besonderen Sorgfaltspflicht) begangen hat.
Da die Polizei nicht Zeuge des Unfalls ist, muß sie sich an den Angaben der Beteiligten orientieren und die sind nunmal widersprüchlich. Jeder beschuldigt den anderen. Also hat entweder der eine oder der andere oder alle beide einen Fehler begangen. Wie weiter oben schon erwähnt, gilt auf Parkplätzen stets gegenseitige Vorsicht und Rücksichtnahme, d.h. jeder muß auf jeden Acht geben.
Die Polizei würdigt nur, wer aufgrund der Situation zur Unfallverursachung beigetragen haben könnte. Das ist der verkehrsrechtliche Teil.
Die Schuldfrage (z.B. 50 / 50 oder 70 / 30) klären nur die Versicherungen (zivilrechtlicher Teil der Angelegenheit) und das kann widerum völlig anders aussehen.
Also: Erstmal über den Tellerrand hinausschauen, bevor man Vermutungen über Verschwörungen korrupter Polizisten äußert.
Ruf doch einfach mal bei der sachbearbeitenden Dienststelle an und frag nach, ob nur du ein Verwarnungsgeld auferlegt bekommen hast oder ob aus Sicht der Polizei auch bei deinem Unfallgegner ein Verstoß erkannt wurde.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
06.11.2005, 13:57 Uhr

zu: Unfallschuld trotz Fremdverschulden?

Mit den zusätzlichen 25,60 Euro bist Du übrigens richtig informiert. Meld Dich einfach mal, wenn Du den Bescheid darüber hast, vielleicht hast ja Glück und der Einspruch kommt durch. Kannst aber sicher sein, daß das alles nix mit Korruption zu tun hat...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chiller
06.11.2005, 14:55 Uhr

zu: Unfallschuld trotz Fremdverschulden?

» Ich finde es nur fragwürdig, dass die Polizei mir ein Verwarnungsgeld aufbrummt, wo doch keine Beweise vorliegen, außer zwei widersprüchliche Aussagen. «

Nee ist ganz normal. Das ist doch auch der Sinn einer Verwarnung, dass man solche Owis schnell und unbürokratisch abwickeln kann. Verwarnungen sind auch immer ein Angebot welches man ohne Begründung ablehnen kann.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lizzard
06.11.2005, 19:33 Uhr

zu: Unfallschuld trotz Fremdverschulden?

Tja sowas nennt man mal wieder schlampige Unfallaufnahme. War bei mir nicht anders. Den Bescheit zum Verwarnungsgeld hatte ich auch bereits vor etlichen Wochen abgelehnt. Jetzt ist erstmal Funkstille.

Meine Versicherung hat mir zumindest einmal zugestimmt, dass ich keine Schuld habe. Ich werde mal morgen wieder nachfragen, wie's vorangeht :-P

Eines muss man bei so 'ner Ärgerlichkeit immer haben, ZEIT...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lizzard
19.12.2005, 20:54 Uhr

zu: Unfallschuld trotz Fremdverschulden?

Ich würde deiner Versicherung ein Bild schicken und etwas warten. Ich vermute die Versicherungen werden das unter sich regeln und dann wird jeder von euch den eigenen Schaden zahlen müssen bzw. die Versicherung.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-019-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-019-B

Der Bus fährt plötzlich rückwärts

Personen rennen von links über die Straße, um den Bus zu erreichen

Personen überqueren vor dem Bus die Straße

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-109 / 3 Fehlerpunkte

Was bedeutet dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-109

Der Schienenverkehr hat immer Vorrang

Hinweis auf vorhandene elektrische Oberleitungen

Es ist immer zu warten, wenn sich ein Schienenfahrzeug nähert

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-131 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-131

Auf einen Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 160 m Entfernung