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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Candy
20.06.2003, 04:19 Uhr

Beschlagnahmung

Hallo,

gestern morgen haben die ehrenswerten Münchner Polizisten mein Auto beschlagnahmt. Als Grund gaben sie ein techn. Gutachten an. Ich war aber erst beim TÜV und habe seitdem nix geändert. Der Hauptgrund wäre wohl die Lautstärke des Auspuffs. Dieser hat aber eine ABE und ich habe diesen in Originalzustand belassen. Die haben mich wie einen Deppen zurückgelassen und ich durfte nach Hause laufen 8km. Und das nach 12h Nachtschicht. Ich werde hier fast jede Woche angehalten, aber sowas ist mir bis jetzt noch nicht passiert.

Fragen:
Wenn der Auspuff trotz ABE zu laut ist, kann ich dann den Hersteller verantwortlich machen ?

Durften die mein Auto überhaupt beschlagnahmen?

Wenn alles i.O. ist, kann ich dann Schadensersatz fordern ? Schliesslich muss ich jetzt Kosten aufwenden um zur Arbeit zu kommen.

Danke im Voraus

Ich bin auch über weitere Tipps sehr froh die nicht erfragt wurden, um diesen Schikanierern (die waren echt mies) Kontra zu bieten.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peter Kotulla
20.06.2003, 09:06 Uhr

zu: Beschlagnahmung

Da hasst mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Sicherstellungsbescheinigung erhalten. Geht dort der Grund der Sicherstellung hervor?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Der Gastleser
20.06.2003, 10:08 Uhr

zu: Beschlagnahmung

Also ich kenne das nur vom Motorrad aber ich denke mir im falle eines zu lauten auspuffs kann man kurz die stirne Runzeln und den freundlich und SEHR bestimmt ton sagen das des NICHT rechtens ist. Sie Dürfen einem für das Fahrzeug nur eine Mängelliste ausschreiben ...

achja, in dem falle das der Auspuff ABE hat, kannste auch den hersteller damit belangen.

Achja, am besten anwalt einschalten, jede rechnung behalten und immer schön auf schadensersatz pochen ... hätteste zum beipsiel nen taxi genommen müssten sie dir das, wenn dein fall Positiv für dich verläuft, bezalen ... genau wie die Kosten für die verwahrung und alles andere ...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern hornet
20.06.2003, 15:20 Uhr

zu: Beschlagnahmung

wehren,auf jeden fall.das is laut dem grundgesetz ein eingriff in die grundrechte und,ich wiederhole mich gerne,NICHT LEGAL!!!!
bei der abe kommts alleine aufs kaufdatum an,ich glaub nach nem halben jahr is die gewährung herstellerseits verjährt(ich glaube es).kommt auch drauf an,obs ein absorbtions- oder reflexionsschalldämpfer is.
BESCHLAGNAHME ODER STILLEGUNG IS EIN EINGRIFF IN EIN GRUNDRECHT!!!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern peddigraf
20.06.2003, 18:22 Uhr

zu: Beschlagnahmung

Hallo hornet,
komm mal wieder runter von deinem "hohen Ross".
Hier ist nichts Beschlagnahmt worden, sondern etwas als Beweismittel sichergestellt. Und das kann und muss die Polizei.

mfG
peddigraf

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern peddigraf
20.06.2003, 18:22 Uhr

zu: Beschlagnahmung

Hallo hornet,
komm mal wieder runter von deinem "hohen Ross".
Hier ist nichts Beschlagnahmt worden, sondern etwas als Beweismittel sichergestellt. Und das kann und muss die Polizei.

mfG
peddigraf

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dieter
20.06.2003, 19:19 Uhr

zu: Beschlagnahmung

> Und das kann und muss die Polizei.

Mensch peddigraf, biste denn als kleiner Streber immer von der Oberlehrerin missachtet worden, dass du heute immer alles dreimal sagen musst?!

Die Beschlagnahme eines Fahrzeuges wg. Verstoßes gegen die StVZO setzt, sofern dieser Verstoß nicht offensichtlich ist (weil z.B. ein anderer Auspuff montiert ist, als in den Papieren steht) einen *begründeten* Tatverdacht voraus.

Das *begründet* ist hier leider Auslegungssache und hängt beispielsweise davon ab, ob der betreffende Halter schon einmal auffällig wurde, vom Fabrikat des Fahrzeugs (Fahrer schwarzer 3er BMW und Harley-Reiter aufgepasst!) oder schlicht und einfach von der äußeren Erscheinung des Fahrers. Erkan&Stefan-Klone werden lieber hoppsgenommen als mittelalte Hausfrauen, ist halt so.

Der Schreiber des Originalbeitrags hat, wie er selbst sagt, den Auspuff korrekt in den Papieren stehen.

Dieser kann trotzdem zu laut sein, Gründe dafür gibt es viele. Eine dB-Messung wurde vor der Beschlagnahme offensichtlich nicht durchgeführt. Sollte sich im weiteren Verlauf dieser Angelegenheit herausstellen, dass der Auspuff in Sachen Geräuschemissionen korrekt arbeitet, hat der Halter gute Chancen gegen die "übereifrigen" Polizisten gerichtlich vorzugehen und zu gewinnen. Vorausgesetzt, der Halter ist ein unbeschriebenes Blatt. War er bereits mindestens einmal aktenkundig, kann der Beschlagnahmende jederzeit das *begründet* von *begründeter* Verdacht nachweisen.

Haben die Grünen recht und der Auspuff ist wirklich zu laut, wird es schwierig. Es dem Hersteller anzuhängen gelingt nur, wenn der Auspuff noch in der Gewährleistungsfrist ist und Manipulationen durch Dritte 100%-ig ausgeschlossen werden können. Dazu muss allerdings ein Gutachter ran, auch der kostet Geld.

Tatsache ist leider, dass besonders die Münchner Polizei in der letzten Zeit einen übertriebenen Eifer bei der Beschlagnahme von Fahrzeugen an den Tag legt. Dies hat ja dazu geführt, dass die deutsche 100-Jahre-Party von Harley-Davidson kurzerhand von München nach Hamburg verlegt wurde. Die Veranstalter konnten und wollten nicht dabei zusehen, wie die Münchner Polizei die Fahrzeuge von etlichen Besuchern beschlagnahmt.

Wie sagte mal jemand? Bayern ist das deutsche Alabama. Wie wahr.


Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern hornet
20.06.2003, 20:49 Uhr

zu: Beschlagnahmung

>Hallo hornet,
komm mal wieder runter von deinem "hohen Ross".
Hier ist nichts Beschlagnahmt worden, sondern etwas als Beweismittel sichergestellt. Und das kann und muss die Polizei.

mfG
peddigraf

wer hat die null gewählt???

sicherstellung is nur bei a)gefährdung und b) bei diebesgut möglich.ich suche diesen gesetzestext gern wieder raus

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dieter
20.06.2003, 23:46 Uhr

zu: Beschlagnahmung

> sicherstellung is nur bei a) gefährdung und b) bei diebesgut möglich.

Eben. Und bei nicht ABE-konformen oder nicht eingetragenen Veränderungen (= lauter Auspuff) konstruieren die Behörden ganz schnell die "Gefährdung" (weil ja von einem Fahrzeug mit dann zwangsläufig erloschener Betriebserlaubnis im öffentlichen Straßenverkehr eine Gefahr ausgeht) bzw. den begründeten Verdacht auf eine Gefährdung.

Der Gesetzestext lässt an dieser Stelle einen Spielraum, der zum Beispiel in NRW und Niedersachsen eher großzügig und in Bayern (besonders München) überhaupt nicht genutzt wird.

Ich fürchte, Candy wird, da in München, ohne einen Anwalt nicht weiterkommen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Candy
21.06.2003, 10:12 Uhr

zu: Beschlagnahmung

Also mal ein paar Antworten:

Der Grund auf der Bescheinigung: techn. Gutachten

letzte TÜV- Untersuchung: im März, und ich habe keine Veränderungen seitdem vorgenommen. Ich habe dort anstandslos die Plakette bekommen

Desweiteren bin ich ein unbeschriebenes Blatt. Ich werde zwar oft angehalten, weil aufgebaute Autos nunmal ein Magnet für die Polizei ist. Aber bis etzt war immer alles in Ordnung. Ich hatte noch nie Ärger mit der Polizei, aber jetzt reicht´s mir. ICH KLAGE AN !!!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dieter
21.06.2003, 10:25 Uhr

zu: Beschlagnahmung

Candy,

dann nimm dir einen Anwalt und zeig's ihnen. Was da seit kurzem in München abgeht ist die reine Beamtenwillkür.

Ich drück' dir die Daumen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern willi
21.06.2003, 10:38 Uhr

zu: Beschlagnahmung

»...Eine dB-Messung wurde vor der Beschlagnahme offensichtlich nicht durchgeführt...«

Geht auch gar nicht, dazu muß man das Fahrzeug sicherstellen und zu einer entsprechenden Prüfstelle verbringen.

Gruß

willi

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Frank M.
21.06.2003, 11:03 Uhr

zu: Beschlagnahmung

> Geht auch gar nicht, dazu muß man das Fahrzeug sicherstellen und zu einer entsprechenden Prüfstelle verbringen.

Verzeiht mir meine dumme Frage, aber was ist dann aus diesen "Handgeräten" zur Geräuschmessung geworden?

Letzten Sommer hat mich eine mobile Streife bei Landshut/Ndb. mit meiner Kawa ZX-6R angehalten. Die Beamten hatten ein tragbares Gerät zur Messung von Geräuschemissionen dabei und haben damit an Ort und Stelle eine Messung des Standgeräuschs vorgenommen. Als dieses dann zu hoch war (knapp 100 dB, in den Papieren sind 96 dB eingetragen) sagte mir der Beamte, so wie Dieter das oben bereits ausführte, dass ein begründeter Verdacht auf Veränderungen besteht, die zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen, von meinem Fahrzeug mithin eine Gefährdung ausginge.

Anschließend wurde ich gebeten, den Beamten zur Prüfstelle nachzufahren, wo dann eine amtliche Messung durchgeführt wurde. Fahrgeräuschmessungen mittels Handgeräten sind wohl nicht gerichtsverwertbar, sagte der Beamte mir. Bei der Prüfstelle erhielt ich schließlich einen Mängelbericht für meine (eingetragene!) Akrapovic-Anlage und durfte anschließend nachbessern. Die ganze Aktion hat mich, glaube ich zwischen 150 und 200 Euro an Gebühren gekostet.

Aber: das Fahrzeug wurde NICHT beschlagnahmt!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern willi
21.06.2003, 11:29 Uhr

zu: Beschlagnahmung

Dann hast du Glück gehabt, das du während der Dienstzeiten einer Prüfstelle kontrolliert wurdest, sonst hätte man das Fahrzeug sicherstellen müssen. Wenn die Messung mittels Handgerät nicht gerichtsverwertbar ist, kommt man um die Prüfstelle ohnehin nicht drumherum. Die Einhaltung der Geräuschemissionsgrenzwerte kann man auch ohne Messung anzweifeln.

Gruß

willi

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dieter
21.06.2003, 12:16 Uhr

zu: Beschlagnahmung

> Wenn die Messung mittels Handgerät nicht gerichtsverwertbar ist, kommt man um die Prüfstelle ohnehin nicht drumherum.

Es ging bei Frank M. um die Messung des *Fahrgeräuschs*! Lies doch bitte, was da steht.

Wenn bereits die Messung des STANDgeräusches mittels Handgerät (welche wegen der einfacher zu gewährleistenden Prüfbedingungen gerichtsverwertbar ist, soweit ich weiß) über dem Limit ist, hat die Polizei sofort eine Handhabe, den *begründeten Verdacht* usw. auszusprechen.

Drücke ich mich eigentlich so missverständlich aus?!? Oder liest hier manch einer nur nicht genau genug?

Bei Candy gab es, so wie ich das verstehe, nur eine "Hörprobe" mittels naturbelassener Beamtenohren. Wenn die nachfolgende "amtliche" Überprüfung die Manipulation NICHT bestätigt, ist das Beamtenurteil, mithin die gesamte Beschlagnahmung anfechtbar.

Das heißt: Nutzungsausfallentschädigung, Kostenerstattung usw, usw. Die ganze Packung halt.

Für derart ausgegangene Fälle gibt es bereits zahlreiche Beispiele. Man braucht halt einen guten Anwalt.

Candy, übernehmen Sie.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Candy
21.06.2003, 14:40 Uhr

zu: Beschlagnahmung

Yo ich warte jetzt auf das Ergebnis der Prüfung und dann meld ich mich wieder.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern hornet
21.06.2003, 14:48 Uhr

zu: Beschlagnahmung

>Wenn bereits die Messung des STANDgeräusches mittels Handgerät (welche wegen der einfacher zu gewährleistenden Prüfbedingungen gerichtsverwertbar ist, soweit ich weiß) über dem Limit ist, hat die Polizei sofort eine Handhabe, den *begründeten Verdacht* usw. auszusprechen.

messung des fahrgeräuschs bei halber nenndrehzahl(angabe in fz-schein wird halbiert);sogenannte sportauspuffanlagen oder -töppe sind so konstruiert,dass sie im standgas einen relativ lauten und dumpfen sound haben.dieser nimmt beim anheben der drehzahl meist rapide ab(je nach bauart und qualität des rohrs/krümmers).beim richtigen racingauspuff wiederum is das anders
nochwas:eine zu laute auspuffanlage is keine gefährdung,im gegensatz zu abgefahrenen reifen und verschlissenen bremsen


@frank:haste dein ninchen ma ohne auspuff laufen lassen?daas nenn ich nen abartigen sound*gg*

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Niclas
21.06.2003, 15:26 Uhr

zu: Beschlagnahmung

> nochwas: eine zu laute auspuffanlage is keine gefährdung, im gegensatz zu abgefahrenen reifen und verschlissenen bremsen

Trotzdem wird die Gefährdung auch beim lauten Auspuff gerne konstruiert.

Es gibt zahllose Fälle, bei denen sich Kfz-Versicherer aus der Verantwortung (= Bezahlen) ziehen wollten bzw. gezogen haben, weil Verunfallte Kradfahrer/Versicherungsnehmer einen zu lauten, nicht eingetragenen Auspuff hatten. Erst in jüngster Zeit beginnt sich hier die Rechtsauffassung zu ändern.

Die einschlägigen Motorradzeitschriften schreiben doch regelmäßig über entsprechende Urteile bzw. Verfahren.

Mir wurde vor zwei Jahren eine beträchtliche Mitschuld bei einem Unfall untergejubelt, nur weil mein Auspuff zu laut war. Obwohl der Unfallgegner glasklar schuld war! Es gab drei Zeugen, die entsprechend aussagten. Die Versicherung wollte dann nicht zahlen, es gab einen Rechtstereit und erst in der Berufung bekam ich Recht. Gott sei Dank hatte ich einen sehr guten Anwalt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern duc996sps
30.08.2003, 16:30 Uhr

zu: Beschlagnahmung

Wenn Ihr so heftig am diskutieren seid , habe ich auch mal ne Frage. Habe mir gerade ein gebrauchtes Motorrad gekauft mit lautem Auspuff. Meine Frage: Was kann mir passieren, an Punkten strafe etc. Plus habe ich wirklich keinen Versicherungsschutz (das kann doch eigentlich nicht sein ist doch nicht gerfährlicher oder so.)
Gebt mir bitte antwort (und tschuldigung das ich hier mein porblem so dazwischenwerfe.)
danke im vorraus

Da diese Diskussion bereits etwas älter ist, kann hier nicht mehr geantwortet werden.
..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-102 / 3 Fehlerpunkte

Ein Fußgänger will die Fahrbahn auf dem Zebrastreifen überqueren. Wie verhalten Sie sich?

An wartenden Fahrzeugen darf vorbeigefahren werden

Keinesfalls überholen

Mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren, nötigenfalls warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.20-001 / 3 Fehlerpunkte

An einer Straßenbahnhaltestelle steigen Fahrgäste auf der Fahrbahn ein und aus. Wie verhalten Sie sich, wenn Sie rechts vorbeifahren wollen?

Deutlich Warnzeichen geben und weiterfahren

Vorsichtig mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren, wenn eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist und sie auch nicht behindert werden

Warten, wenn Fahrgäste gefährdet oder behindert werden könnten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-103 / 3 Fehlerpunkte

Welche Fehler machen das Überholen auch auf übersichtlichen und geraden Fahrbahnen gefährlich?

Die Entfernung eines entgegenkommenden Fahrzeugs wird zu groß eingeschätzt

Der eigenen Überholweg wird zu lang eingeschätzt

Der eigene Überholweg wird zu kurz eingeschätzt