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Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Helena
18.10.2004, 21:01 Uhr

Gilt 185-Tage Regelung unabhängig vom Wohnsitz

Liebe Experten

meine komplizierte Frage ist die...
angenommern, Amerikaner wohnen in Deutschland, haben sämtliche Fristen verpasst (sind also über 3 Jahre angemeldet) und besitzen nur original amerikanische Führerscheine. Dürfen sie, obwohl sie in Deutschland wohnen, z.B. in Frankreich und Spanien 185 Tage herumfahren? Interessiert es die EU Nachbarn, dass der jeweilige Führerscheininhaber nicht zuhause in Amerika lebt, sondern in Deutschland? Und interessiert es die Nachbarn vielleicht auch, in welchem Land das Auto angemeldet ist, das gefahren wird? Oder gilt die 185-Tage Regel womöglich sowieso nur für Mietwagen?

Ich weiss, dass es ein versicherungstechnisches Problem gibt, aber wie sieht es mit der Fahrerlaubnis in diesem Fall wohl aus?

Um das doch noch zu konkretisieren, wenn also ein Amerikaner, der in Deutschland wohnt, mit einem deutschen Privatwagen in der AuslandsEU herumfährt, ist das dann legal?
Für Hinweise, auch darüber, welche Stelle das ganz genau wissen könnte, wäre ich sehr dankbar.

Allen Lesern gute Fahrt!
Helena

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
09.03.2005, 16:41 Uhr

zu: Gilt 185-Tage Regelung unabhängig vom Wohnsitz

@ Kahleberger: Deine Antwort betrifft nur die Gültigkeit bzw. die Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis in Deutschland.

@ Helena:

Ohne Gewähr würde ich sagen, dass dein US-Führerschein in Spanien oder Frankreich 6 Monate lang zum Führen von Kraftfahrzeugen berechtigt, vorausgesetzt, dass er in den USA noch voll gültig ist (also kein "learner's permit" und kein sonst abgelaufener Führerschein).

Alle Staaten, die dem Internationalen Abkommen über den Kraftfahrzeugverkehr beigetreten sind, ermöglichen das Fahren mit einen ausländischen Führerschein für die Dauer von 6 Monaten, gerechnet ab Einreise in das jeweilige Land. Dass die Fahrerlaubnis in Deutschland nicht mehr zum Fahren berechtigt, schließt meines Erachtens die Gültigkeit in einem anderen Staat nicht aus.

In welchem Land das Fahrzeug angemeldet wird, spielt für die Gültigkeit der Fahrerlaubnis keine Rolle, und diese Regeln haben auch nichts mit Mietwagen zu tun. Bei einer Verlegung des Wohnsitzes ist allerdings auch das Fahrzeug im Land des Wohnsitzes zu versteuern und zu versichern.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern EU-Führerschein
25.04.2005, 08:42 Uhr

zu: Gilt 185-Tage Regelung unabhängig vom Wohnsitz

Ich glaube, andere EU-Staaten werden nicht so "eng" sehen, wie unsere verbiesterten deutschen "Gesetzeshüter".

Vielleicht kann der American ja diesen Führerschein in einem anderen EU-Land umschreiben.

Ich glaube nicht, dass die da so "Kleinlich" sind, wie die Deutschen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.16-101 / 3 Fehlerpunkte

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