Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Alle Forum-Themen im Überblick

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Reschitzara
30.03.2010, 20:14 Uhr

Radfahrer mit Pkw bis zur Wohnung veferfolgen Ferfolgen

Darf ich einen radfahrer wegen gefärlichen eingrif im straßenverkher mit meinem auto bis zu seinem wohnsitz verfolgen um seine adresse und namen für eine anzeigezu bekommen da dieser einfach weiter gefahren ist .Ist das rlaubt

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Wackeldackel
31.03.2010, 11:21 Uhr

zu: Radfahrer mit Pkw bis zur Wohnung veferfolgen Ferfolgen

Hier müsst man schon mal genauer wissen, was überhaupt vorgefallen ist. Der Begriff "gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr" ist hierfür nicht nützlich und verwirrt eventuell noch!

Grundsätzlich gibt es bei jeder Straftat das sogenannte "Jedermann-Festnahmerecht" (§ 127 (1) StPO). Hierzu ist es aber u. a. zwingend nötig, sofort und umgehend die Polizei zu rufen und diese auch von dem Gebrauch des 127 zu unterrichten.

Im Übrigen liest sich so ein schlecht und falsch geschriebenes Posting (TE) extrem schwer. Ich denke, man kann sich, gerade bei einer Fragestellung, auch mal ein bisschen Mühe geben, oder?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
31.03.2010, 13:57 Uhr

zu: Radfahrer mit Pkw bis zur Wohnung veferfolgen Ferfolgen

Die Frage war ja nur, ob er den Radfahrer bis zur Wohnung verfolgen durfte. Das ist erlaubt, wenn man dabei alle Vorschriften der StVO einhält.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
31.03.2010, 21:11 Uhr

zu: Radfahrer mit Pkw bis zur Wohnung veferfolgen Ferfolgen

Woher weißt du, dass diese Person auch auf dem Klingelknopf steht, bzw. nicht dort nur die Freundin der Cousine des Hausmeisters zuhause ist?

Ich würde, als Radfahrer mit schlechtem Gewissen, sicherlich nicht nach Hause fahren, wenn ich offensichtlich von jemandem verfolgt werde, der etwas über mich herausfinden will. ;o)

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.03-106 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren mit 30 km/h. Dabei beträgt der Bremsweg bei einer normalen Bremsung 9 Meter nach der Faustformel. Wie lang ist der Bremsweg unter gleichen Bedingungen bei 60 km/h?

18 m

36 m

27 m

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-001 / 3 Fehlerpunkte

Radfahrer und Fußgänger sind auf der Fahrbahn. Was ist beim Überholen zu beachten?

Sie dürfen

- nur mit ausreichendem Seitenabstand (mindestens 1,5 m) überholen

- mit einem Seitenabstand von weniger als 1 m überholen, wenn Sie rechtzeitig hupen

- nicht überholen, wenn Sie einen ausreichenden Seitenabstand wegen Gegenverkehr nicht einhalten können

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-107-B / 3 Fehlerpunkte

Warum kann hier das Rechtsabbiegen gefährlich werden?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-107-B

Weil Sie sonst möglicherweise nicht rechtzeitig anhalten können, wenn Fußgänger die Seitenstraße überqueren

Weil Ihr Fahrzeug bei zu schnellem Abbiegen ins Schleudern geraten kann

Weil Fahrzeuge, die aus der Seitenstraße kommen, beim Abbremsen ins Schleudern geraten können