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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern nikeman
01.10.2006, 15:18 Uhr

Bald Rollerführerschein ab 15?

Hey Leute. Ich weiß, dass man den Rollerführerschein erst ab 16 machen darf, aber ein Bekannter von mir hat mir erzählt, dass man ab 01.04.07 den Rollerführerschein (Klasse M) ab 15 machen darf. Ich wollte mich im Internet darüber informieren, doch ich habe keinerlei Infos gefunden. Jetz suche ich hier Rat. Der Rollerführerschein ab 15 würde sich bei mir besonders lohnen, da ich im März nächsten Jahres 15 werde. Danke schon mal im Vorraus für die Info.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Capt. Farrell
01.10.2006, 15:25 Uhr

zu: Bald Rollerführerschein ab 15?

Ich kenn mich da jetzt nicht aus, aber wenn man dazu nichts im Internet findet, wird's auch nicht so sein...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ping
01.10.2006, 16:26 Uhr

zu: Bald Rollerführerschein ab 15?

Stimmt nicht!

Ist und war nur ein dummes Gerücht! Klasse M ist weiterhin erst ab 16 machbar!

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-109 / 3 Fehlerpunkte

Welche Gefahren können sich durch Nichtbeachten dieses Verkehrszeichens ergeben?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-109

Das Fahrzeug könnten einen Achs- oder Federbruch erleiden

Das Fahrzeug könnte schleudern und den Gegenverkehr gefährden

Die Ladung könnte beschädigt werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-107-B / 3 Fehlerpunkte

Warum kann hier das Rechtsabbiegen gefährlich werden?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-107-B

Weil Ihr Fahrzeug bei zu schnellem Abbiegen ins Schleudern geraten kann

Weil Sie sonst möglicherweise nicht rechtzeitig anhalten können, wenn Fußgänger die Seitenstraße überqueren

Weil Fahrzeuge, die aus der Seitenstraße kommen, beim Abbremsen ins Schleudern geraten können

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-009 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-009

Auf den Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs

Auf einen Sonderweg für Fußgänger

Auf ein Verbot für Fahrrad- und Mofa-Fahrer