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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Zaxxy
04.04.2014, 17:41 Uhr

Regelung Sonderfahrten

Hallo,
ich habe eine Frage, da mir etwas bei meiner Fahrschulbildung sehr suspekt vorkommt.
Ich habe nun endlich nach 28 Übungsstunden meine erste Überlandfahrt.
Jedoch meinte mein Fahrlehrer, dass ich um zur Landstrasse und zurück zu kommen nicht nur die 90 min Überland machen muss, sondern auch hinzu 45 min Übungsstunde und rückzu 45 min Übungsstunde.
Stimmt das? Muss ich vor und nach Autobahn und Überlandfahrt die Übungsstunden mitmachen? Oder versucht mich mein Fahrlehrer übers Ohr zu hauen?
Ich meine Nachtfahrten muss man ja auch nicht erst zu nem bestimmten Ort fahren.
Ich wohne übrigens in Leipzig.

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04.04.2014, 21:15 Uhr

zu: Regelung Sonderfahrten

Hallo,

braucht ihr denn wirklich 45 Min um zu der nächsten Landstraße zu kommen?? Also ich bin meist 45 Min Landstraße oder Autobahn gefahren und der weg dahin war Teil der Stunde...allerdings wohne ich auch ländlich.
Klingt schon etwas nach Abzocke...

Gruß,Shepard

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-124 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-124

Auf eine Zollstelle

Auf eine gebührenpflichtige Straße

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-135 / 3 Fehlerpunkte

Was ist in der hier beginnenden Zone erlaubt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-135

Das Halten zum Be- oder Entladen sowie zum Ein- oder Aussteigen

Das Parken, wenn eine Parkscheibe benutzt wird

Das Halten bis zu 3 Minuten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.38-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie hören ein Einsatzhorn. Welche Fragen müssen Sie sich in diesem Moment stellen?

Woher kommt das Einsatzfahrzeug?

Darf das Fahrzeug das Einsatzhorn überhaupt benutzen?

Könnte das Einsatzfahrzeug durch mich behindert werden?