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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
15.04.2010, 12:41 Uhr

zu: Ramsauer rudert mit Volldampf zurück

Das Chaos wird jetzt perfekt.
Auf der Internetseite des BMVS ist jetzt wieder die "alte" StVO Stand April 09 zu finden.
Was gilt, ist unklar:
Ein Verkehrsminister kann ja nicht einfavch eine inkraft getretene VO für "nichtig" erklären.
Und was ist mit den neuen Regelungen, die nicht die Verkehrszeichen betreffen?

Diese hastige Aktion macht alles nur noch schlimmer. Man hätte in aller Ruhe eine Korrektur vornehmen können.

Und jetzt fängt das große Chaos erst an.

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15.04.2010, 21:06 Uhr

zu: Ramsauer rudert mit Volldampf zurück

Was ich mich frage:
Wenn die 46. ÄnderungsVO nie inkraft getreten ist, und die alten VZ wirksam geblieben sind, sind dann die VZ, die durch die ÄnderungsVO eingeführt wurden, nie gültig geworden?

Wenn Du die Muße hast:
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showt
opic=78418


Das ist der Thread im Verkehrsportal dazu :)

mfG
Durban

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.23-001 / 3 Fehlerpunkte

Wer ist für den verkehrssicheren Zustand eines zugelassenen Fahrzeugs verantwortlich?

Der Halter

Die Haftpflichtversicherung

Der Fahrer

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-103-B / 3 Fehlerpunkte

Warum ist hier ein großer Seitenabstand erforderlich?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-103-B

Weil Sie sonst auf Wasserlachen zu spät reagieren können

Weil der Anhalteweg länger als auf trockener Straße ist

Weil sonst Spritzwasser die Sicht erschwert

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen aus einem Grundstück nach rechts in eine Straße einbiegen. Von links kommt ein Radfahrer. Wer muss warten?

Sie müssen warten

Beide müssen anhalten und sich dann verständigen

Der Radfahrer muss warten